Kurzgutachten
BG Gmunden ()
10 E 4/25v
Versteigerung einer gemeinschaftlichen Liegenschaft
42104 Deising
112
2218
3 und 4
Innerroh 10
4661 Roitham
Einfamilienhaus
1.356 m²
213,00 m²
4.4.2023
500.000,00 EUR
kein Zubehör
bücherliche Belastungen CLNr 6-11
(Hinweis: die Berechtigte aus CLNr 6, 7 ist verstorben)
Für diese Versteigerung erfolgte keine gesonderte Schätzung der Liegenschaft. Die Miteigentümer einigten sich auf den Ausrufpreis von EUR 500.000,-. Es liegt somit kein Schätzgutachten vor.
Zur Nachricht
Die Versteigerung der gemeinschaftlichen Liegenschaft erfolgt nach den Bestimmungen der §§ 352 ff EO. Dabei wird besonders auf § 352a Abs 3 EO hingewiesen, wonach das Geringste Gebot der Schätzwert ist, und auf § 352a Abs 2 EO, wonach die Rechte dinglicher Berechtigter von der Versteigerung unberührt bleiben.
Allgemeine Aufforderung
Rechte, die diese Versteigerung unzulässig machen würden, sind spätestens im Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung bei Gericht anzumelden, widrigenfalls sie zum Nachteil eines gutgläubigen Erstehers in Ansehung der Liegenschaft selbst nicht mehr geltend gemacht werden könnten.
Ungültige Vereinbarungen
Vereinbarungen, wonach jemand verspricht, bei einer Versteigerung als Mietbieter nicht zu erscheinen oder nur bis zu einem bestimmten Preis oder sonst nur nach einem gegebenen Maßstab oder gar nicht mitzubieten, sind ungültig. Die für die Erfüllung dieses Versprechens zugesicherten Beträge, Geschenke oder anderen Vorteile können nicht eingeklagt werden. Was dafür wirklich gezahlt oder übergeben worden ist, kann zurückgefordert werden.