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Dienststelle:

BG Neunkirchen (233)

Aktenzeichen:

9 E 18/26v

wegen:

Zwangsversteigerung einer Liegenschaft

Bekannt gemacht am:

03.09.2026

Versteigerungstermin:

am 22.10.2026 um 10:00 Uhr

Versteigerungsort:

Bezirksgericht Neunkirchen, Triester Straße 16, EG, Verhandlungssaal 1

Telefonkontakt:

02635 62031 DW 141

Besichtigungszeit:

16.10.2026, 15.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Wald

Sonstiges:

Für 16.10.2026, 15:00 – 17:00 Uhr, wird die Besichtigungszeit für die zu verstei-
gernde Liegenschaft festgesetzt und der verpflichteten Partei aufgetragen, den Kauflusti -
gen ungehinderten Zutritt zu gewähren.
Wird die Besichtigung zu Unrecht verweigert, kann sie mit Beiziehung des Gerichts -
vollziehers erzwungen werden; darüber hinaus entstehenden gegebenenfalls Schadener -
satzansprüche.
Unter dem geringsten Gebot findet ein Verkauf nicht statt.
Ohne Anrechnung auf das Meistbot sind zu übernehmen: -
Rechte, welche diese Versteigerung unzulässig machen würden, sind spätestens im
Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung bei Gericht anzumelden, widrigenfalls
sie zum Nachteil eines gutgläubigen Erstehers in Ansehung der Liegenschaft selbst nicht
mehr geltend gemacht werden könnten.
Die auf die Liegenschaft sich beziehenden Urkunden, Schätzungsprotokolle und das
Schätzungsgutachten können von den Interessenten in der oben aus der Geschäftszahl
ersichtlichen Gerichtsabteilung während der Geschäftsstunden beim Bezirksgericht Neun-
kirchen eingesehen werden. Ablichtungen des gesamten Schätzgutachtens sind gegen
Die zu leistende Sicherheit (Vadium) beträgt 10% des Schätz- Kostenersatz erhältlich.
werts, zumindest jedoch 1 000 Euro. Als Sicherheitsleistung kommen nur Sparurkun -
den in Betracht. Auch eine Sparurkunde, die durch Losungswort gesichert ist oder die
auf den Namen des gemäß § 40 Abs. 1 BWG identifizierten Kunden lautet, ist als Si-
cherheitsleistung geeignet. Das Gericht kann hierüber auch ohne Angabe des Lo -
sungsworts verfügen (§ 179 EO).
Diejenigen Gläubiger, für die auf die Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellte
Forderungen haften, mit Ausnahme der Gläubiger mit bedingten Forderungen, werden
aufgefordert, vor dem Versteigerungstermin bekannt zu geben, ob sie mit der Übernah -
me der Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuld -
ners einverstanden sind. Wird keine Erklärung abgegeben, wird die Forderung durch Bar -
zahlung berichtigt. Der Gläubiger kann sich aber noch in der Verteilungstagsatzung mit
der Übernahme der Schuld in Anrechnung auf das Meistbot durch den Ersteher unter
gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden erklären.
Die öffentlichen Organe, die zur Vorschreibung und Eintreibung der von der Liegen -
schaft zu entrichtenden Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen
Abgaben berufen sind, werden aufgefordert, in Ansehung aller dieser öffentlichen Abga -
ben , die auf der oben bezeichneten Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellt sind,
die Erklärung abzugeben, ob der Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter gleich -
zeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners zugestimmt wird. Wird keine Erklärung ab -
gegeben, wird die Forderung durch Barzahlung berichtigt. Der Gläubiger kann sich aber
noch in der Verteilungstagsatzung mit der Übernahme der Schuld in Anrechnung auf das
Meistbot durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners ein -
verstanden erklären.
Die bis zum Versteigerungstermin rückständigen, von der Liegenschaft zu entrich -
tenden Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben samt
Zinsen und anderen Nebengebühren, die noch nicht pfandrechtlich sichergestellt
sind, müssen spätestens im Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung angemel -
det werden, widrigens diese Ansprüche erst nach voller Befriedigung des betreibenden
Gläubigers aus der Verteilungsmasse berichtigt werden würden.
Im übrigen wird auf das Versteigerungsedikt unter http://www.edikte.justiz.gv.at
verwiesen.


Grundbuch:

23320 Natschbach

EZ:

173

Grundstücksnr.:

561/3

BLNr:

5

PLZ/Ort:

2620 Natschbach


Kategorie(n):

land- und forstwirtschaftlich genutzte Liegenschaft

Beschreibung (WE):

Gst. Nr. 561/3 - Wald:
Dieses Waldgrundstück liegt im Nahbereich der Raststation Natschbach und ist von Natschbach über die Autobahnbrücke erreich bar. Es liegt im Nahbereich des Kreuzungspunktes Lindgruber Straße – Bildstock am
Drudenteich, in einer Entfernung von ca. 200 m.
Von dieser asphaltierten Straße besteht ein Forstweg zum Grundstück, welcher gut befahrbar ist.
Die Lage des Grundstücks ist eben, die Figuration rhomboidförmig. Festgehalten wird, dass die Grundgrenzen in der Natur nicht aufgefunden wurden.
Auf diesem Grundstück befindet sich ein Eichenbestand, mit Kiefern untersetzt, in einem gepflegten Zustand. Die Stammdurchmesser betragen ca. 20 cm, das Alter des Waldes wird mit 50 bis 70 Jahren geschätzt.
Vorhanden ist Brenn- und Schleifholz, die Bringungsmöglichkeit ist aufgrund der Lage und des Wegenetzes als gut zu bezeichnen.

Grundstücksgröße:

4.316 m²

Objektgröße:

4.316,00 m²


Schätzwert:

8.934,00 EUR

Wert des mitzuversteigernden Zubehörs:

kein Zubehör

Vadium:

1.000,00 EUR

Geringstes Gebot:

4.467,00 EUR


Grundriss(e):

nicht verfügbar

Foto(s):

Grundstücke mit Folientunnel (138 KB) Gst. Nr. 414 (182 KB) Waldgrundstück Nr. 561/3 (232 KB)


Alle Edikte zum Fall:

Versteigerung EZ 173, KG 23320 Natschbach (22.10.2026 10:00)

2620 Natschbach

Ausdruck vom: 03.09.2026 18:07:08 MESZ