zur Navigation
Dienststelle:

BG Favoriten (011)

Aktenzeichen:

13 E 83/25b

wegen:

Zwangsversteigerung von Wohnungseigentum

Bekannt gemacht am:

23.02.2026

Versteigerungstermin:

am 29.4.2026 um 09:00 Uhr

Versteigerungsort:

Bezirksgericht Favoriten, 2.Stock, Saal V

Telefonkontakt:

01/60148 DW 307 620

Ort und Zeit der Einsichtnahme:

Mo bis Fr. 08:30 bis 12:00 Uhr, 2.Stock, Zimmer 226, mit einem gültigen Lichtbildausweis
Das Gutachten und eine Kurzfassung
sind in der Ediktsdatei zu ersehen.

Sonstiges:

Ohne Anrechnung auf das Meistbot sind zu übernehmen:
1. die sich aus dem Wohnungseigentum ergebenden Beschränkungen (§ 11 Abs 3 WEG),
2. die in der Verteilungsmasse nicht Deckung findenden Forderungen der
Wohnungseigentümergemeinschaft oder eines Miteigentümers, soweit diese dem
gesetzlichen Vorzugspfandrecht unterliegen (§ 27 Abs 3 WEG),
3. die in der Verteilungsmasse nicht Deckung findenden Forderungen eines Mieters,
soweit diese dem gesetzlichen Vorzugspfandrecht unterliegen (§ 42a MRG).
Unter dem geringsten Gebot findet ein Verkauf nicht statt.
Das Vadium beträgt EUR 15.400,--. Als Vadium kommen nur Sparurkunden in
Betracht.
Hingewiesen wird darauf, dass mit einer Forderungsanmeldung auch eine Bankverbindung
samt Kontonummer für allfällige Zuweisungen aus dem Meistbot bekannt zu geben ist.
Bei dieser Versteigerung wird gemäß § 146 Abs 1 EO insofern von den gesetzlichen
Versteigerungsbedingungen abgewichen, als gemäß des rechtskräftigen Beschlusses vom
12.1.2026 (ON 11) festgelegt wurde, dass der Betrag von EUR 150.000,-- als geringstes
Gebot der Versteigerung zugrunde gelegt wird.
Die verpflichtete Partei hat nicht mitgeteilt, dass sie auf die Steuerbefreiung gemäß § 6
Abs. 1 Z 9 lit. a UStG 1994 verzichtet.
Zum Bieten werden gemäß dem Wiener Ausländergrunderwerbsgesetz 1998, LGBl.
11/1998, idF LGBl. Nr. 59/2018, nur Personen zugelassen, die insbesondere durch einen
Staatsbürgerschaftsnachweis, bei juristischen Personen und rechtsfähigen
Personengesellschaften mit dem satzungsgemäßen Sitz im Inland durch eine Erklärung im
Sinne des § 5 Abs 3 dieses Gesetzes, nachweisen, dass sie nicht Ausländer nach § 2 dieses
Gesetzes bzw. mit Inländern gleichgestellt sind oder die im § 1 Abs 2 dieses Gesetzes
erwähnte Genehmigung oder Negativbestätigung vorlegen.
An die dinglich Berechtigten, insbesondere an die Pfandgläubiger einschließlich der
Gläubiger, zu deren Gunsten eine Höchstbetragshypothek eingetragen ist, sowie bezüglich
der Steuern und Abgaben an die öffentlichen Organe ergehen die in der folgenden Nachricht
enthaltenen Aufforderungen.
Zur Nachricht
Die auf die Liegenschaften sich beziehenden Urkunden, Schätzungsprotokolle usw.
können von den Bietinteressenten in der umstehend bezeichneten Gerichtsabteilung während
der für den Parteienverkehr bestimmten Zeit eingesehen werden.
Bei dem vorstehend bezeichneten Exekutionsgericht sind Ablichtungen des gesamten
Schätzungsgutachtens gegen Kostenersatz erhältlich. Das Gutachten und eine Kurzfassung
sind in der Ediktsdatei zu ersehen.
Allgemeine Aufforderung
Rechte, die diese Versteigerung unzulässig machen würden, sind spätestens im
Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung bei Gericht anzumelden, widrigenfalls sie
zum Nachteil eines gutgläubigen Erstehers in Ansehung der Liegenschaft selbst nicht mehr
geltend gemacht werden könnten.
Allgemeine Aufforderung an die Pfandgläubiger
Diejenigen Gläubiger, für die auf dieser Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellte
Forderungen haften, mit Ausnahme der Gläubiger mit bedingten Forderungen, werden
aufgefordert, vor dem Versteigerungstermin die Erklärung abzugeben, ob sie mit der
Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen
Schuldners einverstanden sind.
Wird keine Erklärung abgegeben, so wird die Forderung durch Barzahlung berichtigt. Der
Gläubiger kann sich aber noch in der Verteilungstagsatzung mit der Übernahme der Schuld in
Anrechnung auf das Meistbot durch den Ersteher und der Befreiung des früheren Schuldners
einverstanden erklären.
Aufforderung an die öffentlichen Organe bezüglich der Steuern und sonstigen
öffentlichen Abgaben
Die öffentlichen Organe, die zur Vorschreibung und Eintreibung der von der Liegenschaft
zu entrichtenden Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben berufen sind, werden aufgefordert, in Ansehung aller dieser öffentlichen Abgaben, die auf der oben
bezeichneten Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellt sind, die Erklärung abzugeben, ob der
Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen
Schuldners zugestimmt wird.
Wird keine Erklärung abgegeben, wird die Forderung durch Barzahlung berichtigt. Der
Gläubiger kann sich aber noch in der Tagsatzung mit der Übernahme der Schuld in
Anrechnung auf das Meistbot durch den Ersteher und der Befreiung des bisherigen
Schuldners einverstanden erklären.
Die bis zum Versteigerungstermin rückständigen, von der Liegenschaft zu entrichtenden
Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben samt Zinsen und anderen
Nebengebühren, die noch nicht pfandrechtlich sichergestellt sind, müssen spätestens im
Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung angemeldet werden, widrigens diese
Ansprüche erst nach voller Befriedigung des betreibenden Gläubigers aus der
Verteilungsmasse berichtigt werden würden.
Ungültige Vereinbarungen
Vereinbarungen, wonach jemand verspricht, bei einer Versteigerung als Mitbieter nicht zu
erscheinen oder nur bis zu einem bestimmten Preis oder sonst nur nach einem gegebenen
Maßstab oder gar nicht mitzubieten, sind ungültig. Die für die Erfüllung dieses Versprechens
zugesicherten Beträge, Geschenke oder anderen Vorteile können nicht eingeklagt werden.
Was dafür wirklich gezahlt oder übergeben worden ist, kann zurückgefordert werden.


