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Berichtigte Fassung
Dienststelle:

BG Rohrbach (473)

Aktenzeichen:

1 E 9/24i

wegen:

Zwangsversteigerung einer Liegenschaft

Letzte Änderung am:

04.04.2025

Versteigerungstermin:

am 26.5.2025 um 10:00 Uhr

Versteigerungsort:

1.Stock, Verhandlungssaal 1/1.Stock

Telefonkontakt:

05 7601 2127658


Grundbuch:

47113 Weberschlag

EZ:

143

Grundstücksnr.:

2081, 2115, 5821, 5825, 5826, 5827

BLNr:

3

Liegenschaftsadresse:

Grettenbach 8

PLZ/Ort:

4144 Oberkappel


Kategorie(n):

land- und forstwirtschaftlich genutzte Liegenschaft

Beschreibung (WE):

Bei der bewertungsgegenständlichen Liegenschaft handelt es sich um ein ehemaliges Bauernhaus mit land- und forstwirtschaftlichen Flächen.
Die Gebäude werden zur Zeit für Wohn- und Gewerbezwecke genutzt.

Grundstücksgröße:

20.375 m²

Objektgröße:

932,63 m²


Schätzwert:

645.000,00 EUR

Wert des mitzuversteigernden Zubehörs:

nicht festgestellt

Vadium:

64.500,00 EUR

Geringstes Gebot:

322.500,00 EUR


Sonstige Hinweise:

Bitte Langgutachten lesen!
Unter dem geringsten Gebot findet ein Verkauf nicht statt.
Gemäß § 179 Abs 1 EO kommen als Sicherheitsleistung (Vadium) nur Sparurkunden – somit nicht: Bargeld, „Online-Sparen“, Wertpapiere und Bankgarantie – in Betracht.
Zum Zustand der Versteigerungsobjekte wird auf das Schätzungsgutachten vom 27.02.2025 verwiesen. An Abgabenrückständen bestehen laut Mitteilung der Gemeinde Pfarrkirchen im Mühlkreis EUR 1.486,76.
Gemäß § 170 Z 10 EO wird darauf hingewiesen, dass die verpflichtete Partei nicht mitgeteilt hat, dass sie auf die Steuerbefreiung gemäß § 6 Abs 1 Z 9 lit a UStG 1994 verzichtet. Das heißt, eine Umsatzsteuer fällt nicht an.
Besondere Hinweise zu EZ 143:
1.) Ohne Anrechnung auf das Meistbot sind zu übernehmen:
• Dienstbarkeit Gehen, Fahren für Holz und Waldstreu über Gst 5827 (CLNR 2a);
• Dienstbarkeit Wasserversorgungsanlage auf Gst 5821; Gehen, Fahren auf Gst 5821 (CLNR 6a).
Diese Belastungen sind bei der Ermittlung des Schätzwerts bereits berücksichtigt.
2.) Folgende Belastungen sind gegenüber dem Befriedigungsrecht der betreibenden Partei (CLNR 19a) nachrangig und somit vom Ersteher nur in Anrechnung auf das Meistbot zu übernehmen (§ 200 Abs 1 EO):
• Wohnungsrecht für Maria Past (CLNR 7a), bewertet mit EUR 121.600,--;
• Dienstbarkeit des Gehens und Fahrens hins. Gst 5826 für Gst 5824/2 (CLNR 18a), bewertet mit EUR 4.314,--.
Was dies für den Erlag des Meistbots und die Frage, ob diese Last aufrechten bleiben, bedeutet, entnehmen Sie insbesondere den §§ 200, 201 und 225-227 EO. Für nähere Beratungen zu diesen Fragen wenden Sie sich bitte an die rechtsberatenden Berufe (insbesondere Notare, Rechtsanwälte).
3.) Das zu CLNR 8a einverleibte Veräußerungsverbot erlischt mit wirksamer Veräußerung (vgl Holzner in Kletečka/Schauer, ABGB-ON1.06 § 364c Rz 16).


Kurzgutachten:

Kurzgutachten Objekt 1

Lageplan:

nicht verfügbar

Grundriss(e):

nicht verfügbar

Foto(s):

nicht verfügbar


Alle Edikte zum Fall:

Versteigerung Objekt 1 (26.05.2025 10:00)

