zur Navigation
Berichtigte Fassung
Dienststelle:

BG Graz-Ost (631)

Aktenzeichen:

244 E 57/25a

wegen:

Zwangsversteigerung eines Liegenschaftsanteils

Letzte Änderung am:

21.11.2025

Versteigerungstermin:

am 16.12.2025 um 15:00 Uhr

Versteigerungsort:

Bezirksgericht Graz,Radetzkystrasse 27,8010 Graz,Saal C/EG

Telefonkontakt:

0316/8074 4206

Besichtigungszeit:

15.12.2025, 09.00 Uhr, Ort und Stelle

Sonstiges:

Langgutachten im Internet abrufbar. Weitere Auskünfte erteilt auch der Vertreter der betreibenden Partei (WEG Konrad-Hopferwieser-Gasse 9, c/o R. Spitzer Immobilien GmbH) Mag. Gregor Kohlbacher, RA, Tel.:0316/820077
Es besteht die Möglichkeit, das gegenständliche Objekt zu besichtigen.
Für die Teilnahme am Besichtigungstermin ist keine Anmeldung erforderlich !
Die Besichtigung muss mindestens 3 Wochen vor dem Versteigerungstermin bei Gericht beantragt werden.
Dieses Schreiben muss enthalten,ob von Haus aus ein Schlosser beigezogen werden soll, falls die zu besichtigende Wohnung/Haus etc. am Besichtigungstermin versperrt vorgefunden wird. Wird dementsprechend bei der Besichtigung ein Schlosser beigezogen, auch wenn die Besichtigung ohne Schlosser stattfinden hätte können,so muss die antragstellende Partei die Kosten des Schlosserdienstes trotzdem bezahlen.
Wenn nur eine Besichtigung (ohne Schlosser) beantragt wird, geht der Gerichtsvollzieher , welcher die Besichtigung durchführt, nur vor Ort und besteht bei dem gegenständlichen
Objekt, welches nicht zugänglich ist, dann keine Möglichkeit der Besichtigung.


Grundbuch:

63113 Liebenau

EZ:

1049

BLNr:

38

Liegenschaftsadresse:

Konrad-Hopferwieser-Gasse 9

PLZ/Ort:

8010 Graz


Kategorie(n):

Eigentumswohnung

Beschreibung (WE):

siehe Langgutachten

Objektgröße:

57,78 m²


Schätzwert:

106.000,00 EUR

Wert des mitzuversteigernden Zubehörs:

kein Zubehör

Vadium:

10.600,00 EUR

Geringstes Gebot:

80.000,00 EUR


Sonstige Hinweise:

Das Geringste Gebot wurde in Abänderung der gesetzlichen Versteigerungsbedingungen festgesetzt !
Ohne Anrechnung auf das Meistbot zu übernehmen: Nichts
In Anrechnung auf das Meistbot zu übernehmen: Nichts
Es wird empfohlen, in das beim Bezirksgericht Graz-Ost erliegende Langgutachten samt Beilagen Einsicht zu nehmen !
Der/Die Verpflichtete hat dem Exekutionsgericht gegenüber keine Mitteilung nach § 6 Abs. 1 Z. 9 lit. a UStG 1994 abgegeben.
Das Vadium kann nur in Form einer Sparurkunde (ausschließlich Sparbuch) erlegt werden.


Grundriss(e):

Grundriss (282 KB)

Foto(s):

Foto_Haus (36 KB) Stiegenhaus (55 KB) Stiegenhaus (50 KB) Toilette (46 KB) Vorraum (44 KB) Bad (59 KB) Abstellraum (35 KB) Küche (58 KB) Zimmer (27 KB) Zimmer (19 KB) Vorraum (32 KB)


Bekannt gemacht am 21.11.2025

Sonstiges Edikt

"Ort und Zeit der Besichtigung" hinzugefügt: 15.12.2025, 09.00 Uhr, Ort und Stelle


Ausdruck vom: 01.12.2025 19:36:29 MEZ