Kurzgutachten
BG Korneuburg ()
9 E 25/24h
Zwangsversteigerung einer Liegenschaft
11023 Bisamberg
51
.67, 1348/2, 1348/3 und 1349/2
2
Anton-Zickl-Gasse 4
2102 Bisamberg
Einfamilienhaus
Altes Wohnhaus, bestehend aus einer geringen Teilunterkellerung und einem Erdgeschoß ohne Dachbodenausbau
Mehrere Nebengebäude
3.245 m²
Aufschließungen auf öffentlichem Grund:
Schmutzwasserkanal-, Regenwasserkanal-, Wasser-, Strom-, Gas- und Telefonleitungen
Baubescheid: 07.10.1958 (Errichtung einer Garage und einer straßenseitigen Anschlussmauer); Baubescheid: 22.11.1960 (Zubau zum bestehenden Wohnhaus)
Benützungsbewilligungsbescheid: 22.11.1960 (Errichtung einer Garage – mit Mangelpunkt); Benützungsbewilligungsbescheid: 28.01.1964 (Zubau zum bestehenden Wohnhaus). Ein kompletter Bauakt, welcher gänzlich dem Naturstand entsprechende Planunterlagen vom Gesamtumfang sowie Bau- und Benützungsbewilligungsbescheide bzw. Fertigstellungs-meldungen zum Inhalt hat, soll nicht vorhanden sein. Der Ursprung der Bausubstanz liegt weit mehr als 100 Jahre zurück (in diesem Zusammenhang ist auch auf die örtlich vorgefundenen Aufschriften sowie die übermittelten Auszüge aus einer Chronik einzugehen). Ausdrücklichst ist darauf zu verweisen, dass keine Erhebungen beim Bundesdenkmalamt erfolgten und von einer Unterschutzstellung nicht ausgegangen wurde.
Nordöstlicher Teilbereich:
Bauland Kerngebiet
50 % Bebauungsdichte; offene, gekuppelte Bebauung; Bauklasse I, II
Zusatzeintragung: A2 – erhaltenswürdiges Altortgebiet - Winzerdorfstruktur gemischt mit gründerzeitlicher Villenbebauung
Kleiner Teilbereich des Gst. 1348/3:
Bauland Sondergebiet – Kellergasse
Teilweise Zusatzeintragung: Forst
Übrige große Fläche (außerhalb der Siedlungsgrenze gelegen):
Grünland Land- und Forstwirtschaft
Teilweise Zusatzeintragung: Forst
Die Liegenschaft ist im Landschaftsschutzgebiet Bisamberg situiert.
Eine detaillierte flächenmäßige Aufsplittung hinsichtlich der unterschiedlichen Widmungen konnte seitens der Baubehörde nicht erfolgen, sodass vorbehaltlich einer Vermessung nachfolgende überschlägige Flächenaufteilung laut Bauamtsauskunft zugrunde gelegt wird (ohne Gewähr):
Fiktive Annahme: rd 638 m² Fläche mit Bauland Kerngebietwidmung
Fiktive Annahme: rd 40 m² Fläche mit Bauland Sondergebietwidmung
Fiktive Annahme: rd 2.567 m² Restfläche mit Grünlandwidmung
Auf die Flächenwidmungs- und Bebauungsplandarstellung ist zu verweisen.
Es wurde auf keine Bestandsverhältnisse verwiesen.
20.01.2025
548.900,00 EUR
Nicht Gegenstand der Bewertung.
nicht festgestellt
Die im Grundbuch eingetragenen Lasten sowie etwaige außerbücherliche wurden bei der Bewertung nicht berücksichtigt.
Auf das beim Bezirksgericht vorliegende Gutachten, in welchem sämtliche erwähnte „Beilagen“ enthalten sind, ist zu verweisen.
Beim Punkt "Schätzwert" wurde der gerundete Verkehrswert unter Berücksichtigung der im Gutachten erwähnten Abgabenrückstände mit angen. dinglicher Wirkung eingetragen. Der Verkehrswert ohne Berücksichtigung der Abgabenrückstände mit dinglicher Wirkung wurde mit rd € 550.000,-- ermittelt.
Bmstr.Dipl.-Ing.(FH) Mario Schalko, M.A.
3852 Gastern, Franz Grünberger Straße 13