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Berichtigte Fassung
Dienststelle:

BG Baden (040)

Aktenzeichen:

5 E 2/24s

wegen:

Zwangsversteigerung einer Liegenschaft

Letzte Änderung am:

14.10.2024

Sonstiges:

An Zubehör ist eine Einbauküche vorhanden, die jedoch aufgrund des Zeitwerts vom Sachverständigen mit EUR 0,-- bewertet wurde.
Ohne Anrechnung auf das Meistbot sind zu übernehmen:
Im Übrigen wird auf die Fassung des Schätzungsgutachtens und des Versteigerungsedikts in der Ediktsdatei im Internet verwiesen.
Unter dem geringsten Gebot findet ein Verkauf nicht statt.
Gemäß § 147 EO kann das Vadium ausschließlich in Form von Sparbüchern erlegt werden.
Die verpflichtete Partei hat nicht bis spätestens 14 Tage nach Bekanntgabe des Schätzwertes dem Exekutionsgericht mitgeteilt, dass sie auf die Steuerbefreiung des § 6 Abs. 1 Z 9 lit. a UStG 1994 verzichtet.
An die dinglich Berechtigten, insbesondere an die Pfandgläubiger einschließlich der Gläubiger, zu deren Gunsten eine Höchstbetragshypothek eingetragen ist, sowie bezüglich der Steuern und Abgaben an die öffentlichen Organe ergehen die in der folgenden Nachricht enthaltenen Aufforderungen.
Die verpflichtete Partei hat die Besichtigung der Liegenschaft samt Zubehör durch Kaufinteressenten zu gestatten. Auch Dritte haben die Besichtigung zu dulden.
Zur Nachricht:
Die Versteigerungsbedingungen, die auf die Liegenschaften sich beziehenden Urkunden, Schätzungsprotokolle usw. können von den Kauflustigen in der umstehend bezeichneten Gerichtsabteilung während der für den Parteienverkehr bestimmten Zeit eingesehen werden. Bei dem umstehend bezeichneten Exekutionsgericht sind Ablichtungen des gesamten Schätzungsgutachtens gegen Kostenersatz erhältlich. Das Schätzungsgutachten und eine Kurzfassung ist aus der Ediktsdatei zu ersehen (www.edikte.justiz.gv.at).
Allgemeine Aufforderung:
Rechte, die diese Versteigerung unzulässig machen würden, sind spätestens im Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung bei Gericht anzumelden, widrigens sie zum Nachteil eines gutgläubigen Erstehers in Ansehung der Liegenschaft selbst nicht mehr geltend gemacht werden könnten.
Allgemeine Aufforderung an die Pfandgläubiger:
Diejenigen Gläubiger, für die auf dieser Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellte Forderungen haften, mit Ausnahme der Gläubiger mit bedingten Forderungen, werden aufgefordert, vor dem Versteigerungstermin die Erklärung abzugeben, ob sie mit der Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden sind.
Wird keine Erklärung abgegeben, so wird die Forderung durch Barzahlung berichtigt. Der Gläubiger kann sich aber noch in die Verteilungstagsatzung mit der Übernahme der Schuld in Anrechnung auf das Meistbot durch den Ersteher und der Befreiung des früheren Schulderns einverstanden erklären.
Aufforderung an die öffentlichen Organe bezüglich der Steuern und sonstigen öffentlichen Abgaben:
Die öffentlichen Organe, die zur Vorschreibung und Eintreibung der von der Liegenschaft zu entrichtenden Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben berufen sind, werden aufgefordert, in Ansehung aller dieser öffentlichen Abgaben, die auf der oben bezeichneten Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellt sind, die Erklärung abzugeben, ob der Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners zugestimmt wird.
Wird keine Erklärung abgegeben, wird die Forderung durch Barzahlung berichtigt. Der Gläubiger kann sich aber noch in der Tagsatzung mit der Übernahme der Schuld in
Anrechnung auf das Meistbot durch den Ersteher und der Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden erklären.
Die bis zum Versteigerungstermin rückständigen, von der Liegenschaft zu entrichtenden Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben samt Zinsen und anderen Nebengebühren, die noch nicht pfandrechtlich sichergestellt sind, müssen spätestens im Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung angemeldet werden, widrigens diese Ansprüche erst nach voller Befriedigung des betreibenden Gläubigers aus der Verteilungsmasse berichtigt werden würden.
Ungültige Vereinbarungen:
Vereinbarungen, wonach jemand verspricht, bei einer Versteigerung als Mitbieter nicht zu erscheinen oder nur bis zu einem bestimmten Preis oder sonst nur nach einem gegebenen Maßstab oder gar nicht mitzubieten, sind ungültig. Die für die Erfüllung dieses Versprechens zugesicherten Beträge, Geschenke oder anderen Vorteile können nicht eingeklagt werden. Was dafür wirklich gezahlt oder übergeben worden ist, kann zurückgefordert werden.

