Kurzgutachten
BG Urfahr ()
12 E 5138/25m
Zwangsversteigerung einer Liegenschaft
45625 Hellmonsödt
194
898/5, 898/6, 898/7
4, 5
Auedt 11
4202 Hellmonsödt
Einfamilienhaus
Zweigeschossiges und unterkellertes Einfamilienhaus (EFH), teils als eingeschossig mit ausgebautem Dachgeschoss ausgeführt, und 2 disloziert errichtete Nebengebäude (größeres Garagengebäude, Pferdestall) in ländlicher Alleinlage etwas abseits von der Ortschaft Pelmberg.
Liegenschaft mit Wohngebäude im Grünland als sog. Sternchenhaus (Widmung Dorfgebiet), einem Grünlandgrundstück (Wiesen- und Waldflächen, Erschließungsstraße) und einem Straßengrundstück (Privatstraße) in Westhanglage,
EFH mit asymmetrischem Satteldach und integriertem Turm, ebener Garten und Vorplatz zwischen Wohn- und Garagengebäude,
Errichtung EFH in Holzriegelbauweise (KG in Stahlbeton), Garagengebäude in Massivbauweise ca. 2003 – 2005, Pferdestall in Massivbauweise ca. 2005,
Nutzflächen Einfamilienhaus: EG/OG (ohne Terrasse und Loggien): ca. 300 m², Turmzimmer DG: ca. 19 m², KG: ca. 160 m², Nutzflächen Terrasse und Loggien siehe Langgutachten (untenstehende Objektgröße ca. = Einfamilienhaus EG/OG/Turmzimmer DG, ohne Terrasse und Loggien);
Holzzentralheizungsanlage, vorwiegend Fußbodenheizung, teils Radiatoren, Kamin im Wohnzimmer
Ausstattung und Bau-/Instandhaltungszustand siehe Langgutachten.
Näheres siehe Langgutachten samt Beilagen
Garagengebäude, Pferdestall, landwirtschaftliche Grundflächen und Waldflächen siehe Langgutachten samt Beilagen
17.219 m²
320,00 m²
öffentliche Kanalisation, Stromnetz, Müllabfuhr, Wasserversorgung mittels eigenem Brunnen
2004 (Garagengebäude), 2004/2017 (Wohngebäude), 2013 (Pferdestall), Näheres siehe Langgutachten
2013, 2016, 2017 (Fertigstellungsanzeigen), Näheres siehe Langgutachten
Grünland, Dorfgebiet (1.000 m²), Wohngebäude ist sog. Sternchenhaus Nr. 9 lt. Flächenwidmungsplan
lt. Auskunft keine
24.2.2026
860.000,00 EUR
kein Zubehör
kein Zubehör
Grundbücherliche Satzlasten (Grunddienstbarkeiten) siehe Grundbuchsauszug Beilage 1 und Langgutachten, Pkt. B.1, bezüglich Geldlasten (Pfandrechte) wird Lastenfreiheit unterstellt.
Mag. Dr. Walter Edtmaier
4040 Linz, Neugasse 9
