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Dienststelle:

BG Gmunden ()

Aktenzeichen:

10 E 4/25v

wegen:

Versteigerung einer gemeinschaftlichen Liegenschaft


Grundbuch:

42104 Deising

EZ:

112

Grundstücksnr.:

2218

BLNr:

3 und 4

Adresse:

Innerroh 10

PLZ/Ort:

4661 Roitham


Kategorie(n):

Einfamilienhaus

Grundstücksgröße:

1.356 m²

Objektgröße:

213,00 m²



Stichtag:

4.4.2023

Ausrufpreis:

500.000,00 EUR

Wert des mitzuversteigernden Zubehörs:

kein Zubehör

Lasten:

bücherliche Belastungen CLNr 6-11
(Hinweis: die Berechtigte aus CLNr 6, 7 ist verstorben)


Sonstige Hinweise:

Für diese Versteigerung erfolgte keine gesonderte Schätzung der Liegenschaft. Die Miteigentümer einigten sich auf den Ausrufpreis von EUR 500.000,-. Es liegt somit kein Schätzgutachten vor.
Zur Nachricht
Die Versteigerung der gemeinschaftlichen Liegenschaft erfolgt nach den Bestimmungen der §§ 352 ff EO. Dabei wird besonders auf § 352a Abs 3 EO hingewiesen, wonach das Geringste Gebot der Schätzwert ist, und auf § 352a Abs 2 EO, wonach die Rechte dinglicher Berechtigter von der Versteigerung unberührt bleiben.
Allgemeine Aufforderung
Rechte, die diese Versteigerung unzulässig machen würden, sind spätestens im Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung bei Gericht anzumelden, widrigenfalls sie zum Nachteil eines gutgläubigen Erstehers in Ansehung der Liegenschaft selbst nicht mehr geltend gemacht werden könnten.
Ungültige Vereinbarungen
Vereinbarungen, wonach jemand verspricht, bei einer Versteigerung als Mietbieter nicht zu erscheinen oder nur bis zu einem bestimmten Preis oder sonst nur nach einem gegebenen Maßstab oder gar nicht mitzubieten, sind ungültig. Die für die Erfüllung dieses Versprechens zugesicherten Beträge, Geschenke oder anderen Vorteile können nicht eingeklagt werden. Was dafür wirklich gezahlt oder übergeben worden ist, kann zurückgefordert werden.

erstellt von:

BG Gmunden (421)

Ausdruck vom: 03.10.2025 07:03:11 MESZ