Entfall des Termins - Eigentumswohnung Top4
244 E 69/25s
Zwangsversteigerung eines Liegenschaftsanteils
14.11.2025
Langgutachten im Internet abrufbar. Weitere Auskünfte erteilt auch der Vertreter der betreibenden Partei hba Rechtsanwälte GmbH,Tel.: 050 8060-200
Es besteht die Möglichkeit, das gegenständliche Objekt zu besichtigen.
Für die Teilnahme am Besichtigungstermin ist keine Anmeldung erforderlich !
Die Besichtigung muss mindestens 3 Wochen vor dem Versteigerungstermin bei Gericht beantragt werden.
Dieses Schreiben muss enthalten,ob von Haus aus ein Schlosser beigezogen werden soll, falls die zu besichtigende Wohnung/Haus etc. am Besichtigungstermin versperrt vorgefunden wird. Wird dementsprechend bei der Besichtigung ein Schlosser beigezogen, auch wenn die Besichtigung ohne Schlosser stattfinden hätte können,so muss die antragstellende Partei die Kosten des Schlosserdienstes trotzdem bezahlen.
Wenn nur eine Besichtigung (ohne Schlosser) beantragt wird, geht der Gerichtsvollzieher , welcher die Besichtigung durchführt, nur vor Ort und besteht bei dem gegenständlichen
Objekt, welches nicht zugänglich ist, dann keine Möglichkeit der Besichtigung.
am 16.12.2025 um 13:00 Uhr
Bezirksgericht Graz,Radetzkystrasse 27,8010 Graz,Saal C/EG
63255 Messendorf
1294
212/20
56, 57
Ringsteinerweg 30i
8075 Hart bei Graz
Eigentumswohnung
Die Liegenschaft mit der Grundstücknummer 212/20 erstreckt sich zwischen dem Ringsteinerweg. Die Bebauung ist mit insgesamt 3 gekuppelten und 2 freistehenden Mehrfamilienwohnhäusern um 2001 erfolgt. Die bewertungsgegenständliche Wohnung befindet sich im 1. Obergeschoß des Hauses Ringsteinerweg 30i und verfügt über einen Vorraum, ein Wohnzimmer mit integrierter Küche, 1 Schlafzimmer, ein Badezimmer samt WC und einen Abstellraum. Ferner verfügt die Wohnung über einen Balkon. Weiters ist ihr ein Kellerabteil als Zubehör zugeordnet. Der Carport-KFZ-Abstellplatz stellt ein eigenes Wohnungseigentumsobjekt (B-LNR. 57) dar.
Das Wohnhaus Ringsteinerweg 30i wurde um 2001 in Holzriegelbauweise errichtet. Es umfasst ein Kellergeschoß, ein Erdgeschoss und ein Obergeschoß.
Die bewertungsgegenständliche Wohnung ist im Obergeschoß situiert und wird über das zentrale Stiegenhaus erschlossen. Das Haus ist mit einem Pultdach versehen, die Fassade ist mit einem Wärmedämmverbundsystem versehen.
Die Innenwände in der Wohnung sind in Leichtbauweise ausgeführt worden. In dem Sanitärbereich sind die Wände mit keramischen Fliesen belegt. Die Fenster sind als Holzfenster mit 2-fach Isolierverglasung ausgeführt. Als Sonnenschutz sind manuell zu bedienende Außenjalousien vorhanden. Die Innentüren in die Zimmer und Sanitärräume sind an Holzumfassungsstöcke angeschlagene Holzwerkstofftüren, die Tür vom Vorraum in das Wohnzimmer ist als Schiebetüre ausgeführt. Die Beheizung erfolgt zentral mittels fernwärmebefeuerter Radiatoren. Die Warmwasserbereitung erfolgt über einen Elektroboiler, welcher im Badezimmer situiert ist. Die Funktionsfähigkeit der Elektrogeräte und Heizanlage konnte nicht überprüft werden.
Der Fußbodenbelag ist in den Zimmern als Eichenparkettboden und im Bad als Fliesenbelag ausgeführt.
Ferner verfügt die Wohnung über einen Balkon, dieser ist südseitig situiert, über das Wohnzimmer begehbar und mit einem Holzwerkstoffplattenbelag sowie zusätzlich einem Kunststoffteppich belegt.
Der Parkettboden ist in Teilbereichen im Wohnzimmer und in der Küche schadhaft, weiters sind die Isolierverglasungen von 2 südseitigen Balkontüren schadhaft (innen angelaufen).
3.803 m²
51,73 m²
137.500,00 EUR
Im Eigentum der verpflichteten Partei steht eine Einbauküche mit Ober- und Unterschränken sowie Spüle und Elektrogeräten. Die technische Funktionsfähigkeit der allfällig verbleibenden Geräte wurde nicht überprüft, durch den Verpflichteten wurde bekannt gegeben, dass der Kühlschrank und der Geschirrspüler defekt sind und der Elektroherd funktionstüchtig sei.
500,00 EUR
13.750,00 EUR
68.750,00 EUR
Ohne Anrechnung auf das Meistbot zu übernehmen:
C-LNR 7 a 6654/2005 Vereinbarung über die Aufteilung der Aufwendungen
gern § 32 WEG 2002 gern Pkt 18 Kauf- und
Wohnungseigentumsvertrag 2004-07-15 ;
C-LNR 10 a Benützungsregelung gemäß § 17 WEG 2022
In Anrechnung auf das Meistbot zu übernehmen: Nichts
Es wird empfohlen, in das beim Bezirksgericht Graz-Ost erliegende Langgutachten samt Beilagen Einsicht zu nehmen !
Der/Die Verpflichtete hat dem Exekutionsgericht gegenüber keine Mitteilung nach § 6 Abs. 1 Z. 9 lit. a UStG 1994 abgegeben.
Das Vadium kann nur in Form einer Sparurkunde (ausschließlich Sparbuch) erlegt werden.
Bekannt gemacht am 12.11.2025
Sonstiges Edikt
"Ort und Zeit der Besichtigung" hinzugefügt: 02.12.2025, 09.00 Uhr, Ort und Stelle
Bekannt gemacht am 14.11.2025
Sonstiges Edikt
"Ort und Zeit der Besichtigung" von 02.12.2025, 09.00 Uhr, Ort und Stelle auf 02.12.2025, 09.00 Uhr, Ort und Stelle, Der Besichtigungstermin findet nicht statt. geändert.
Bekannt gemacht am 14.11.2025
Entfall des Termins
Entfall des Termins am 16.12.2025 um 13:00 Uhr.