Grundbuch:

01101 Favoriten

EZ:

2123

BLNr:

26

Liegenschaftsadresse:

Schrankenberggasse 27

PLZ/Ort:

1100 Wien


Kategorie(n):

Wohnungseigentumsobjekt

Beschreibung (WE):

Die bewertungsgegenständliche Wohnung Top 15+16 ist im 3. Obergeschoss der Liegenschaft situiert. Der Zugang erfolgt vom allgemeinen Gang der Liegenschaft über eine einflügelige Holztür mit Sicherheitsbalken. Die Wohnung gliedert sich in einen Vorraum, ein WC, einen Abstellraum, eine Küche, einen Gang, ein Bad, ein Zimmer, ein Kabinett mit Abstellnische und ist sowohl straßenseitig als auch hofseitig ausgerichtet. Die Fenster sind ebenfalls in diese Richtungen bzw. in Richtung allgemeiner Gang orientiert, ein Querlüften ist aufgrund der Konfiguration der Wohnung möglich. In der Küche ist ein Gaskonvektorofen vorhanden, der jedoch laut Aussage der anwesenden Person nicht funktionstüchtig sei. Weiters gibt es im Zimmer einen stationären Ofen, der vermutlich elektrisch betrieben wird – eine abschließende Klärung war jedoch nicht möglich. Die übrigen Räume sind nicht beheizt. Über ein eventuell vorhandenes Kellerabteil liegen keine Informationen vor.
Das Objekt verfügt über Strom-, Wasser- Gas- und Kanalanschluss. Eine Überprüfung der technischen Einrichtungen wurde im Rahmen der Befundaufnahme nicht durchgeführt. Über die elektrische Anlage kann keine Aussage getroffen werden. Es erfolgte außerdem keine Überprüfung der Einhaltung diverser baurechtlicher Vorschriften (zB. WrBO, OIB-Richtlinien, ÖNormen, DINormen, Elektrotechnikverordnung) sowie der Bauphysik, Statik usw. Es kann weiters keine Aussage über die Qualität der Feuchtraumisolierungen getätigt werden.

Grundstücksgröße:

343 m²

Objektgröße:

63,51 m²


Schätzwert:

154.000,00 EUR

Wert des mitzuversteigernden Zubehörs:

kein Zubehör

Vadium:

15.400,00 EUR

Geringstes Gebot:

150.000,00 EUR


Sonstige Hinweise:

Es wird empfohlen ins Langgutachten Einsicht zu nehmen.


Grundriss(e):

Grundriss (1113 KB)

Foto(s):

Foto1 (847 KB) Foto2 (702 KB) Foto3 (817 KB) Foto4 (1202 KB) Foto5 (1123 KB)

Ausdruck vom: 20.04.2026 12:54:04 MESZ