Versteigerung - Einfamilienhaus
6 E 15/24k
Zwangsversteigerung einer Liegenschaft
02.06.2025
am 28.07.2025 um 14:00 Uhr
Bezirksgericht Baden, 1. Stk., VHS 4
Der verpflichteten Partei wird aufgetragen, die zu versteigernde Liegenschaft am 30.06.2025
sowie am 14.07.2025 (jeweils von 08:30 bis 09:00 Uhr) von Kauflustigen besichtigen zu lassen.
Als Sicherheitsleistung kommen nur Sparurkunden in Betracht.Die verpflichtete Partei hat nicht bis spätestens vierzehn Tage nach Bekanntgabe des Schätzwertes dem Exekutionsgericht mitgeteilt, dass sie auf die Steuerbefreiung gemäß § 6 Abs 1 Z 9 lit a UStG 1994 verzichtet. Die sich auf die Liegenschaft beziehenden Urkunden, Schätzungsprotokolle usw. können beim Bezirksgericht Baden eingesehen werden. Ablichtungen des gesamten Schätzungsgutachtens sind gegen Kostenersatz erhältlich. Das Schätzungsgutachten ist aus der Ediktsdatei zu ersehen. Rechte an der Liegenschaft, welche die Versteigerung unzulässig machen würden, sind
spätestens im Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung bei Gericht anzumelden, widrigens sie zum Nachteil eines gutgläubigen Erstehers in Ansehung der Liegenschaft selbst nicht mehr geltend gemacht werden könnten. Die Gläubiger, für die auf dieser Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellte Forderungen haften, mit Ausnahme der Gläubiger mit bedingten Forderungen, werden aufgefordert, bekannt zu geben, ob sie mit der Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden sind. Wird keine Erklärung abgegeben, so wird die Forderung durch Barzahlung berichtigt. Die öffentlichen Organe, die zur Vorschreibung und Eintreibung der von der Liegenschaft zu entrichtenden Steuern, Zuschläge und sonstigen öffentlichen Abgaben berufen sind, werden aufgefordert, in Ansehung der bereits pfandrechtlich sichergestellten Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben bekannt zu geben, ob sie mit der Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners
einverstanden sind. Wird keine Erklärung abgegeben, so wird die Forderung durch Barzahlung berichtigt.
Die öffentlichen Organe, die zur Vorschreibung und Eintreibung der von der Liegenschaft zu entrichtenden Steuern, Zuschläge und sonstigen öffentlichen Abgaben berufen sind, werden aufgefordert, spätestens im Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung die bis dahin rückständigen, von der Liegenschaft zu entrichtenden, durch bücherliche Eintragung oder pfandweise Beschreibung noch nicht sichergestellten Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben samt Zinsen und anderen Nebengebühren anzumelden, widrigens diese Ansprüche, ohne Rücksicht auf das ihnen sonst zustehende Vorrecht, erst nach voller Befriedigung des betreibenden Gläubigers aus der Verteilungsmasse berichtigt werden würden.
04110 Siegersdorf
783
362/6
3
Mitterweg 44
2486 Siegersdorf
Einfamilienhaus
Das Einfamilienhaus wurde aufgrund der Baubewilligung aus dem Jahr 2016 errichtet. Das Gebäude besteht aus einem Erdgeschoss und einem Obergeschoss und ist nicht unterkellert.
Das Erdgeschoss besteht aus einem Vorraum/Gang, einem WC, einem Bad, einer Wohnküche, einem Zimmer, einer Werkstatt und dem Technikraum. Die Raumhöhe beträgt rund 2,70m.
Im Obergeschoss befinden sich ein Gang, ein Bad, ein WC, zwei Abstellräume und drei Zimmer. Die Raumhöhe beträgt im Obergeschoss rund 2,70m.
Das Gebäude ist in Massivbauweise errichtet, das Dach ist als Flachdach ausgebildet. Das Einfamilienhaus wird durch Kunststofffenster belichtet. Die Beheizung und Warmwasserversorgung des Gebäudes erfolgt durch eine Gastherme im Technikraum, die raumseitige Wärmeabgabe erfolgt durch eine Fußbodenheizung. In der Wohnküche befindet sich als Zusatzheizung ein Holzofen (Holzherd).
Der Garten ist begrünt, im hinteren Bereich des Gartens befinden sich eine Gartenhütte aus Holz sowie Hochbeete.
Das Gebäude ist in einem durchschnittlichen Zustand vorhanden, der Stiegenaufgang ins Obergeschoss ist ohne Geländer (ohne Absturzsicherung) vorhanden.
Das Einfamilienhaus ist möbliert, die Möblierung und das sonstige Inventar sind nicht Gegenstand der Bewertung.
Bauwerksstatische und vermessungstechnische Überprüfungen sowie bautechnische und haustechnische Bauwerksüberprüfungen haben durch den Sachverständigen im Zuge der Befundaufnahme auftragsgemäß nicht stattgefunden (kein bautechnisches Gutachten), die Beschreibung der vorhandenen Bauausführungen erfolgte ausschließlich durch augenscheinliche Befundung des Gebäudebestandes (ohne Bauwerksöffnungen).
870 m²
187,00 m²
463.000,00 EUR
Einbauküche: Zeitwert NULL Euro.
0,00 EUR
46.300,00 EUR
231.500,00 EUR