Kurzgutachten
BG Kitzbühel ()
3 E 3725/24y
Zwangsversteigerung von Wohnungseigentum
82005 Kirchberg
1151
183/28
50, 51
Wehrbachweg 17
6365 Kirchberg
Wohnungseigentumsobjekt
Wohnwirtschaftlich genutzte Liegenschaft mit insgesamt neun Wohnungen und div. Stellplätzen.
Die bewertungsgegenständliche Wohnung Top W6 erstreckt sich über den nordöstlichen Bereich des zweiten Obergeschosses und einen kleinen Teilbereich des Dachgeschosses.
Das Obergeschoss besteht aus Wohnzimmer, Küche, Bad, Vorraum und Schlafzimmer sowie einen nach Osten ausgerichteten Balkon / Wintergarten. Ferner ist eine (nicht bewertungsgegenständliche) Dachterrasse im Bereich des Carport-Daches zugänglich.
Im Dachgeschoss, welches über eine schmale innenliegende Treppe erschlossen ist, sind ferner ein weiteres Badezimmer und ein Schlafzimmer sowie ein kleiner Vorraum und ein sehr kleiner nach Norden ausgerichteter Balkon vorhanden.
Das Badezimmer im 2.OG verfügt über eine Dusche, ein Waschbecken sowie ein WC. Im Dachgeschoss sind ebenfalls Waschbecken und WC sowie eine Badewanne vorhanden. Daneben verfügt die bewertungsgegenständliche Einheit über zwei Kellerabteile und einen separat parifizierten Stellplatz (Carport)
1.042 m²
67,80 m²
• Gesicherte Frischwasserversorgung durch Anschluss an die öfftl. Versorgung,
• Ordnungsgemäße Abwasser- und Oberflächenwasserbeseitigung durch Anschluss an das örtliche Kanalsystem (vgl. Ausführungen oben),
• Anschluss an das Strom- und Gasnetz.
Baubewilligung zum Bauvorhaben „Errichtung eines Mehrfamilienwohnhauses“ (Gemeinde Kirchberg, Az. 131-9/1/88, v. 09.05.1988)
Benützungsbewilligung (Gemeinde Kirchberg, Az. 131-9/1/88 Be, v. 01.03.1989)
Wohngebiet § 38 (1) TROG.
Vorhanden - siehe Ausführungen im Langgutachten!
16.10.2024
390.500,00 EUR
Einbauküche, Kachelofen, Markise und Einbauschrank (vgl. Ausführungen im Langgutachten)
2.900,00 EUR
Dienstbarkeit des Gehens und Fahrens,
außerbücherliches Leitungsrecht,
Bestandsverhältnis
Siehe Langgutachten für eine umfangreiche Thematisierung der Lasten.
Es besteht KEINE Freizeitwohnsitzwidmung.
Vgl. Ausführungen im Langgutachten hinsichtlich etwaiger Bestandsverhältnisse.
Die Lektüre des Langgutachtens ist unerlässlich.
Univ.Prof.Dr. Sven Bienert, REV MRICS
6323 Bad Häring, Brandlboden 3