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Berichtigte Fassung
Dienststelle:

BG Mödling (161)

Aktenzeichen:

5 E 66/24h

wegen:

Zwangsversteigerung eines Superädifikats

Letzte Änderung am:

11.07.2025

Sonstiges:

1/1- Anteile am Superädifikat (Badebungalow) errichtet auf dem mit Nr. Ost 36 bezeichneten Badelos des Gst.Nr. 567/4 der Liegenschaft EZ 146, KG 16120 Münchendorf
Nutzfläche Superädifikat: rd. 68 m2
Schätzwert: EUR 181.000,--
Schätzwert Zubehör (Küche samt Geräten (ohne Side-by-Side Kühlschrank) und Badezimmer
Unterbau und Spiegelschrank: EUR 7.500,--
Gesamtschätzwert mit Zubehör: EUR 188.500,--
geringstes Gebot: EUR 188.500,--
Unter dem geringsten Gebot findet ein Verkauf nicht statt.
Das Vadium beträgt: EUR 18.850,00
Gemäß § 179 EO ist das Vadium ausschließlich in Form von Sparbüchern zu erlegen.
Ein amtlicher Lichtbildausweis und ein Staatsbürgerschaftsnachweis gegebenenfalls ein
Firmenbuchauszug sind mitzubringen. Vertreter haben eine öffentlich beglaubigte Spezialvollmacht mitzubringen.
Im oben genannten Schätzwert ist keine Umsatzsteuer enthalten. Die Verpflichteten haben nicht bis spätestens 14 Tage nach Bekanntgabe des Schätzwertes dem Exekutionsgericht mitgeteilt, dass sie auf die Steuerbefreiung des § 6 Abs 1 Z 9 lit a UStG 1994 verzichtet.
Bei Versteigerung eines Superädifikats tritt der Ersteher in das bestehende Nutzungsverhält - nis ein. Der Eigentümer kann jedoch das Nutzungsverhältnis aus wichtigem Grund kündigen.
Ohne Anrechnung auf das Meistbot sind zu übernehmen: Öffentlich rechtliche Lasten.
Die Rechte dinglich Berechtigter bleiben von der Versteigerung unberührt. Diese Lasten sind vom Ersteher ohne Anrechnung auf das Meistbot zu übernehmen, auch wenn sie durch das Meistbot nicht gedeckt sind. § 1408 ABGB gilt.
Allgemeine Aufforderung :
Rechte an der Liegenschaft, die diese Versteigerung unzulässig machen würden, sind spätestens im Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung bei Gericht anzumelden, widrigens sie zum Nachteil eines gutgläubigen Erstehers in Ansehung der Liegenschaft selbst nicht mehr geltend gemacht werden könnten.
Ungültige Vereinbarungen :
Vereinbarungen, wonach jemand verspricht, bei einer Versteigerung als Mitbieter nicht zu erscheinen oder nur bis zu einem bestimmten Preis oder sonst nur nach einem gegebenen Maßstab oder gar nicht mitzubieten, sind ungültig. Die für die Erfüllung dieses Versprechens zugesicherten Beträge, Geschenke oder anderen Vorteile können nicht eingeklagt werden. Was dafür wirklich gezahlt oder übergeben worden ist, kann zurückgefordert werden.

Termin:

am 11.08.2025 um 11:00 Uhr

Ort:

Bezirksgericht Mödling, Wienerstraße 4-6, 2340 Mödling, Saal 1 /EG


Grundbuch:

15120 Münchendorf

EZ:

UH-EZ 50

BLNr:

1+2

Liegenschaftsadresse:

Badelos Dürrsee Ost 36

PLZ/Ort:

2482 Münchendorf


Kategorie(n):

Superädifikat

Beschreibung (WE):

Bungalow in ebenerdiger Ausführung,
Verbauung der Terrasse und Holzanbau ohne Baubewilligung.
Guter Erhaltungszustand, pfleglich behandelt.
Investitionen überwiegend kürzlich getätgit.
Gemieteter Grund und Boden HMZ € 1.016,28 p.m., zuzügl. BK und Grundsteuer,
lt. Vertrag 450 m² Grundfläche.

Objektgröße:

68,40 m²


Schätzwert:

181.000,00 EUR

Beschreibung des mitzuversteigernden Zubehörs:

Küche samt Geräten (ohne Side-By-Side Kühlschrank),
Badezimmer Unterbau und Spiegelschrank.
Siehe Fotos Beilagen.

Wert des mitzuversteigernden Zubehörs:

7.500,00 EUR

Vadium:

18.850,00 EUR

Geringstes Gebot:

188.500,00 EUR


Sonstige Hinweise:

Objektgröße ungefähre Bruttogrundfläche, da Plan mit Natur nicht übereinstimmt.


Bekannt gemacht am 11.7.2025

Entfall des Termins

Entfall des Termins am 11.08.2025 um 11:00 Uhr.


Ausdruck vom: 10.08.2025 21:33:31 MESZ