Termin:

am 19.12.2024 um 10:00 Uhr

Ort:

Bezirksgericht Baden, 2500 Baden, Conrad v. Hötzendorf Pl. 6, Verhandlungssaal 5, 1.Stock


Grundbuch:

04311 Grillenberg

EZ:

2

Grundstücksnr.:

44/1, 696

BLNr:

6

Liegenschaftsadresse:

Kirchenplatz 2, Am Knappenhof 3

PLZ/Ort:

2561 Grillenberg


Kategorie(n):

gemischt genutztes Haus

Beschreibung (WE):

Auf der Liegenschaft besteht ein Gasthof mit einem Erdgeschoss und einem Obergeschoss. Das Gebäude ist teilweise unterkellert (drei abgeschlossene kleinere Kellereinheiten). Im Erdgeschoss ist ein Gastlokal mit Gasträumen, einer Küche mit gewerblicher Einrichtung, einer WC-Anlage und einem Saal mit Bühne untergebracht. Im Obergeschoss sind eine Wohneinheit, Personalräume und fünf Fremdenzimmer vorhanden. Im Erdgeschoss ist eine zum Hof offene Garage mit Einfahrtstor straßenseitig vorhanden.
Weiters bestehen auf der Liegenschaft hofseitig Nebengebäude im Rohbauzustand. Die Gebäude bestehen aus einem Erdgeschoss und einem Rohdachboden und sind nicht unterkellert.
Die Gebäude sind in Massivbauweise errichtet, das Dach des Gasthofes ist als Walmdach mit Ziegeleindeckung ausgebildet, die Dächer der hofseitigen Nebengebäude sind als Satteldächer mit Ziegeleindeckung ausgeführt. Die Fassaden sind in verputzter Oberfläche vorhanden. Die Belichtung des Gasthofes erfolgt im Erdgeschoss durch Holzfenster, im Obergeschoss durch Kunststofffenster.
Die Oberflächenbeläge im Gasthof sind im Erdgeschoss mit Holzböden bzw. Fliesenböden und im Obergeschoss mit Laminatböden sowie Fliesen- bzw. Linolbelägen ausgeführt. Die Sanitärräume sind verfliest und mit einfacher Sanitärausstattung vorhanden.
Die Beheizung und Warmwasserversorgung des Gasthofes erfolgt durch eine Hackschnitzelzentralheizungsanlage.
Hofseitig/westseitig besteht weiters ein altes Nebengebäude in Massivbauweise (Abbruchobjekt).
Der Gasthof ist in einem dem Alter entsprechend abgenutzten Zustand vorhanden, die Nebengebäude sind teilweise im unfertigen Rohbauzustand (Umbau wurde begonnen) bzw. in abbruchreifem Zustand vorhanden.
Der Gasthof ist mit alter Betriebseinrichtung ausgestattet (zum Teil mit Holzvertäfelung an Wand und Decke), die Wohnung und die Fremdenzimmer sind sehr einfach sowie mit veralteter Ausstattung ausgeführt.
Südseitig des Gasthofes ist ein zweiflügeliges Einfahrtstor in den Innenhof vorhanden. Der Innenhof ist teilweise befestigt bzw. begrünt. Im Innenhof ist Baumaterial bzw. Sperrmüll gelagert.
Die Bewertung erfolgt ohne Betriebseinrichtung, ohne Möblierung und ohne Inventar sowie ohne Lager- und Produktionsgüter.
Bauwerksstatische und vermessungstechnische Überprüfungen sowie bautechnische und haustechnische Bauwerksüberprüfungen haben durch den Sachverständigen im Zuge der Befundaufnahme auftragsgemäß nicht stattgefunden (kein bautechnisches Gutachten), die Beschreibung der vorhandenen Bauausführungen erfolgte ausschließlich durch augenscheinliche Befundung des Gebäudebestandes (ohne Bauwerksöffnungen).

Grundstücksgröße:

1.787 m²

Objektgröße:

755,00 m²


Schätzwert:

509.000,00 EUR

Beschreibung des mitzuversteigernden Zubehörs:

Kücheneinrichtungen, Gastlokalausstattung: Zeitwert NULL Euro.

Wert des mitzuversteigernden Zubehörs:

0,00 EUR

Vadium:

50.900,00 EUR

Geringstes Gebot:

254.500,00 EUR


Sonstige Hinweise:

Gastlokal: rund 575m² NF
Keller: rund 118m² NF
Garage: rund 25m² NF
Nebengebäude: rund 180m² NF
Nebengebäude (Abbruchobjekte): rund 125m² NF


Alle Edikte zum Fall:

Versteigerung Mietzinshaus (19.12.2024 09:00)

2486 Pottendorf, Hauptstraße 15

Entfall des Termins Betriebs- und Wohngebäude

2561 Grillenberg, Kirchenplatz 2, Am Knappenhof 3


Bekannt gemacht am 14.10.2024

Entfall des Termins

Entfall des Termins am 19.12.2024 um 10:00 Uhr.


Ausdruck vom: 04.12.2024 08:59:51 MEZ