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Dienststelle:

BG Bregenz (911)

Aktenzeichen:

61 E 151/26d

wegen:

Zwangsversteigerung einer Liegenschaft

Bekannt gemacht am:

13.08.2026

Versteigerungstermin:

am 18.09.2026 um 10:00 Uhr

Versteigerungsort:

Bezirksgericht Bregenz, Bergmannstraße 1, 6900 Bregenz, im Verhandlungssaal A16

Telefonkontakt:

05760345032

Besichtigungszeit:

Die Besichtigung findet am Mittwoch, den 9. September um 8:30 Uhr an Ort und Stelle statt

Ort und Zeit der Einsichtnahme:

Zimmer B18
08:00 Uhr - 11:30 Uhr

Sonstiges:

§ 168 Z 6 EO: Höhe des Vadiums und des geringsten Gebots
Das Vadium kann nur in Form von (inländischen) Sparurkunden erlegt werden (kein Bargeld:
§ 179 Abs 1 EO). Die Sparurkunde (zB Sparbuch) muss in Papierform erlegt werden. Elektro -
nische Urkunden werden nicht akzeptiert, da die Sparurkunde vom Erleger dem Gericht über -
geben werden muss und bei Gericht als Sicherheitsleistung verbleibt.
Die Höhe des Vadiums beträgt EUR 7.000,00.
Das geringste Gebot beträgt EUR 35.000,00.
§ 168 Z 8 EO: Dienstbarkeiten, Ausgedinge und Lasten
Im A2-Blatt des Grundbuchs scheinen keine Eintragungen auf.
Im C-Blatt finden sich drei Pfandrechte, eine Klagsanmerkung gemäß § 27 Abs 2 WEG 2002
sowie die Anmerkung des gegenständlichen Zwangsversteigerungsverfahrens.
Dienstbarkeiten, Ausgedinge und andere Reallasten, denen der Vorrang vor dem Befriedi -
gungsrecht eines betreibenden Gläubigers oder einem eingetragenen Pfandrecht zukommt,
sind vom Ersteher ohne Anrechnung auf das Meistbot zu übernehmen (§ 200 Abs 1 EO).


Grundbuch:

91119 Rieden

EZ:

1644

Grundstücksnr.:

828/17 und 828/18

BLNr:

16, Anteile 64/3416

Liegenschaftsadresse:

Wuhrbaumweg 12

PLZ/Ort:

6900 Bregenz


Kategorie(n):

Eigentumswohnung

Beschreibung (WE):

Die gegenständliche Eineinhalbzimmerwohnung wurde 1974 in Massivbauweise errichtet und besteht aus einem Flur, einem Badezimmer, einer Kochnische sowie einem Wohnschlafraum. Die Nutzflächen sind lt. Nutzwertgutachen 31,9 qm Wohnfläche sowie 11,87 qm Balkon und einem Kellerabteil mit 1,74 qm.

Grundstücksgröße:

2.027 m²

Objektgröße:

34,87 m²


Schätzwert:

70.000,00 EUR

Beschreibung des mitzuversteigernden Zubehörs:

Die Küche ist mit einem Kühlschrank, einem Herd mit Backofen sowie einem Waschbecken einfach ausgestattet.

Wert des mitzuversteigernden Zubehörs:

100,00 EUR

Vadium:

7.000,00 EUR

Geringstes Gebot:

35.000,00 EUR


Sonstige Hinweise:

ZUR NACHRICHT EF 216
Die Versteigerungsbedingungen, die auf die Liegenschaften sich beziehenden Urkunden,
Schätzungsprotokolle etc können von den Kauflustigen in der Gerichtsabteilung des Bezirks -
gerichtes Bregenz (= Exekutionsgericht) während der für den Parteienverkehr bestimmten Zeit
eingesehen werden. Beim Exekutionsgericht sind Ablichtungen des gesamten Schätzungsgut -
achtens gegen Kostenersatz erhältlich.
ALLGEMEINE AUFFORDERUNG
Rechte, die diese Versteigerung unzulässig machen würden, sind spätestens im Versteige -
rungstermin vor Beginn der Versteigerung bei Gericht anzumelden, widrigens sie zum Nachteil
eines gutgläubigen Erstehers in Ansehung der Liegenschaft selbst nicht mehr geltend ge -
macht werden könnten.
ALLGEMEINE AUFFORDERUNG AN DIE PFANDGLÄUBIGER
Diejenigen Gläubiger, für die auf dieser Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellte Forderun -
gen haften (mit Ausnahme der Simmultanpfandgläubiger und der Gläubiger mit bedingten For -
derungen), werden aufgefordert, vor dem Versteigerungstermin die Erklärung abzugeben, ob
sie mit der Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bis -
herigen Schuldners einverstanden sind.
Wird keine Erklärung abgegeben, so wird die Forderung durch Barzahlung berichtigt. Der
Gläubiger kann sich aber noch in der Verteilungstagsatzung mit der Übernahme der Schuld in
Anrechnung auf das Meistbot durch den Ersteher und der Befreiung des früheren Schuldners
einverstanden erklären.
AUFFORDERUNG AN DIE ÖFFENTLICHEN ORGANE BEZÜGLICH DER STEUERN UND
SONSTIGEN ÖFFENTLICHEN ABGABEN
Die öffentlichen Organe, die zur Vorschreibung und Eintreibung der von der Liegenschaft zu
entrichtenden Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen entrichtenden Abga -
ben berufen sind, werden aufgefordert, in Ansehung aller dieser öffentlichen Abgaben, die auf
der Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellt sind, die Erklärung abzugeben, ob der Übernah -
me der Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners
zugestimmt wird. Wird keine Erklärung abgegeben, wird die Forderung durch Barzahlung be -
richtigt. Der Gläubiger kann sich aber noch in der Tagsatzung mit der Übernahme der Schuld in Anrechnung auf das Meistbot durch den Ersteher und der Befreiung des bisherigen Schuld -
ners einverstanden erklären.
Die bis zum Versteigerungstermin rückständigen, von der Liegenschaft zu entrichtenden Steu -
ern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben samt Zinsen und anderen Ne -
bengebühren, die noch nicht pfandrechtlich sichergestellt sind, müssen spätestens im Verstei-
gerungstermin vor Beginn der Versteigerung angemeldet werden, widrigens diese Ansprüche
erst nach voller Befriedigung des betreibenden Gläubigers aus der Versteigerung berichtigt
werden würden
UNGÜLTIGE VEREINBARUNGEN
Vereinbarungen, wonach jemand verspricht, bei einer Versteigerung als Mitbieter nicht zu er -
scheinen oder nur bis zu einem bestimmten Preis oder sonst nur nach einem gegebenen
Maßstab oder gar nicht mitzubieten, sind ungültig. Die für die Erfüllung dieses Versprechens
zugesicherten Beträge, Geschenke oder andere Vorteile können nicht eingeklagt werden.
Was dafür wirklich gezahlt oder übergeben worden ist, kann zurückgefordert werden.
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Achtung:
Natürliche Personen haben vor dem Bieten einen amtlichen Lichtbildausweis vorzulegen. Ver-
treter von juristischen Personen haben entsprechende Unterlagen, die nicht älter wie 7 Tage
sein dürfen, vorzulegen, wie zum Beispiel Firmenbuchauszug, Auszug aus dem Vereinsregis -
ter, etc.
Personen, die für andere Personen bieten, haben eine qualifizierte Vollmacht (beglaubigte
Vollmacht) vorzulegen.


Foto(s):

Foto Ansicht Wohnanlage (4844 KB) Foto Ansicht Wohnanlage_2 (3825 KB) Foto Badezimmer (4444 KB) Foto Balkon (3240 KB) Foto Flur (5802 KB) Foto Flur_2 (5870 KB) Foto Küche (2342 KB) Foto Küche_2 (5776 KB) Foto Wohn-Schlafzimmer (5431 KB) Foto Wohn-Schlafzimmer_2 (5841 KB) Foto Wohnzimmer (5664 KB)

Ausdruck vom: 15.08.2026 23:16:30 MESZ