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Berichtigte Fassung
Dienststelle:

BG Favoriten (011)

Aktenzeichen:

13 E 132/24g

wegen:

Zwangsversteigerung von Wohnungseigentum

Letzte Änderung am:

03.06.2025

Sonstiges:

Die mit Beschluss vom 23.12.2024 bewilligte Exekution durch Zwangsversteigerung der Liegenschaft Grundbuch 01101 Favoriten EZ 488 BLNR 117 wird auf Antrag der betrei-
benden Partei gemäß § 148 Z 2 EO iVm § 39 Abs 1 Z 6 EO eingestellt.
Die Versteigerungstagsatzung vom 13.8.2025 entfällt.

Termin:

am 13.8.2025 um 09:00 Uhr

Ort:

Bezirksgericht Favoriten, 2.Stock, Saal V


Grundbuch:

01101 Favoriten

EZ:

488

Grundstücksnr.:

403

BLNr:

117

Liegenschaftsadresse:

Gudrunstraße 114 ident Scheugasse 21

PLZ/Ort:

1100 Wien


Kategorie(n):

Wohnungseigentumsobjekt

Beschreibung (WE):

Das bewertungsgegenständliche Objekt befindet sich im 4. Stock eines siebengeschossigen
Gebäudes mit Keller- und Dachgeschoss, das ursprünglich in den Jahren um 1965-1975 errichtet
wurde.
Der Zugang zur Liegenschaft erfolgt über die Gudrunstraße über eine einflügelige
Metalleingangstür mit Glaseinsatz. Die Liegenschaft befand sich am Tag der Befundaufnahme in
einem für das Baujahr durchschnittlichen und gepflegten Erhaltungszustand. Die allgemeinen
Flächen im Eingangs- und Gangbereich sowie der Hofbereich werden augenscheinlich laufend
instandgehalten.
Die bewertungsgegenständliche Wohnung Top 27 ist im 4. Obergeschoss situiert und wird über
eine einflügelige Holztür betreten. Die Wohnung gliedert sich in einen Vorraum, ein Bad, ein WC,
eine Küche und drei Zimmer. Sie ist zur Gänze straßenseitig in Richtung Gudrunstraße
ausgerichtet. Die Fenster der Wohnung sind ebenfalls straßenseitig orientiert und als
Kunststofffenster ausgeführt. Ein Querlüften ist aufgrund der Konfiguration der Wohnung nicht
möglich.
Die Beheizung und Warmwasseraufbereitung erfolgt laut Information durch die Hausverwaltung
mittels einer Hauszentralheizung (Fernwärme) und Radiatoren in allen Räumen außer dem WC.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Wohnung teilweise starke Gebrauchspuren sowie einen
Brandschaden im Küchenbereich aufweist.
Hinsichtlich eines eventuell vorhandenen Kellerabteils liegen keine Informationen vor.
Das Objekt verfügt über Strom-, Wasser- und Kanalanschluss. Eine Überprüfung der technischen
Einrichtungen wurde im Rahmen der Befundaufnahme nicht durchgeführt. Über die elektrische
Anlage sowie die Qualität der Bauausführung kann keine Aussage getroffen werden.

Grundstücksgröße:

828 m²

Objektgröße:

89,89 m²


Schätzwert:

240.000,00 EUR

Wert des mitzuversteigernden Zubehörs:

nicht festgestellt

Vadium:

24.000,00 EUR

Geringstes Gebot:

120.000,00 EUR


Sonstige Hinweise:

Es wird empfohlen in das Langgutachten Einsicht zu nehmen.


