Versteigerung - Betriebsgebäude
11 E 8/25x
Zwangsversteigerung einer Liegenschaft
28.11.2025
am 05.02.2026 um 10:00 Uhr
Bezirksgericht Landeck, Herzog-Friedrich-Straße 21, Verhandlungssaal 1/I. Stock
05 76014 3467 13
Eine Besichtigung der Liegenschaft findet nur dann statt, wenn ein entsprechender Antrag eines betreibenden Gläubigers oder eines Bietinteressenten gestellt wird (§ 176 Abs 2 EO).
Besichtigungstermin für den Fall der Antragstellung: 03.02.2026, 10:00 Uhr
Ort: Gewerbegebiet Ost 1, 6580 St. Anton am Arlberg;
Die verpflichtete Partei hat die Besichtigung der Liegenschaft durch Kaufinteressenten am Dienstag, 3. Februar 2026 um 10:00 Uhr zuzulassen.
Die Versteigerungsbedingungen, die auf die Liegenschaft sich beziehenden Urkunden, Schätzungsprotokolle usw können von den Kauflustigen in der Gerichtsabteilung 3 des Bezirksgerichtes Landeck, Herzog-Friedrich-Str. 21, Zimmer 9/II. Stock, während der Zeit von 08.00 bis 12.00 Uhr eingesehen werden. Ablichtungen des Schätzgutachtens sind gegen Kostenersatz erhältlich.
84010 St. Anton am Arlberg
1573
167/12
1, 1/1 Anteil
Gewerbegebiet Ost 1
6580 St. Anton am Arlberg
gewerbliche Liegenschaft
Die Betriebsliegenschaft befindet sich in guter Lager der Gemeinde St. Anton am Arlberg, innerhalb vom Gewerbegebiet Ost. Das hochwertig errichtete Gebäude besteht aus einem Baukörper und unterteilt sich in Erd- und Obergeschoss.
Für die Detailbeschreibung ist die Einsichtnahme in das Langgutachten unerlässlich!
1.061 m²
1.120,00 m²
3.907.000,00 EUR
Siehe Langgutachten unter Pkt. 2.3.11.
42.000,00 EUR
390.700,00 EUR
3.100.000,00 EUR
Schätzwert mit Zubehör EUR 3.907.000,00; Schätzwert ohne Zubehör EUR 3.865.000,00.
Es wird der Versteigerung der Liegenschaft EZ 1573, GB 84010 St. Anton am Arlberg ein höherer Betrag als das sich aus dem Gesetz ergebende geringste Gebot zu Grunde gelegt, und zwar ein geringstes Gebot von EUR 3.100.000,00.
Unter dem geringsten Gebot findet ein Verkauf nicht statt.
Das Vadium kann nur in Form von inländischen Sparurkunden (Sparbuch) erlegt werden. Ein amtlicher Lichtbildausweis, gegebenenfalls ein Firmenbuchauszug bzw. eine Spezialvollmacht sind mitzubringen. Als Nachweis für die Staatsbürgerschaft des Bieters/der Bieterin sind ein gültiger Staatsbürgerschaftsnachweis, Reisepass und Personalausweis geeignet (nicht: Führerschein, Berufsausweise etc.).
Ohne Anrechnung auf das Meistbot sind zu übernehmen:
CLNR 1
a 707/1993 DIENSTBARKEIT zur unterirdischen Verlegung, Benützung und Erhaltung von Hochspannungskabeln für Spannungen der Reihe 30 (maximal 36 kV) gem Pkt I a) Dienstbarkeitsvertrag 1992-10-15 in Gst 167/12 für Tiroler Wasserkraftwerke Aktiengesellschaft
b 2107/2019 Übertragung der vorangehenden Eintragung(en) aus EZ 1422
Eine nähere Beschreibung der Liegenschaftsanteile (zB Kategorie, Größe in m², etc.) kann dem Gutachten über den Verkehrswert entnommen werden.
Die Liegenschaftsanteile unterliegen dem Tiroler Grundverkehrsgesetz. Es wird darauf hingewiesen, dass es sich bei der Gemeinde St. Anton am Arlberg um eine Vorbehaltsgemeinde handelt (vgl § 14 Tiroler Grundverkehrsgesetz; § 1 Vorbehaltsgemeindenverordnung).
An die dinglich Berechtigten, insbesondere an die Pfandgläubiger einschließlich der Gläubiger, zu deren Gunsten eine Kredit- oder Kautionshypothek eingetragen ist, sowie bezüglich der Steuern und Abgaben an die öffentlichen Organe ergehen die in der folgenden Nachricht enthaltenen Aufforderungen.
Die verpflichtete Partei hat bis spätestens 14 Tage nach Bekanntgabe des Schätzwertes nicht mitgeteilt, dass sie auf die Steuerbefreiung gemäß § 6 Abs 1 Z 9a UStG 1994 verzichtet.
nicht verfügbar
