Versteigerung - Wohnung
15 E 5/26i
Zwangsversteigerung einer Liegenschaft
13.08.2026
am 24.9.2026 um 10:00 Uhr
Bezirksgericht Feldbach, Verhandlungssaal A/Parterre
03152/3055-52
Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 11.30 Uhr
Bezirksgericht Feldbach, Servicecenter-Parterre
66218 Mureck
1047
228/17 G GST-Fläche * 2503
Bauf.(10) 661
Gärten(10) 1842 Süßenberger Straße 37
Wohnungseigentum an W Top 4 + an KFZ-AP PKW 4
34 Anteil 178/1942 u. B-LNr. 35 Anteil 8/1942
Süßenberger Straße 37/4
8480 Mureck
Eigentumswohnung
Die Liegenschaft Süßenbergerstraße 37 befindet sich etwa 1 km südwestlich des Stadtzentrums Mureck.
Das in Ziegelmassivbauweise errichtete Mehrfamilienwohnhaus mit 12 Wohnungen umfasst ein Keller-, ein Erd-, ein Ober- und ein Dachgeschoß. Es gibt keine Liftanlage. Jede Wohnung verfügt über einen Balkon.
Die Beheizung der Wohnungen erfolgt über eine Warmwasserzentralheizung mit Anschluss an das örtliche Fernwärmenetz.
Die gegenständliche Wohnung Top 4 mit einem Nutzwert von 178/1942-Anteilen ist im Erdgeschoß situiert und hat ein Nutzflächenausmaß von 88,76 m². Der Abstellplatz hat einen Nutzwertanteil von 8/1942.
Die Flächenausmaße des Balkons (8,45 m²) und des Kellerabteils (18 m²) sind in der Nutzfläche der Wohnung nicht enthalten.
Über einen überdachten Hauszugang mit einigen Stufen gelangt man zur verglasten Eingangstür und in weiterer Folge zur Wohnungstür Top 4. Über die Wohnungseingangstür hat man Zugang zu allen Räumlichkeiten: Vorraum (4,52 m²), Abstellraum (1,41 m²), WC (1,41 m²) und Essraum (11,14 m²). Von diesem gelangt man in die Küche (7,34 m²) und die Speis (0,87 m²), auf die Loggia (3,74 m²) sowie in den Wohnraum (21,10 m²). Vom Wohnraum hat man Zugang zum Balkon (8,45 m²). Vom Essraum führt ein Durchgang in den Flur (3,14 m²). Dieser erschließt zwei Zimmer (je 14,00 m²) und das Bad (6,09 m²).
Die monatlichen Betriebskosten (ohne Strom und Heizung) liegen bei € 2,39/m².
2.503 m²
429,86 m²
166.000,00 EUR
kein Zubehör
16.600,00 EUR
83.000,00 EUR
Unter dem geringsten Gebot findet ein Verkauf nicht statt.
Das Vadium beträgt: EUR 16.600,- und kann nur in Form einer Sparurkunde (ausschließlich Sparbuch) erlegt werden.
Weiters ist ein amtlicher Lichtbildausweis (Reisepass, Führerschein oder Personalausweis) dem Termin mitzubringen.
An die dinglich Berechtigten, insbesondere an die Pfandgläubiger einschließlich der Gläubiger, zu deren Gunsten eine Höchstbetragshypothek eingetragen ist, sowie bezüglich der Steuern und Abgaben an die öffentlichen Organe ergehen die in der folgenden Nachricht enthaltenen Aufforderungen.






