Kurzgutachten
BG Zwettl ()
7 E 1350/25i
Zwangsversteigerung einer Liegenschaft
24253 Martinsberg
313
32/3
1
Schulgasse 1
3664 Martinsberg
Mehrfamilienhaus
Die Marktgemeinde Martinsberg, in der sich die bewertungsgegenständliche Liegenschaft befindet, liegt im südlichen Waldviertel im politischen Bezirk Zwettl im Bundesland Niederösterreich. Die Liegenschaft liegt im Ortskern der Ortschaft Martinsberg und grenzt unmittelbar nordöstlich an das öffentliche Gut („Schulgasse“) an, von dem auch die Erschließung der Liegenschaft erfolgt. Das in der Liegenschaft EZ 313 inneliegende Grundstück 32/3 weist eine unregelmäßige Grundrissform mit einem grundbücherlichen Flächenausmaß von 413 m² auf. Die Grundstücksfläche ist weitgehend eben, die südwestlich angrenzende Schulgasse liegt um ca. 2 bis 3 m tiefer, der Niveauunterscheid ist mit einer Stützmauer abgesichert. Das ursprünglich aufgrund einer Baubewilligung aus dem Jahr 1957 errichtete Gemeindehaus wurde ab 2014 durch Umbau und Aufbau eines Obergeschoßes zu einem Wohnhaus mit 5 Wohnungen umgebaut. Auf dem Grundstück 32/3 besteht zum Bewertungsstichtag ein Mehrfamilienwohnhaus in offener Bauweise, das Gebäude ist unmittelbar an der südwestlichen Grundstücksgrenze errichtet und besteht aus Erd-, Ober- und Dachgeschoß und ist zur Gänze unterkellert. In dem Mehrfamilienwohnhaus befinden sich im Erd- und Obergeschoß jeweils 2 Wohnungen und im Dachgeschoß 1 Wohnung, somit gesamt 5 Wohnungen mit einer Gesamtwohnnutzfläche von ca. 267 m². Im Kellergeschoß befinden sich 2 Vorräume, 1 Technikraum, 3 Kellerräume und 1 Garage. Das Mehrfamilienwohnhaus befindet sich zum Bewertungsstichtag in einem guten Bau- und Erhaltungszustand. Die Wohnräume in den einzelnen Wohnungen verfügen jeweils über einen normalen und die Nebenräume im Kellergeschoß jeweils über einen einfachen Ausstattungsstandard.
413 m²
344,00 m²
Strom, Fernwärme, öffentlicher Kanal, Wasser (Genossenschaft), Telefon, Haussatellitenanlage
1957: Errichtung Gemeindehaus; 2014: Zubau des Obergeschoßes und Abänderung des ehemaligen Gemeindehauses – Umbau in ein Wohnhaus mit 5 Wohnungen; 2022: Abänderungen zum bewilligten Bauvorhaben (Zubau eines Obergeschoßes und Abänderung des ehemaligen Gemeindehauses – Umbau in ein Wohnhaus mit 5 Wohnungen
2022: Fertigstellungsmeldung gem. § 30 Abs 2 Z 3 NÖ BO der Firma Schiller GesmbH vom 28.07.2022 für das mit Bescheid vom 05.12.2014 bewilligte Bauvorhaben
Bauland-Kerngebiet (BK)
Auf Befragung von Herrn Viorel Coca gibt dieser die Auskunft, dass zum Bewertungsstichtag die Wohnungen Top 1 und Top 3 vermietet sind. Vom Verpflichteten wurde ein schriftlicher Mietvertrag hinsichtlich der Wohnung Top 3 zur Verfügung gestellt (siehe im Anhang). Der Mietvertrag für die zum Bewertungsstichtag ebenfalls vermietete Wohnung Top 1 wurde vom Verpflichteten nicht vorgelegt, laut seiner Auskunft handelt es sich jedoch um das gleiche Mietvertragsformular wie für die Wohnung Top 3. Die restlichen 3 Wohnungen (Top 2 , Top 4 und Top 5) waren zum Bewertungsstichtag unbewohnt. Bezüglich Mietverträgen wird darauf hingewiesen, dass es sich um Mietvertragsformulare nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland (BGB, Bürgerliches Gesetzbuch der BRD) handelt. Die Mietverträge sind jeweils auf unbefristete Dauer abgeschlossen. Unter Berücksichtigung der in Österreich geltenden Mietrechtsbestimmungen fallen die bewertungsgegenständlichen Mietobjekte in den Teilan-wendungsbereich des Mietrechtsgesetzes (MRG § 1 Abs 4 Z.1 und Z.2), es ist somit eine freie Mietzinsbildung zulässig. Die Mietverhältnisse sind jeweils auf unbefristete Zeit abgeschlossen.
Auf Befragung von Herrn Viorel Coca gibt dieser die Auskunft, dass ihm ausgenommen die vorstehend angeführten Bestandverhältnisse keine weiteren Bestandrechte bekannt sind. Die Bewertung erfolgt somit unter Berücksichtigung der bestehenden unbefristeten Mietverhältnisse und unter der Annahme der Freiheit von weiteren Bestandverhältnissen.
11.12.2025
407.000,00 EUR
nicht festgestellt
geldlastenfreie Bewertung;
1 a 5131/2014 DIENSTBARKEIT des Gehens über Gst 32/3 für Gst 32/2 33/2 40/13 gemäß Punkt VI Kaufvertrag 2014-06-25; die vorstehend angeführte Dienstbarkeit zu Lasten der bewertungsgegenständlichen Liegenschaft ist entsprechend ihrer Art und ihres Umfanges in dem ausgewiesenen Verkehrswert berücksichtigt.
Auf Befragung von Herrn Viorel Coca gibt dieser die Auskunft, dass ihm ausgenommen die unter C-LNR 1 a intabulierten Dienstbarkeit des Gehens – keine weiteren Rechte zu Gunsten Dritter bekannt sind. Die Bewertung erfolgt somit unter Aufrechterhaltung der unter C-LNR 1 a intabulierten Dienstbarkeit des Gehens und unter der Annahme der Freiheit von weiteren Lasten aufgrund von Reallasten und Dienstbarkeiten.
Interessenten wird empfohlen, in das Langgutachten Einsicht zu nehmen.
Mag. Franz Steiner
3943 Schrems, Mittelgasse 20
