zur Navigation
Dienststelle:

BG Graz-West (641)

Aktenzeichen:

309 E 27/26y

wegen:

Zwangsversteigerung von Wohnungseigentum

Bekannt gemacht am:

25.08.2026

Versteigerungstermin:

am 29.09.2026 um 10:30 Uhr

Versteigerungsort:

Bezirksgericht Graz-West, Grieskai 88, 8020 Graz, Verhandlungssaal D, Parterre

Telefonkontakt:

0316/8074-6117


Grundbuch:

63105 Gries

EZ:

197

Grundstücksnr.:

326/1

BLNr:

191 (Anteil: 44/11656)

Liegenschaftsadresse:

Feuerbachgasse 30b, W 5.OG 89

PLZ/Ort:

8020 Graz


Kategorie(n):

Wohnungseigentumsobjekt

Beschreibung (WE):

Die Liegenschaft weist eine Gesamtfläche gemäß dem in Punkt 2.1 abgebildeten Grundbuchsauszug im unverbürgten Ausmaß von 4.876 m² auf. Es kann daraus kein rechtsverbindliches Flächenausmaß abgeleitet werden, da das Grundstück nur im Grundsteuerkataster erfasst ist. Das Grundstück ist mit drei Mehrparteienwohnhäusern in geschlossener Bauweise bebaut. Die Zufahrt zur bewertungsgegenständlichen Liegenschaft erfolgt über eine Privatstraße in die Tiefgarage von der Grenadiergasse (grundbücherlich gesichert) bzw. über öffentliches Gut von der Feuerbachgasse aus.
Die Liegenschaft verfügt über folgende Anschlüsse bzw. Anschlussmöglichkeiten: Anschluss an den öffentlichen Kanal, Anschluss an das Leitungsnetz des örtlichen Elektrizitätsversorgungsunternehmens, Anschluss an das öffentliche Wasserleitungsnetz, Fernwärme
Das gegenständliche Mehrparteienwohnhaus wurde imJahr 1998 errichtet und umfasst EG und 6 Obergeschoße. Im Wesentlichen sind keine Fertigstellungsarbeiten zum Bewertungsstichtag ausstehend.
Die zur Versteigerung gelangende Gargonniere mit Balkon liegt im 5. Obergeschoß und ist nach Süden ausgerichtet. Der Wohnung sind das Kellerabteil Nr. 44 sowie der KFZ-Abstellplatz Nr. 125 zugeordnet. Die Nutzfläche beträgt laut Nutzwertgutachten 33,45 m², der zugehörige Balkon 9,21 m². Die Wohnung besteht aus Vorraum, Bad/WC und Wohnküche.
Das Wohnungseigentumsobjekt ist derzeit leerstehend; der KFZ-Abstellplatz Nr. 125 ist derzeit vermietet.
Die Betriebskosten-Vorschreibung für die bewertungsgegenständliche Wohnung beträgt monatlich EUR 1734,85. Die Vorschreibung für den KFZ-Abstellplatz beträgt monatlich EUR 29,22. Derzeit ist ein Betriebkostenrückstand (Nachzahlung) idH von EUR 29,99 offen.
Ohne Anrechnung auf das Meistbot zu übernehmen ist:
Bei den unten genannten Dienstbarkeiten handelt es sich für die Größe und Art der Gesamtliegenschaft um verkehrsübliche Dienstbarkeiten. Diese sind ohne Anrechnung auf das Meistbot zuübernehmen:
C-LNr. 1 a 5292/1948 6971/1949 8808/1949 1823/1950 22174/1985 16979/1997 26863/1997 6840/2020 DIENSTBARKEIT Geh- und Fahrweg über Gst 326/1 gem Abs 7 Kaufvertrag 1948-05-30 für Gst 323/2 329/4 (EZ 2164) Gst 326/1, nur mit Fläche Gst 324/2 325 (EZ 197) Gst 336/1
C-LNr. 2 a 11726/1953 16979/1997 26863/1997 DIENSTBARKEIT Geh- und Fahrweg über Gst 326/1 für Gst 326/1, nur mit Fläche Gst 325 (EZ 197)
C-LNr. 6 a 29556/1984 22174/1985 26863/1997 DIENSTBARKEIT der Ableitung aller Art von Wässern über Gst 326/1 gem P VI Kaufvertrag 1983-11-10 für EZ 2651
C-LNr. 13 a 20071/1957 DIENSTBARKEIT der Duldung von Fensteröffnungen gem Par 2 Kaufvertrag 1957-08-14 für OHG Mur-Lichtspiele Inh Gebrüder Kußmann b 16979/1997 Übertragung der vorangehenden Eintragung(en) aus EZ 2749 (mit Zuschreibung Gst 326/1)
C-LNr. 15 a 5955/1999 DIENSTBARKEIT Inanspruchnahme zweier Parkflächen, Gehen und Fahren, Abstellen von Fahrzeugen und Errichtung eines Stiegenabganges an Gst 326/1 gemäß Pkt 2.) a) Dienstbarkeitsvertrag 1999-03-02 für Gst 323/2 329/4 323/3
C-LNr. 16 a 5955/1999 DIENSTBARKEIT Gehen und Fahren mit Fahrzeugen aller Art über Gst 326/1 gemäß Pkt 2.) b) Dienstbarkeitsvertrag 1999-03-02 für Gst 323/2 329/4 323/3
C-LNr. 17 a 22650/1999 DIENSTBARKEIT Errichtung, Duldung, Führung und Betrieb einer Wasseranschlußleitung über Gst 326/1 gemäß Pkt 2. 3. Dienstbarkeitsvertrag 1999-08-20 für GRAZER STADTWERKE AKTIENGESELLSCHAFT
C-LNr. 18 a 22650/1999 DIENSTBARKEIT Errichtung, Duldung, Führung und Betrieb einer elektrischen Umspannstation auf Gst 326/1 gemäß Pkt 2. 3. Dienstbarkeitsvertrag 1999-08-20 für GRAZER STADTWERKE AKTIENGESELLSCHAFT
Vadium:
Das Vadium kann nur in Form einer Sparurkunde erlegt werden.
Unter dem geringsten Gebot findet ein Verkauf nicht statt.
An die dinglich Berechtigten, insbesondere an die Pfandgläubiger einschließlich der Gläubiger, zu deren Gunsten eine Höchstbetragshypothek eingetragen ist, sowie bezüglich der Steuern und Abgaben an die öffentlichen Organe ergehen die in der folgenden Nachricht enthaltenen Aufforderungen.


