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Dienststelle:

BG Bregenz ()

Aktenzeichen:

68 E 2553/25i

wegen:

Zwangsversteigerung einer Liegenschaft


Grundbuch:

91105 Doren

EZ:

99

Grundstücksnr.:

625, 728/1

BLNr:

1 Anteil: 1/1

Adresse:

Au 92

PLZ/Ort:

6933 Doren


Kategorie(n):

Sonstiges

Beschreibung (WE):

Die gegenständliche Liegenschaft befindet sich im Vorderen Bregenzerwald, in der Gemeinde Doren, das Wohn- und Wirtschaftsgebäude auf Gst. 728/1 im Flurbereich Au und Gst. 625, ein Waldgrundstück, im Flurbereich Eberbühl, unmittelbar süd- bzw. bergseitig angrenzend der Rotach.
Das Wohn- und Wirtschaftsgebäude mit der Adresse Au 92 befindet sich ca. drei Kilometer vom Gemeindeamt Doren, der Pfarrkirche Hl. Johannes Nepomuk und der nächstgelegen Nahversorgung entfernt. Das Bestandsobjekt ist zum Hauptverkehrswegenetz, der L4 Vorderwälder Straße, und zu benachbarten Wohngebäuden exponiert.
Gst. 625 liegt in Luftlinie rund 1 km nordwest- und talseitig dem Stammhaus entfernt.
Es handelt sich um eine gemischt genutzte Liegenschaft.

Grundstücksgröße:

39.467 m²


Baubewilligung:

Baukonsens nicht vollständig gegeben

Benützungsbewilligung:

für die Einreichung aus dem Jahr 1993 vorliegend

Bestandsverhältnisse:

ein vorgelegter, schriftlicher Mietvertrag
ein mündlich behaupteter Mietvertrag


Stichtag:

22.01.2026

Schätzwert:

583.000,00 EUR

Beschreibung des mitzuversteigernden Zubehörs:

drei Einbauküchen, zwei Waschtischunterbauten

Wert des mitzuversteigernden Zubehörs:

3.500,00 EUR

Lasten:

C-Blatt im RAng 35a 5234/2020
DIENSTBARKEIT des Geh- und Fahrrechtes gem. Pkt. 8. Teilungs- und Kaufvertrag 2020-04-07 auf Gst 728/1 für Gst 728/3


Sonstige Hinweise:

1. Die Verkehrswertanteile bilden sich wie folgt:
Gst. 625 mit € 103.000,00
Gst. 728/1 mit den baulichen Anlagen (ohne Zubehör) € 583.000,00
Der Barwert für die Dienstbarkeit in Höhe von €- 1.000,00 ist infolge der Ranganordnung nicht in Abzug gebracht.
2. Der fehlende baurechtliche Konsens bezieht sich insbesondere auf den Ausbau und die Nutzung des Dachgeschosses als Wohnung. Ebenfalls baurechtlich nicht bewilligt zeigt sich ein Gartenhaus.
3. Vollinhaltlicher Verweis auf das Originalgutachten mit Beilagen. Das dem Edikt beiliegende Gutachten weist Schwärzungen in Hinblick auf den persönlichen Datenschutz der verpflichteten Partei auf.

erstellt von:

DI Robert Bischof
6850 Dornbirn, Wichnerstraße 43b

Ausdruck vom: 06.05.2026 01:24:55 MESZ