zur Navigation
Dienststelle:

BG Bruck an der Leitha ()

Aktenzeichen:

3 E 2769/24t

wegen:

Zwangsversteigerung einer Liegenschaft


Grundbuch:

05104 Hainburg an der Donau

EZ:

3517

Grundstücksnr.:

584/80

BLNr:

1

Adresse:

Joseph Machkan Gasse 6

PLZ/Ort:

2410 Hainburg an der Donau


Kategorie(n):

Einfamilienhaus

Beschreibung (WE):

Es handelt sich um einen Rohbau eines Einfamilienhauses mit einer Garage.
Die erste Baubewilligung für das Erdgeschoss und 1. Obergeschoss wurde am 09.10.2015 erteilt. Am 17.08.2023 wurde zusätzlich um die Baubewilligung für ein zurückgesetztes 2. Obergeschoss angesucht, die Baubewilligung wurde am 10.10.2023 erteilt.
Aufgrund dieser nachträglichen Änderung fehlt im Rohbau die Stiege vom 1. Obergeschoss in das 2. Obergeschoss, für die ein Durchbruch in der Decke hätte ausgeführt werden müssen. Das Dach ist lediglich mit einem angabengemäß dichten Aufbeton auf die Betondeckenfertigteile hergestellt, die Dachhaut fehlt jedoch noch.
Energieausweis: Das geplante Wohngebäude hätte einen spezifischen Heizwärmebedarf HBW von 36,9 kWh/m²a, der Gesamtenergieeffizienz-Faktor fGEE ist mit 0,69 ausgewiesen und würde somit einem Niedrigenergiehaus (B) entsprechen.
Die Außenanlagen sind noch nicht hergestellt worden, nur südlich ist die Nachbarschaftseinfriedung vorhanden; östlich und westlich besteht noch keine Einfriedung.
Es wird angenommen, dass konsensgemäß gebaut wurde und keine Abweichungen der tatsächlichen Bauführung vom genehmigten Bauplan vorliegen.
Das Gebäude besteht aktuell lediglich aus dem Ziegelrohbau des Erdgeschosses und des 1. Obergeschosses. Das 2. Obergeschoss, der Durchbruch und die Stiege selbst, um vom 1. in das 2. Obergeschoss zu gelangen, Wärmedämmung, Fassade, sowie die Dachdeckungs-, Spengler- und Zimmererarbeiten sind noch offen, um den Rohbau fertigzustellen.
Interessenten wird empfohlen, die Liegenschaft vor dem Erwerb zu besichtigen.

Grundstücksgröße:

592 m²

Objektgröße:

269,40 m²

Anschlüsse:

Gemäß Baubewilligung vom 10.10.2023 war geplant, das Wohnhaus an das öffentliche Wasserversorgungs-, Kanal- und Stromnetz anzuschließen. Aktuell besteht nur ein Rohbau ohne Installationen außer Kanalanschluss.


Baubewilligung:

10.10.2023

Benützungsbewilligung:

-

Widmung:

BW-2WE (35/o,k/GH: 8,0m)

Bestandsverhältnisse:

-


Stichtag:

19.11.2024

Schätzwert:

359.000,00 EUR

Beschreibung des mitzuversteigernden Zubehörs:

Die Bewertung der Liegenschaften beinhaltet grundsätzlich alle auf dem Grundstück errichteten Gebäude und das darin eingebaute und fix montierte Zubehör, insbesondere auch alle Gebäudeausstattungen wie z.B. Sanitär-, Heizungs- und Elektroinstallationen, samt deren Anlagen und Gerätschaften.
Im Verkehrswert sind auch alle anderen Baulichkeiten und Sonderbauwerke, wie z.B. die vorhandenen Außenanlagen, Einfriedungen, sämtliche Ver- und Entsorgungseinrichtungen, bzw. entsprechende Anlagen enthalten. Bei nicht gesondert ausgewiesener Bewertung des o. a. Zubehörs ist dieses im Wertansatz des Gebäudewertes berücksichtigt.
Inventar ist nicht Gegenstand dieser Wertermittlung.

Wert des mitzuversteigernden Zubehörs:

kein Zubehör

Lasten:

Die gegenständliche Wertermittlung unterstellt einen geldlastenfreien Zustand (unbelasteter Verkehrswert).
Laut Auskunft der Gemeinde vom 09.10.2024 besteht am Abgaben- bzw. Gebührenkonto für die gegenständliche Liegenschaft kein Rückstand bei der Gemeinde (Auskunft per E-Mail von Bauamt Hainburg an der Donau).
Gemäß Auskunft des Gemeindeverbandes für Abfallbehandlung (GABL) vom 25.11.2024 sind keine offenen Forderungen vorhanden.
Die nach landesgesetzlichen Bestimmungen wie z.B. Niederösterreichische Bauordnung,
Kanalgesetz, Wasserleitungsverordnungen, Abfallwirtschaftsgesetz etc. an die Eigentü-mer von Liegenschaften oder Bauwerken erlassenen dinglichen Bescheide wirken auch gegen alle späteren Eigentümer.
Die mit solchen Bescheiden vorgeschriebenen und noch offenen Abgaben und Gebühren lasten auf Grund der dinglichen Wirkung auf der Liegenschaft und können beim Rechtsnachfolger geltend gemacht werden.
Der Sachverständige weist potenzielle Erwerber darauf hin, dass aufgrund des
üblicherweise zeitlichen Auseinanderfallens des Bewertungsstichtages und des – meist nicht unwesentlich späteren – Erwerbsstichtages auf der Liegenschaft (weitere)
dingliche offene Forderungen z. B. seitens der Gemeinde entstanden sein könnten und daher eine zusätzliche Erhebung vor Erwerb durch den potenziellen Erwerber zum Stand der eventuell bestehenden (weiteren) dinglichen offenen Forderungen empfohlen wird.


Sonstige Hinweise:

Die Beschreibung folgt dem Lokalaugenschein und dem Bauakt und ist ohne Funktionsüberprüfung der technischen Anlagen. Die vorliegende Befundaufnahme stellt keine Zustandsbeurteilung im Sinne der ÖNORM B1300 dar.
ÖNORMEN werden nur insoweit als Unterlage, Informationsquelle, Grundlage und Bewertungsvoraussetzung herangezogen, sofern im Befund bzw. im Gutachten zu einer ÖNORM auf einen konkreten Punkt bzw. ein konkretes Diagramm, eine Tabelle etc. explizit Bezug genommen wird. Die Erwähnung einer ÖNORM oder von Teilen einer ÖNORM bedeutet nicht, dass eine ÖNORM in ihrer Gesamtheit vom Sachverständigen angewendet wird.
Der Qualitätsstichtag entspricht dem Bewertungsstichtag.

erstellt von:

DI Martin Roth, FRICS, REV
1190 Wien, Klabundgasse 2 b / 3 / 10

Ausdruck vom: 18.04.2025 14:22:19 MESZ