Kurzgutachten
BG Donaustadt ()
20 E 13/23d
Zwangsversteigerung einer Liegenschaft
01658 Hirschstetten
1997
215/15, 215/16
2
Stadlauer Straße 52a, Genochplatz 7-8
1220 Wien
bebaubare Liegenschaft, Sonstiges
Die ggst. Liegenschaft EZ 66 (Stammeinlage) mit den GST 215/15 und 215/16, ist eben gelegen, annähernd rechteckig ausgestaltet und verfügt gem. Grundbuch über eine Fläche von 832 m².
Die Liegenschaft wurde straßenseitig, in geschlossener Bauweise, mit eingeschoßigen, nicht unterkellerten Gebäuden bebaut. Der Gebäudeteil an der Ecke Stadlauer Straße/Genochplatz („Bazaranlage“) wurde gem. Auswechslungsplan von September 1929 bereits mit 30.03.1928 baubewilligt. Der innenhofseitige Quertrakt (GL C) wurde 1955 baubewilligt. Hinsichtlich der übrigen Gebäudeteile liegen keine Baubewilligungen im Bauakt auf. Auf der ggst. Liegenschaft gibt es 5 Geschäftslokale siehe auch nachfolgende Übersicht der Bebauung. Im Bereich der Grundstücksgrenze zur Stadlauer Straße 52 gibt es einen Zugang zur Liegenschaft bzw. in den kleinen Innenhof. Der große Innenhof/Garten ist nur über die Geschäftslokale D und E erreichbar.
Liegenschaft Allgemein:
Anschlüsse/Ver- und Entsorgung: Strom, Wasser, Kanal, Gas (lt. Auskunft der Wiener Netze)
2 Innenhöfe/Gärten: tlw. befestigt, verwildert, Baumbestand, div. Unrat. Der Zugang zum „kleinen“ Innenhof von der Stadlauer Straße befand sich zum Zeitpunkt der Befundaufnahme in einem schlechten, desolaten Zustand (u.a. massive Putzschäden, etc.) und war der Zugang mit div. Unrat (u.a. Müllsäcken, etc.) verstellt. Die 5 Geschäftslokale waren zum Zeitpunkt der Befundaufnahme leerstehend und Großteiles geräumt - tlw. „Baustellenzustand“.
Aufgrund der deutlichen Minderbebauung des Altbestandes im Ausmaß von insgesamt nur rd.
466 m² (Anm.: erzielbar rd. 2.845 m² Nutzfläche), des Erhaltungszustandes des Altbestandes (tlw. erhöhter, nicht wirtschaftlich sinnvoller Sanierungsbedarf gegeben) und der bestandfreien Situation geht der gef. SV im Sinne des „highest and best use“ von einem (wirtschaftlichen) Abbruch und einer Neubebauung der Liegenschaft aus. Möglich ist eine Bebauung mit KG, EG, 1.-3. OG, DG1/DG2; EG rd. 550m², 1.-3. OG je rd. 505m², DG1/DG2 rd. 780m²
Hinsichtlich des Abbruches des Eckgebäudes (Genochplatz 8 --> Baubewilligung vor dem 01.01.1945) gibt es eine positive Stellungnahme der MA 19 vom 10.10.2023. Nach Rückfrage des gef. SV bei der MA 19 kann lt. DI Franz auch bei den übrigen (vor 1945 bewilligten) Gebäuden/Zubauten davon ausgegangen werden, dass, eine positive Stellungnahme der MA 19 erteilt werden kann.
832 m²
465,53 m²
alle notwendigen vorhanden; (tlw) funktionstüchtig
ab 1930 bis 2012
2020
GBGV II g, Trakttiefe: 15 m; GBGV I 4,5m, g; BB 2 Auf den mit BB2 bezeichneten Flächen sind die zur Errichtung gelangenden Dächer als Flachdächer mit einer Neigung von maximal 5 Grad auszubilden. Dächer von Gebäuden die eine Fläche von mehr als 100 m² aufweisen, sind entsprechend dem Stand der technischen Wissenschaften zu begrünen. Technische bzw. der Belichtung dienende Aufbauten sind im erforderlichen Ausmaß zulässig.
Baurechtsvertrag vom 08.06.2021, Dauer bis 01.06.2121
Bauzins aktuell: 5.681,71 p.m. (keine USt-Verrechnung)
21.10.2024
1.910.000,00 EUR
kein Zubehör
keine
Mag. Georg Strafella
1040 Wien, Mittersteig 13