Schätzwert:

127.000,00 EUR

Beschreibung des mitzuversteigernden Zubehörs:

Küche: Küchenzeile (~ 2,5 lfm, Ober- und Unterschränke, E-Herd mit Dunstabzug, Kühl-Gefrier-Kombi), Einbau ca. Jänner 2022. Das Zubehör wurde nicht gesondert bewertet.

Wert des mitzuversteigernden Zubehörs:

kein Zubehör

Vadium:

12.700,00 EUR

Geringstes Gebot:

63.500,00 EUR


Sonstige Hinweise:

WICHTIGER HINWEIS:
Aufgrund der verstärkten Einlasskontrollen werden Sie ersucht, keine größeren Taschen oder Rucksäcke mitzubringen, um den Einlass nicht zu verzögern. Es wird Ihnen empfohlen, zumindest eine halbe Stunde vor dem Termin beim Einlass zu erscheinen, um rechtzeitig zur Versteigerung eingelassen zu werden.
Weiters werden Sie ersucht, zur Versteigerung zusätzlich eine Fotokopie ihres Lichtbildausweises, der im Original vorzuweisen ist, mitzubringen.
Zur Nachricht
Die Versteigerungsbedingungen, die auf die Liegenschaften sich beziehenden Urkunden, Schätzungsprotokolle usw. können von den Kauflustigen in der umstehend bezeichneten Gerichtsabteilung während der für den Parteienverkehr bestimmten Zeit eingesehen werden.
Eine Kurzfassung und die Langfassung des Schätzgutachtens sind aus der Ediktsdatei (Abfragemöglichkeit unter: www.edikte.justiz.gv.at oder bei Gericht) zu ersehen.
Der Verpflichtete hat dem Gericht nicht mitgeteilt, dass er auf die Steuerbefreiung gemäß § 6 Abs 1 Z 9 lit a UStG 1994 verzichtet.
Allgemeine Aufforderung
Rechte, die diese Versteigerung unzulässig machen würden, sind spätestens im Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung bei Gericht anzumelden, widrigens sie zum Nachteil eines gutgläubigen Erstehers in Ansehung der Liegenschaft selbst nicht mehr geltend gemacht werden könnten.
Allgemeine Aufforderung an die Pfandgläubiger
Diejenigen Gläubiger, für die auf dieser Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellte Forderungen haften, mit Ausnahme der Simultanpfandgläubiger und der Gläubiger mit bedingten Forderungen, werden aufgefordert, vor dem Versteigerungstermin die Erklärung abzugeben, ob sie mit der Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden sind.
Wird keine Erkärung abgegeben, so wird die Forderung durch Barzahlung berichtigt. Der Gläubiger kann sich aber noch in der Verteilungstagsatzung mit der Übernahme der Schuld in Anrechnung auf das Meistbot durch den Ersteher und der Befreiung des früheren Schuldners einverstanden erklären.
Aufforderung an die öffentlichen Organe bezüglich der Steuern und sonstigen
öffentlichen Abgaben
Die öffentlichen Organe, die zur Vorschreibung und Eintreibung der von der Liegenschaft zu entrichtenden Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben berufen sind, werden aufgefordert, in Ansehung aller dieser öffentlichen Abgaben, die auf der oben bezeichneten Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellt sind, die Erklärung abzugeben, ob der Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners zugestimmt wird.
Wird keine Erklärung abgegeben, wird die Forderung durch Barzahlung berichtigt. Der Gläubiger kann sich aber noch in der Tagsatzung mit der Übernahme der Schuld in Anrechnung auf das Meistbot durch den Ersteher und der Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden erklären.
Die bis zum Versteigerungstermin rückständigen, von der Liegenschaft zu entrichtenden Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben samt Zinsen und anderen Nebengebühren, die noch nicht pfandrechtlich sichergestellt sind, müssen spätestens im Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung angemeldet werden, widrigens diese Ansprüche erst nach voller Befriedigung des betreibenden Gläubigers aus der Versteigerung berichtigt werden würden.
Ungültige Vereinbarungen
Vereinbarungen, wonach jemand verspricht, bei einer Versteigerung als Mitbieter nicht zu erscheinen oder nur bis zu einem bestimmten Preis oder sonst nur nach einem gegebenen Maßstab oder gar nicht mitzubieten, sind ungültig. Die für die Erfüllung dieses Versprechens zugesicherten Beträge, Geschenke oder anderen Vorteile können nicht eingeklagt werden. Was dafür wirklich gezahlt oder übergeben worden ist, kann zurückgefordert werden.


Foto(s):

Fotos Außensichten (1006 KB) Fotos Innenansichten W 88 (879 KB) Fotos Innenansichten W 89 (723 KB)


Alle Edikte zum Fall:

Versteigerung Wohnungseigentumsobjekt W 89 (29.09.2026 10:30)

8020 Graz, Feuerbachgasse 30b, W 5.OG 89

Ausdruck vom: 26.08.2026 17:16:30 MESZ