4144 Oberkappel, Grettenbach 8


Bekannt gemacht am 4.4.2025

Sonstiges Edikt

"Sonstige Hinweise" von Bitte Langgutachten lesen!, Unter dem geringsten Gebot findet ein Verkauf nicht statt., Gemäß § 179 Abs 1 EO kommen als Sicherheitsleistung (Vadium) nur Sparurkunden – somit nicht: Bargeld, „Online-Sparen“, Wertpapiere und Bankgarantie – in Betracht., Zum Zustand der Versteigerungsobjekte wird auf das Schätzungsgutachten vom 27.02.2025 verwiesen. An Abgabenrückständen bestehen laut Mitteilung der Gemeinde Pfarrkirchen im Mühlkreis EUR 1.486,76., Gemäß § 170 Z 10 EO wird darauf hingewiesen, dass die verpflichtete Partei nicht mitgeteilt hat, dass sie auf die Steuerbefreiung gemäß § 6 Abs 1 Z 9 lit a UStG 1994 verzichtet. Das heißt, eine Umsatzsteuer fällt nicht an., An die dinglich Berechtigten, insbesondere an die Pfandgläubiger einschließlich der Gläubiger, zu deren Gunsten eine Höchstbetragshypothek eingetragen ist, sowie bezüglich der Steuern und Abgaben an die öffentlichen Organe ergehen die in der folgenden Nachricht enthaltenen Aufforderungen., Besondere Hinweise zu EZ 143:, 1.) Ohne Anrechnung auf das Meistbot sind zu übernehmen:, • Dienstbarkeit Gehen, Fahren für Holz und Waldstreu über Gst 5827 (CLNR 2a);, • Dienstbarkeit Wasserversorgungsanlage auf Gst 5821; Gehen, Fahren auf Gst 5821 (CLNR 6a)., Diese Belastungen sind bei der Ermittlung des Schätzwerts bereits berücksichtigt., 2.) Folgende Belastungen sind gegenüber dem Befriedigungsrecht der betreibenden Partei (CLNR 19a) nachrangig und somit vom Ersteher nur in Anrechnung auf das Meistbot zu übernehmen (§ 200 Abs 1 EO):, • Wohnungsrecht für Maria Past (CLNR 7a), bewertet mit EUR 121.600,--;, • Dienstbarkeit des Gehens und Fahrens hins. Gst 5826 für Gst 5824/2 (CLNR 18a), bewertet mit EUR 4.314,--., Was dies für den Erlag des Meistbots und die Frage, ob diese Last aufrechten bleiben, bedeutet, entnehmen Sie insbesondere den §§ 200, 201 und 225-227 EO. Für nähere Beratungen zu diesen Fragen wenden Sie sich bitte an die rechtsberatenden Berufe (insbesondere Notare, Rechtsanwälte)., 3.) Das zu CLNR 8a einverleibte Veräußerungsverbot erlischt mit wirksamer Veräußerung (vgl Holzner in Kletečka/Schauer, ABGB-ON1.06 § 364c Rz 16). auf Bitte Langgutachten lesen!, Unter dem geringsten Gebot findet ein Verkauf nicht statt., Gemäß § 179 Abs 1 EO kommen als Sicherheitsleistung (Vadium) nur Sparurkunden – somit nicht: Bargeld, „Online-Sparen“, Wertpapiere und Bankgarantie – in Betracht., Zum Zustand der Versteigerungsobjekte wird auf das Schätzungsgutachten vom 27.02.2025 verwiesen. An Abgabenrückständen bestehen laut Mitteilung der Gemeinde Pfarrkirchen im Mühlkreis EUR 1.486,76., Gemäß § 170 Z 10 EO wird darauf hingewiesen, dass die verpflichtete Partei nicht mitgeteilt hat, dass sie auf die Steuerbefreiung gemäß § 6 Abs 1 Z 9 lit a UStG 1994 verzichtet. Das heißt, eine Umsatzsteuer fällt nicht an., Besondere Hinweise zu EZ 143:, 1.) Ohne Anrechnung auf das Meistbot sind zu übernehmen:, • Dienstbarkeit Gehen, Fahren für Holz und Waldstreu über Gst 5827 (CLNR 2a);, • Dienstbarkeit Wasserversorgungsanlage auf Gst 5821; Gehen, Fahren auf Gst 5821 (CLNR 6a)., Diese Belastungen sind bei der Ermittlung des Schätzwerts bereits berücksichtigt., 2.) Folgende Belastungen sind gegenüber dem Befriedigungsrecht der betreibenden Partei (CLNR 19a) nachrangig und somit vom Ersteher nur in Anrechnung auf das Meistbot zu übernehmen (§ 200 Abs 1 EO):, • Wohnungsrecht für Maria Past (CLNR 7a), bewertet mit EUR 121.600,--;, • Dienstbarkeit des Gehens und Fahrens hins. Gst 5826 für Gst 5824/2 (CLNR 18a), bewertet mit EUR 4.314,--., Was dies für den Erlag des Meistbots und die Frage, ob diese Last aufrechten bleiben, bedeutet, entnehmen Sie insbesondere den §§ 200, 201 und 225-227 EO. Für nähere Beratungen zu diesen Fragen wenden Sie sich bitte an die rechtsberatenden Berufe (insbesondere Notare, Rechtsanwälte)., 3.) Das zu CLNR 8a einverleibte Veräußerungsverbot erlischt mit wirksamer Veräußerung (vgl Holzner in Kletečka/Schauer, ABGB-ON1.06 § 364c Rz 16). geändert.


Ausdruck vom: 12.05.2025 05:07:19 MESZ