zur Navigation
Dienststelle:

BG Schwaz ()

Aktenzeichen:

4 E 484/25h

wegen:

Zwangsversteigerung von Wohnungseigentum


Grundbuch:

87006 Pill

EZ:

357

Grundstücksnr.:

57/7

BLNr:

35

Adresse:

Oberes Plankfeld 11

PLZ/Ort:

6136 Pill


Kategorie(n):

Wohnungseigentumsobjekt

Beschreibung (WE):

Die bewertungsgegenständliche Liegenschaft in EZ 357, welche sich in der Gemeinde von Pill befindet, stellt eine wohnwirtschaftlich genutzte Liegenschaft dar. Insgesamt befinden sich in der gesamten Liegenschaft (Oberes Plankfeld 11) acht Wohneinheiten.
Die bewertungsgegenständliche Wohnung ist im nördlichen Bereich des Wohnhaueses situiert über eine Treppe erreichbar und bestehend aus Wohnraum / Kochnische, 3 Schlafzimmern, 2 Badezimmern, WC und Flur. Ferner verfügt die bewertungsgegenständliche Wohnung über 2 Kellerräume (einer davon wurde nachträglich umgebaut), 2 PKW-Stellplätze (einer als Carportstellplatz), einen Garten und einen Wintergarten, welcher nach Nordosten ausgerichtete ist. Des Weiteren verfügt die Liegenschaft einen Gemeinschafts(holz)raum, sowie Abstellmöglichkeiten für Fahrräder im Kellerbereich.
Die Beheizung der bewertungsgegenständlichen Liegenschaft erfolgt über eine Öl-Heizung und die Warmwasseraufbereitung erfolgt elektrisch.
Für die bewertungsgegenständliche Wohnung existiert keine Freizeitwohnsitzwidmung!

Grundstücksgröße:

1.181 m²

Anschlüsse:

• Gesicherte Frischwasserversorgung durch Anschluss an die öfftl. Versorgung,
• Ordnungsgemäße Abwasser- und Oberflächenwasserbeseitigung durch Anschluss an das örtliche Kanalsystem resp. durch Versickerung (Oberflächenwasser),
• Anschluss an das Stromnetz.


Baubewilligung:

vorhanden - siehe Langgutachten!

Benützungsbewilligung:

vorhanden - siehe Langgutachten!

Widmung:

Wohngebiet § 38 (1).

Bestandsverhältnisse:

-


Stichtag:

17.02.2026

Schätzwert:

525.000,00 EUR

Beschreibung des mitzuversteigernden Zubehörs:

Siehe Langguachten

Wert des mitzuversteigernden Zubehörs:

28.400,00 EUR

Lasten:

Lfd. Nr. 1a TZ 1319/1980 Dienstbarkeiten der Führung einer Wasser- und Kanalleitung gem. Pkt. IX Kaufvertrag 1979-11-26 für EZ 12 Gst .10/1 in EZ 394.


Sonstige Hinweise:

Die Lektüre des Langgutachtens ist unerlässlich.
Es besteht KEINE Freizeitwohnsitzwidmung!

erstellt von:

Univ.Prof.Dr. Sven Bienert, REV MRICS
6323 Bad Häring, Brandlboden 3

Ausdruck vom: 05.08.2026 22:35:48 MESZ