Kurzgutachten
BG Kitzbühel ()
3 E 834/25b
Zwangsversteigerung von Wohnungseigentum
82108 Kitzbühel Stadt
480
50/9, .749
56, 70
Josef-Pirchl-Straße 17
6370 Kitzbühel
Wohnungseigentumsobjekt
Die bewertungsgegenständliche Liegenschaft in EZ 480, welche sich im Zentrum von Kitzbühel befindet, stellt ein gemischt genutztes Objekt mit überwiegender Wohnnutzung dar.
Die baulichen Anlagen sind gem. den vorliegenden Unterlagen in die drei Teilbereiche Straßentrakt (auch Bauteil A oder „Residenza“), Hangtrakt (auch Bauteil B oder „Alcazar“) und Verbindungstrakt (auch Bauteil C oder „Citadell“) zu unterteilen und stellen zusammen einen etwa U-förmigen Grundriss dar. Die baulichen Anlagen umschließen dabei einen vollständig asphaltierten Innenhof, der als Parkplatz genutzt wird.
Die bewertungsgegenständliche Wohnung befindet sich im ersten Obergeschoss des rückseitig gelegenen Gebäudeteils (Hangtrakt/Bauteil B / „Alcazar“) und ist zum Innenhof/Parkplatz hin ausgerichtet.
Die Wohnung – ursprünglich als zwei Wohnungen errichtet & später durch eine Durchgangstür miteinander verbunden – verfügt über einen Wohn-Ess-Bereich, ein Schlafzimmer mit kleinem Abstellraum/Schrankraum, ein weiteres Zimmer sowie ein Badezimmer. Durch die ehemalige Ausgestaltung als zwei Wohneinheiten sind ferner zwei Wohnungseingänge und zwei innenliegende Gänge vorhanden.
Ferner verfügt die Wohnung über einen Balkon, der sich über die gesamte Länge der Wohnung erstreckt (bzw. durch Trennung mittels Sichtschutz eigentlich zwei Balkone; vgl. Bilddokumentation in der Anlage). Getrennt nach Einheiten umfasst Top W18 einen Wohn-Schlafzimmer und Vorraum, während in Top W19 ein Wohn-Esszimmer, ein Schlafzimmer, der Schrankraum sowie ein Flur und das Badezimmer vorhanden sind. Das Badezimmer ist derzeit so gestaltet, dass dieses nur über Top W19 erschlossen ist und Top 18 sohin über kein Badezimmer (bzw. keinen Zugang zum Badezimmer) verfügt – das Badezimmer an sich erstreckt sich flächenmäßig jedoch auf beide Einheiten (vgl. Plandarstellung und Fotodokumentation in der Anlage).
2.404 m²
76,25 m²
• Gesicherte Frischwasserversorgung durch Anschluss an die öfftl. Versorgung,
• Ordnungsgemäße Abwasserbeseitigung durch Anschluss an das örtliche Kanalsystem,
• Anschluss an das Strom- und Kabel-TV-netz der Stadtwerke Kitzbühel.
• Anschluss an das Gasnetz der Tigas.
vorhanden - siehe Langgutachten!
vorhanden - siehe Langgutachten!
Allgemeines Mischgebiet § 40 (2) TROG.
ACHTUNG!:
Es besteht ein Wohnungsgebrauchsrecht - dieses ist von einem potenziellen Ersteher zu übernehmen.
Klarstellend wird hier festgehalten, dass – gemäß Wortlaut des Gerichtsaktes – „… die verpflichtete Partei Kitzbüheler Ski Club (K.S.C.) nur deshalb ausgeschlossen wurde, weil sie nicht gegen das Wohnungsgebrauchsrecht gem. Wandlungsvertrag 2001-11-23 für Egger Hedwig [vgl. Ausführungen im Gutachten!] vorgegangen ist und das Zusammenleben mit ihr nach diesen Urteilen unzumutbar ist.“
Ein potenzieller Ersteher wird insofern „… sollte er nicht neuerlich Gefahr laufen wollen ausgeschlossen zu werden – das Erlöschen des Wohnungsgebrauchsrecht (…) und deren Räumung gerichtlich durchzusetzen (haben).“
21.05.2025
129.000,00 EUR
kein wertrelevantes Zubehör!
kein Zubehör
vgl. Ausführungen im Langgutachten.
Es besteht KEINE Freizeitwohnsitzwidmung.
Die Verbindung der beiden Wohnungen Top 18 & Top 19 ist baurechtlich NICHT genehmigt.
Das Wohnungsgebrauchsrecht ist zu übernehmen (vgl. Ausführungen im Gutachten)
Die Lektüre des Langgutachtens ist unerlässlich!
Univ.Prof.Dr. Sven Bienert, REV MRICS
6323 Bad Häring, Brandlboden 3