Versteigerung - Wohnung W12
244 E 57/25a
Zwangsversteigerung eines Liegenschaftsanteils
21.11.2025
am 16.12.2025 um 15:00 Uhr
Bezirksgericht Graz,Radetzkystrasse 27,8010 Graz,Saal C/EG
0316/8074 4206
15.12.2025, 09.00 Uhr, Ort und Stelle
Langgutachten im Internet abrufbar. Weitere Auskünfte erteilt auch der Vertreter der betreibenden Partei (WEG Konrad-Hopferwieser-Gasse 9, c/o R. Spitzer Immobilien GmbH) Mag. Gregor Kohlbacher, RA, Tel.:0316/820077
Es besteht die Möglichkeit, das gegenständliche Objekt zu besichtigen.
Für die Teilnahme am Besichtigungstermin ist keine Anmeldung erforderlich !
Die Besichtigung muss mindestens 3 Wochen vor dem Versteigerungstermin bei Gericht beantragt werden.
Dieses Schreiben muss enthalten,ob von Haus aus ein Schlosser beigezogen werden soll, falls die zu besichtigende Wohnung/Haus etc. am Besichtigungstermin versperrt vorgefunden wird. Wird dementsprechend bei der Besichtigung ein Schlosser beigezogen, auch wenn die Besichtigung ohne Schlosser stattfinden hätte können,so muss die antragstellende Partei die Kosten des Schlosserdienstes trotzdem bezahlen.
Wenn nur eine Besichtigung (ohne Schlosser) beantragt wird, geht der Gerichtsvollzieher , welcher die Besichtigung durchführt, nur vor Ort und besteht bei dem gegenständlichen
Objekt, welches nicht zugänglich ist, dann keine Möglichkeit der Besichtigung.
63113 Liebenau
1049
38
Konrad-Hopferwieser-Gasse 9
8010 Graz
Eigentumswohnung
siehe Langgutachten
57,78 m²
106.000,00 EUR
kein Zubehör
10.600,00 EUR
80.000,00 EUR
Das Geringste Gebot wurde in Abänderung der gesetzlichen Versteigerungsbedingungen festgesetzt !
Ohne Anrechnung auf das Meistbot zu übernehmen: Nichts
In Anrechnung auf das Meistbot zu übernehmen: Nichts
Es wird empfohlen, in das beim Bezirksgericht Graz-Ost erliegende Langgutachten samt Beilagen Einsicht zu nehmen !
Der/Die Verpflichtete hat dem Exekutionsgericht gegenüber keine Mitteilung nach § 6 Abs. 1 Z. 9 lit. a UStG 1994 abgegeben.
Das Vadium kann nur in Form einer Sparurkunde (ausschließlich Sparbuch) erlegt werden.











