Kurzgutachten
BG Baden ()
6 E 17/24d
Zwangsversteigerung von Wohnungseigentum
04303 Berndorf II
1330
42
Ferdinand-Pölzl-Straße 1-3/11
2560 Berndorf
Eigentumswohnung
Bei den zu bewertenden Anteilen handelt es sich um eine Eigentumswohnung in einer Wohnhausanlage in der Stadt Berndorf, in Niederösterreich, dem im Osten gelegenen Bundesland der Republik Österreich.
Die Wohnhausanlage besteht aus zwei Gebäuden mit jeweils zwei Stiegenhäusern und den Adressen laut Grundbuch Bogensbergergasse 11 und Ferdinand-Pölzl-Straße 1-3. Das Gebäude Ferdinand Pölzl Straße 1-3 umfasst ein Kellergeschoss, ein Erdgeschoss sowie drei weitere Obergeschosse. Die bewertungsgegenständlichen 27/2270 Anteile B-LNR 42 sind verbunden mit dem Wohnungseigentum an der Wohnung W 11/4. Die Wohnung W 11/4 befindet sich im Erdgeschoss. Zur Benutzung steht ein Kellerabstellraum zur Verfügung.
Die Nutzfläche der Wohnung beträgt laut Einreichplan und Nutzwertgutachten 30,56 m².
2.759 m²
30,56 m²
1983
1984
Die Wohnung war bei der Befundaufnahme augenscheinlich bewohnt. Sie ist laut Auskunft durch den anwesenden Eigentümer durch Familienmitglieder eigengenutzt und nicht vermietet, somit bestehen seinen Angaben nach keine Miet- , Pacht- oder andere Nutzungsverträge. Daher versteht sich die Bewertung bestandfrei.
14.1.2025
65.000,00 EUR
Zum Bewertungsstichtag war die Wohnung mit einer Einbauküche sowie mit Sanitäreinrichtungsgegenständen im Bad/WC ausgestattet. Siehe diesbezügliche Dokumentation durch Fotos im Anhang des Gutachtens.
Im Badezimmer: Waschtisch mit Einhand-Armatur und Waschtischverbau, eine Walk-in Dusche verglast, ein Hänge-WC in weißer Sanitärkeramik
Küche: Einbauküche mit Unter- und Oberschränken sowie Kücheneinbaugeräten
3.000,00 EUR
Im C-Blatt sind zur den bewertungsgegenständlichen Anteilen mehrere Pfandrechte einverleibt. Weiters ist die Anmerkung über die Einleitung des Versteigerungsverfahrens im C-Blatt eingetragen.
Die Pfandrechte und die Versteigerungsanmerkung sind im Sinne des Bewertungszwecks und des gerichtlichen Bewertungsauftrags nicht zu berücksichtigen.
Die Bewertung erfolgt somit lastenfrei.
Dieses Gutachten basiert auf den erhaltenen Unterlagen, erteilten Informationen und den getroffenen Annahmen. Der vorstehende Verkehrswert wurde unter der Voraussetzung ermittelt, dass mir alle für die Bewertung maßgeblichen Umstände wahrheitsgemäß offengelegt wurden. Sollten nachträglich Umstände bekannt werden, von denen ich im Rahmen der gegenständlichen Gutachtertätigkeit keine Kenntnis erlangt habe, behalte ich mir vor, das gegenständliche Gutachten zu widerrufen bzw. abzuändern.
Weiters wird jedem Interessenten geraten, vor einem eventuellen Erwerb von der allenfalls gegebenen Möglichkeit Gebrauch zu machen, das Objekt selbst zu besichtigen, um sich ein eigenes Bild von der Immobilie zu machen.
Das Bewertungsgutachten umfasst 56 Seiten zuzüglich 37 Seiten Anhang inklusive Fotodokumentation.
Mag. Regina Hemmer-Halbwidl, MSc
2544 Siebenhaus-Schönau, Rebschulgasse 4/26