Bekannt gemacht am 3.6.2025

Entfall des Termins

Entfall des Termins am 13.8.2025 um 09:00 Uhr.
"Sonstiges" von Ohne Anrechnung auf das Meistbot sind zu übernehmen:, 1. die sich aus dem Wohnungseigentum ergebenden Beschränkungen (§ 11 Abs 3, WEG),, 2. die in der Verteilungsmasse nicht Deckung findenden Forderungen der Wohnungseigentümergemeinschaft oder eines Miteigentümers soweit diese dem gesetzlichen, Vorzugspfandrecht unterliegen (§ 27 Abs 3 WEG)., Unter dem geringsten Gebot findet ein Verkauf nicht statt., Das Vadium beträgt EUR 24.000,--. Als Vadium kommen nur Sparurkunden in Betracht., Hingewiesen wird darauf, dass mit einer orderungsanmeldung auch eine Bankverbindung, samt Kontonummer für allfällige Zuweisungen aus dem Meistbot bekannt zu geben ist., Bei dieser Versteigerung wird nicht von den gesetzlichen Versteigerungsbedingungen, abgewichen., Die verpflichtete Partei hat nicht mitgeteilt, dass sie auf die Steuerbefreiung gemäß § 6, Abs. 1 Z 9 lit. a UStG 1994 verzichtet., Zum Bieten werden gemäß dem Wiener Ausländergrunderwerbsgesetz 1998, LGBl., 11/1998, idF LGBl. Nr. 59/2018, nur Personen zugelassen, die insbesondere durch einen, Staatsbürgerschaftsnachweis, bei juristischen Personen und rechtsfähigen, Personengesellschaften mit dem satzungsgemäßen Sitz im Inland durch eine Erklärung im, Sinne des § 5 Abs 3 dieses Gesetzes, nachweisen, dass sie nicht Ausländer nach § 2 dieses, Gesetzes bzw. mit Inländern gleichgestellt sind oder die im § 1 Abs 2 dieses Gesetzes, erwähnte Genehmigung oder Negativbestätigung vorlegen., An die dinglich Berechtigten, insbesondere an die Pfandgläubiger einschließlich der, Gläubiger, zu deren Gunsten eine Höchstbetragshypothek eingetragen ist, sowie bezüglich, der Steuern und Abgaben an die öffentlichen Organe ergehen die in der folgenden Nachricht, enthaltenen Aufforderungen., Zur Nachricht, Die auf die Liegenschaften sich beziehenden Urkunden, Schätzungsprotokolle usw., können von den Kauflustigen in der umstehend bezeichneten Gerichtsabteilung während der, für den Parteienverkehr bestimmten Zeit eingesehen werden., Bei dem vorstehend bezeichneten Exekutionsgericht sind Ablichtungen des gesamten, Schätzungsgutachtens gegen Kostenersatz erhältlich. Das Gutachten und eine Kurzfassung, sind in der Ediktsdatei zu ersehen., Allgemeine Aufforderung, Rechte, die diese Versteigerung unzulässig machen würden, sind spätestens im, Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung bei Gericht anzumelden, widrigenfalls sie, zum Nachteil eines gutgläubigen Erstehers in Ansehung der Liegenschaft selbst nicht mehr, geltend gemacht werden könnten., Allgemeine Aufforderung an die Pfandgläubiger, Diejenigen Gläubiger, für die auf dieser Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellte, Forderungen haften, mit Ausnahme der Gläubiger mit bedingten Forderungen, werden, aufgefordert, vor dem Versteigerungstermin die Erklärung abzugeben, ob sie mit der, Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen, Schuldners einverstanden sind., Wird keine Erklärung abgegeben, so wird die Forderung durch Barzahlung berichtigt. Der, Gläubiger kann sich aber noch in der Verteilungstagsatzung mit der Übernahme der Schuld in, Anrechnung auf das Meistbot durch den Ersteher und der Befreiung des früheren Schuldners, einverstanden erklären., Aufforderung an die öffentlichen Organe bezüglich der Steuern und sonstigen, öffentlichen Abgaben, Die öffentlichen Organe, die zur Vorschreibung und Eintreibung der von der Liegenschaft, zu entrichtenden Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben berufen, sind, werden aufgefordert, in Ansehung aller dieser öffentlichen Abgaben, die auf der oben, bezeichneten Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellt sind, die Erklärung abzugeben, ob der, Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen, Schuldners zugestimmt wird., Wird keine Erklärung abgegeben, wird die Forderung durch Barzahlung berichtigt. Der, Gläubiger kann sich aber noch in der Tagsatzung mit der Übernahme der Schuld in Anrechnung auf das Meistbot durch den Ersteher und der Befreiung des bisherigen, Schuldners einverstanden erklären., Die bis zum Versteigerungstermin rückständigen, von der Liegenschaft zu entrichtenden, Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben samt Zinsen und anderen, Nebengebühren, die noch nicht pfandrechtlich sichergestellt sind, müssen spätestens im, Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung angemeldet werden, widrigens diese, Ansprüche erst nach voller Befriedigung des betreibenden Gläubigers aus der, Verteilungsmasse berichtigt werden würden., Aufforderung bei Superädifikaten, Alle Personen, die dingliche Rechte an dem zu versteigernden Superädifikat in Anspruch, nehmen, werden aufgefordert, ihre Rechte und Ansprüche binnen 14 Tagen bei Gericht, anzumelden, widrigens auf dieselben im Versteigerungsverfahren nur insoweit Rücksicht, genommen würde, als sie sich aus den Exekutionsakten ergeben., Ungültige Vereinbarungen, Vereinbarungen, wonach jemand verspricht, bei einer Versteigerung als Mitbieter nicht zu, erscheinen oder nur bis zu einem bestimmten Preis oder sonst nur nach einem gegebenen, Maßstab oder gar nicht mitzubieten, sind ungültig. Die für die Erfüllung dieses Versprechens, zugesicherten Beträge, Geschenke oder anderen Vorteile können nicht eingeklagt werden., Was dafür wirklich gezahlt oder übergeben worden ist, kann zurückgefordert werden. auf Die mit Beschluss vom 23.12.2024 bewilligte Exekution durch Zwangsversteigerung der Liegenschaft Grundbuch 01101 Favoriten EZ 488 BLNR 117 wird auf Antrag der betrei-, benden Partei gemäß § 148 Z 2 EO iVm § 39 Abs 1 Z 6 EO eingestellt., Die Versteigerungstagsatzung vom 13.8.2025 entfällt. geändert.


Ausdruck vom: 10.08.2025 21:31:43 MESZ