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Berichtigte Fassung
Dienststelle:

BG Feldkirch (921)

Aktenzeichen:

5 E 2336/24t

wegen:

Zwangsversteigerung von Wohnungseigentum

Letzte Änderung am:

05.06.2025

Sonstiges:

Der Besichtigungstermin sowie der Versteigerungstermin finden NICHT STATT!!

Termin:

am 10.7.2025 um 13:00 Uhr

Ort:

Bezirksgericht Feldkirch, Churerstraße 13, 6800 Feldkirch


Grundbuch:

92125 Tosters

EZ:

80

BLNr:

288 Anteil: 180/12982 WE an Top B 17

Liegenschaftsadresse:

Egelseestraße 62

PLZ/Ort:

6800 Feldkirch


Kategorie(n):

Wohnungseigentumsobjekt

Objektgröße:

77,38 m²


Schätzwert:

466.000,00 EUR

Beschreibung des mitzuversteigernden Zubehörs:

Einbauküche und Garderobenverbau

Wert des mitzuversteigernden Zubehörs:

5.000,00 EUR

Vadium:

46.000,00 EUR

Geringstes Gebot:

305.568,00 EUR


Sonstige Hinweise:

1. Der Verkehrswert versteht sich inkl. anrechenbarer gesetzlicher Umsatzsteuer.
2. Vollinhaltlicher Verweis auf das Langgutachten mit Beilagen.
Zur Nachricht
Die Versteigerungsbedingungen, die auf die Liegenschaften sich beziehenden Urkunden, Schätzungsprotokolle usw. können von den Kauflustigen in der umstehend bezeichneten Gerichtsabteilung während der für den Parteienverkehr bestimmten Zeit eingesehen werden.
Bei dem umstehend bezeichneten Exekutionsgericht sind Ablichtungen des gesamten Schätzungsgutachtens gegen Kostenersatz erhältlich.
Allgemeine Aufforderung
Rechte, die diese Versteigerung unzulässig machen würden, sind spätestens im Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung bei Gericht anzumelden, widrigens sie zum Nachteil eines gutgläubigen Erstehers in Ansehung der Liegenschaft selbst nicht mehr geltend gemacht werden könnten.
Allgemeine Aufforderung an die Pfändgläubiger
Diejenigen Gläubiger, für die auf dieser Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellte Forderungen haften, mit Ausnahme der Simultanpfandgläubiger und der Gläubiger mit bedingten Forderungen, werden aufgefordert, vor dem Versteigerungstermin die Erklärung abzugeben, ob sie mit der Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden sind.
Wird keine Erklärung abgegeben, so wird die Forderung durch Barzahlung berichtigt. Der Gläubiger kann sich aber noch in der Verteilungstagsatzung mit der Übernahme der Schuld in Anrechnung auf das Meistbot durch den Ersteher und der Befreiung des früheren Schuldners einverstanden erklären.
Aufforderung an die öffentlichen Organe bezüglich der Steuern und sonstigen öffentlichen Abgaben.
Die öffentlichen Organe, die zur Vorschreibung und Eintreibung der von der Liegenschaft zu entrichtenden Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben berufen sind, werden aufgefordert, in Ansehung aller dieser öffentlichen Abgaben, die auf der oben bezeichneten Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellt sind, die Erklärung abzugeben, ob der Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners zugestimmt wird.
Wird keine Erklärung abgegeben, wird die Forderung durch Barzahlung berichtigt. Der Gläubiger kann sich aber noch in der Tagsatzung mit der Übernahme der Schuld in Anrechnung auf das Meistbot durch den Ersteher und der Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden erklären.
Die bis zum Versteigerungstermin rückständigen, von der Liegenschaft zu entrichtenden Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben samt Zinsen und anderen Nebengebühren , die noch nicht pfandrechtlich sichergestellt sind, müssen spätestens im Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung angemeldet werden, widrigens diese Ansprüche erst nach voller Befriedigung des betreibenden Gläubigers aus der Versteigerung berichtigt werden würden.
Ungültige Vereinbarungen
Vereinbarungen, wonach jemand verspricht, bei einer Versteigerung als Mitbieter nicht zu erscheinen oder nur bis zu einem bestimmten Preis oder sonst nur nach einem gegebenen Maßstab oder gar nicht mitzubieten, sind ungültig. Die für die Erfüllung dieses Versprechens zugesicherten Beträge, Geschenke oder anderen Vorteile können nicht eingeklagt werden. Was dafür wirklich gezahlt oder übergeben worden ist, kann zurückgefordert werden.
(Bel. Zu EF 216 - Versteigerungsedikt)
Die Wohnung Top B 17 (BLNr. 288) sowie der Autoeinstellplatz Top AP 79 (BLNr. 287) werden gemeinsam versteigert.


Alle Edikte zum Fall:

Entfall des Termins Wohnung

6800 Feldkirch, Egelseestraße 62

Entfall des Termins Autoeinstellplatz

6800 Feldkirch, Egelseestraße 62


Bekannt gemacht am 5.6.2025

Entfall des Termins

Entfall des Termins am 10.7.2025 um 13:00 Uhr.
"Sonstiges" hinzugefügt: Der Besichtigungstermin sowie der Versteigerungstermin finden NICHT STATT!!


Ausdruck vom: 10.07.2025 01:29:58 MESZ