Kurzgutachten
BG Hernals ()
13 E 1655/25p
Zwangsversteigerung von Wohnungseigentum
01405 Ottakring
3042
1671/10; 1671/15
9
Lienfeldergasse 3
1160 Wien
Eigentumswohnung
Die bewertungsgegenständliche Wohnung Top W 4/5 ist im Hochparterre der Liegenschaft situiert und wird vom allgemeinen Gang über eine einflügelige Holztür betreten. Die Wohnung gliedert sich in einen Vorraum, eine WC, eine Küche, ein Durchgangszimmer, ein Bad, ein Zimmer und einen Balkon. Sie ist sowohl straßen- als auch hofseitig ausgerichtet und verfügt über in diese Richtung orientierte Fenster, die als Kunststofffenster ausgeführt sind. Ein Querlüften ist aufgrund der Konfiguration der Wohnung möglich.
Die Beheizung und Warmwasseraufbereitung erfolgt mittels einer im Bad situierten Gastherme und laut Aussage der derzeitigen Mieterin, Fußbodenheizung in allen Räumen, wobei diese im WC defekt ist.
Das Objekt verfügt über Strom-, Wasser-, Gas- und Kanalanschluss. Eine Überprüfung der technischen Einrichtungen wurde im Rahmen der Befundaufnahme nicht durchgeführt. Über die elektrische Anlage kann keine Aussage getroffen werden. Es erfolgte außerdem keine Überprüfung der Einhaltung diverser baurechtlicher Vorschriften (zB. WrBO, OIB-Richtlinien, ÖNormen, DINormen, Elektrotechnikverordnung) sowie der Bauphysik, Statik usw. Es kann weiters keine Aussage über die Qualität der Feuchtraumisolierungen getätigt werden.
439 m²
43,37 m²
Das Objekt verfügt über Strom-, Wasser-, Gas- und Kanalanschluss.
1901
Bereich 1
• Bauland – Wohngebiet
• Bauklasse III
• geschlossene Bauweise
Bereich 2
• Bauland – Wohngebiet, Geschäftsviertel
• Bauklasse I
• geschlossene Bauweise
• Höhe auf 5 m beschränkt
• Besondere Bebauungsbestimmungen: „ Auf den mit BB3 bezeichneten und als Bauland/ Wohn- oder gemischtes Baugebiet, zum Teil Geschäftsviertel gewidmeten Grundflächen darf das Ausmaß der bebauten Fläche maximal 60 v. H. des jeweiligen Teiles des Bauplatzes betragen.“
Zum Zeitpunkt der Befundaufnahme war die bewertungsgegenständliche Wohnung vermietet.
In Zusammenhang mit dem zuvor genannten Mietverhältnis erging am 25. Mai 2025 der den Anlagen beigefügte Sachbeschluss in der Rechtssache 4 MSch 1/24 f in dem die Pauschalmiete wie im Gutachten ausgewiesen beschlossen wurde.
9.02.2026
100.000,00 EUR
nicht festgestellt
es wird empfohlen in das Langgutachten Einsicht zu nehmen!
Mag. Markus Reithofer, MSc, MRICS
1180 Wien, Gersthofer Straße 89
