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Dienststelle:

BG Graz-Ost ()

Aktenzeichen:

244 E 84/24w

wegen:

Zwangsversteigerung eines Liegenschaftsanteils


Grundbuch:

63251 Lieboch

EZ:

1948, 631

Grundstücksnr.:

1474/28, 1474/8

BLNr:

6 bzw. 35

Adresse:

Forellenweg 4 und 6

PLZ/Ort:

8501 Lieboch


Kategorie(n):

bebaubare Liegenschaft

Beschreibung (WE):

Der Bewertungsgegenstand mit der GST-NR. 1474/28 umfasst eine Grundstücksfläche im Ausmaß von 2.359 m² und ist aktuell geringfügig bebaut (Ver- und Entsorgungseinrichtungen, Fundamentierungen, unterirdische bauliche Anlagen, Bodenplatte, Bauprovisorien). Lt. Flächenwidmungsplan ist das Grundstück als Bauland ausgewiesen. Das Grundstück mit der GST-NR 1474/8 umfasst eine Fläche von 641 m² und dient als Zufahrt für das Grundstück mit der GST-NR. 1474/28.
Das Grundstück mit der GST-NR. 1474/28 ist im Mittel ca. 52 m mal 45m breit bzw. lang. Die Seehöhe beträgt: ca. 332,5m.
Die Zufahrtsmöglichkeit über das Grundstück mit der GST-NR. 1474/8 befindet sich angrenzend am südlichen Teil der Liegenschaft.
Die Lage des Grundstückes ist als durchschnittlich einzustufen. Die Belastung durch Immissionen ist als ortsüblich einzustufen.
Gem. Baubescheid GZ: B-2018-1171-00083 vom 13.03.2019 war die Errichtung von 2 Wohnhäusern mit je 4 WE, 10 überdachten und 10 freien KFZ-Abstellplätzen samt Sicht-Lärmschutzwand von den gedeckten Parkplätzen {Nr. 1-10) bis zum Ende des freien Parkplatzes Nr. 11 mit einer Höhe von 1,50 m, überdachtem Müll-u. Fahrradabstellplatz, Kinderwagenraum, Kinderspielplatz, Geländeveränderung u. Oberflächenwasser-beseitigungsanlage bewilligt. Das Objekt erhielt die Orientierungsnummer „Forellenweg 4 u. 6".
Der Baubeginn wurde mit 26.08.2019 gemeldet (Bauring; Bauführer: Clever Bau GmbH). Mit 11.02.2022 wurde der Bauführer geändert (RAMA Prestige Bau GmbH). Mit Schreiben vom 29.01.2024 wurde die MR Immobilien GmbH aufgrund des Insolvenzverfahrens der RAMA Prestige Bau GmbH darauf aufmerksam gemacht, dass der Baubehörde eine Änderung des Bauführers anzuzeigen ist und, dass bis zur Bestellung eines neuen Bauführers die weitere Bauausführung einzustellen ist (§ 34 Stmk. BauG 1995).
Gem. Baubescheid sind die Fäkal- und Schmutzwässer durch Anschluss an den öffentlichen Schmutzwasserkanal auf Grundstück Nr. 1474/2 über eine zu errichtende Hauskanalanlage auf dem Grundstück-Nr. 1474/2, 1474/8 u. 1474/27 zu entsorgen. Ob die Hauskanalanlage ordnungsgemäß errichtet wurde konnte im Rahmen der Befundaufnahme nicht geprüft werden. Eine Prüfbefund konnte nicht erhoben werden.

Grundstücksgröße:

2.359 m²

Anschlüsse:

Alle wesentlichen Aufschließungsmöglichkeiten (Kanal, Strom, Wasser) befinden sich in erweiterter Grundstücksnähe bis 160 m. Lt. Auskunft der Gemeinde vom 22.11.2024 bestehen offene Gebühren in Form von Grundsteuern in der Höhe von € 298,08 (inkl. Mahngebühren).
Die Zufahrt ist über Grundstück 1474/8 sofern diese als wirtschaftliche Einheit gemeinsam veräußert wird, möglich.


Baubewilligung:

13.03.2019

Widmung:

Das zu bewertende Grundstück mit der Gst-NR. 1474/28 ist im Flächenwidmungsplan idgF. als Allgemeindes Wohngebiet (WA) mit einer Bebauungsdichte von 0,2 bis 0,4 ausgewiesen. Das zu bewertende Grundstück mit der Gst-NR. 1474/8 ist im Flächenwidmungsplan idgF. als Verkehrsfläche ausgewiesen. Im Flächenwidmungsplan sind die Hochwasseranschlaglinien nicht mehr ersichtlich. Die Hochwasserfreistellung der Grundstücke erfolgte durch die Errichtung des Rückhaltebeckens Liebochbach/Lusenbach. Für dieses liegt eine Funktionsbestätigung vor; die wasserrechtliche Kollaudierung ist noch ausständig. Für die gegenständlichen Grundstücke liegt kein Bebauungsplan vor.
Die umliegenden Grundstücke werden überwiegend zu Wohnzwecken aber auch landwirtschaftlich genutzt.

Bestandsverhältnisse:

Es wurden keine Bestandsverhältnisse bekanntgegeben.


Stichtag:

06.11.2024

Schätzwert:

546.000,00 EUR

Beschreibung des mitzuversteigernden Zubehörs:

Bei der Befundaufnahme am 06.11.2024 konnte kein bewertungsrelevantes Zubehör identifiziert werden.

Wert des mitzuversteigernden Zubehörs:

kein Zubehör

Lasten:

EZ 1948
C-Blatt
6 a 16477/2018 18738/2018
DIENSTBARKEIT Unterlassung der Errichtung eines Kinderspielplatzes auf Gst 1474/28 für Gst .697 1474/48 gem Pkt II Dienstbarkeitsvertrag 2018-09-24
Dieses im C-Batt eingetragene Recht bleibt bei der Herleitung des Vergleichspreises unberücksichtigt. Dies wird wie folgt begründet:
Gemäß o.a. Dienstbarkeitsvertrag wurde für das bewertungsgegenständliche Grundstück schenkungsweise für sich und ihre Rechtsnachfolger im Eigentum des Grundstücks 1474/27 KG 63251, Herrn Ing. Helmut Berghold und Frau Sylvia Berghold und deren Rechtsnachfolgern im Eigentum der Grundstücke .697 und 1474/48 je KG 63251 Lieboch, auf immerwährende Zeiten und vollkommen unentgeltlich die Dienstbarkeit der Unterlassung der Errichtung eines Kinderspielplatzes auf dem im beiliegenden Lageplan (s. Anlage) blau eingezeichneten Teil des Grundstückes 1474/27 KG 63251 Lieboch eingeräumt, sodass der Zustand dieser dienstbaren Fläche wie zum Zeitpunkt der Vertragsunterfertigung als unbebaute Rasenfläche erhalten bleibt. Wie anhand der Einreichplanung ersichtlich ist lässt sich das Grundstück trotz der Dienstbarkeit gut bebauen.
EZ 631
Es finden sich keine bewertungsrelevanten eingetragenen Reche/Lasten
Die Bewertung erfolgt im Übrigen geldlastenfrei.
Es wurden keine außerbücherlichen Rechte/Lasten bekanntgegeben.


erstellt von:

Dr. Josef Bernhofer
8041 Graz, Johann-Weitzer-Weg 21


Alle Edikte zum Fall:

Meistbotsverteilung (13.05.2025 09:00)

8501 Lieboch, Forellenweg 4 und 6

Ausdruck vom: 18.04.2025 14:24:14 MESZ