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Dienststelle:

BG Neunkirchen (233)

Aktenzeichen:

9 E 16/24x

wegen:

Zwangsversteigerung einer Liegenschaft

Bekannt gemacht am:

09.07.2025

Versteigerungstermin:

am 04.09.2025 um 11:00 Uhr

Versteigerungsort:

VHS 1

Telefonkontakt:

02635/62031-141

Besichtigungszeit:

2630 Ternitz, Ruedlstraße 6
29.8.2025,16:00 – 18:00 Uhr

Ort und Zeit der Einsichtnahme:

Mo-Fr. 8-12 Uhr

Sonstiges:

Für 29.8.2025,16:00 – 18:00 Uhr, wird die Besichtigungszeit für die zu versteigernde Liegenschaft festgesetzt und der verpflichteten Partei aufgetragen, den Kauflustigen ungehinderten Zutritt zu gewähren. Wird die Besichtigung zu Unrecht verweigert, kann sie mit Beiziehung des Gerichtsvollziehers erzwungen werden; darüber hinaus entstehenden gegebenenfalls Schadenersatzansprüche.
Zur Liegenschaft gehören als Zubehör die im Schätzgutachten beschriebenen Gegenstände im Schätzwert von EUR 13.200,-- .
Das geringste Gebot ist der Schätzwert. Unter dem geringsten Gebot findet ein Verkauf nicht statt.
Ohne Anrechnung auf das Meistbot sind zu übernehmen: ---
Rechte, welche diese Versteigerung unzulässig machen würden, sind spätestens im Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung bei Gericht anzumelden, widrigenfalls sie zum Nachteil eines gutgläubigen Erstehers in Ansehung der Liegenschaft selbst nicht mehr geltend gemacht werden könnten.
Die auf die Liegenschaft sich beziehenden Urkunden, Schätzungsprotokolle und das Schätzungsgutachten können von den Interessenten in der oben aus der Geschäftszahl ersichtlichen Gerichtsabteilung während der Geschäftsstunden beim Bezirksgericht Neunkirchen eingesehen werden. Ablichtungen des gesamten Schätzgutachtens sind gegen Kostenersatz erhältlich. Die zu leistende Sicherheit (Vadium) beträgt 10% des Schätzwerts, zumindest jedoch EUR 1.000,--. Als Sicherheitsleistung kommen nur Sparurkunden in Betracht. Auch eine Sparurkunde, die durch Losungswort gesichert ist oder die auf den Namen des gemäß § 40 Abs 1 BWG identifizierten Kunden lautet, ist als Sicherheitsleistung geeignet. Das Gericht kann hierüber auch ohne Angabe des Losungsworts verfügen (§ 179 EO).
Diejenigen Gläubiger, für die auf die Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellte Forderungen haften, mit Ausnahme der Gläubiger mit bedingten Forderungen, werden aufgefordert, vor dem Versteigerungstermin bekannt zu geben, ob sie mit der Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden sind. Wird keine Erklärung abgegeben, wird die Forderung durch Barzahlung berichtigt. Der Gläubiger kann sich aber noch in der Verteilungstagsatzung mit der Übernahme der Schuld in Anrechnung auf das Meistbot durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden erklären.
Die öffentlichen Organe, die zur Vorschreibung und Eintreibung der von der Liegenschaft zu entrichtenden Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben berufen sind, werden aufgefordert, in Ansehung aller dieser öffentlichen Abgaben, die auf der oben bezeichneten Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellt sind, die Erklärung abzugeben, ob der Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners zugestimmt wird. Wird keine Erklärung abgegeben, wird die Forderung durch Barzahlung berichtigt. Der Gläubiger kann sich aber noch in der Verteilungstagsatzung mit der Übernahme der Schuld in Anrechnung auf das Meistbot durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden erklären.
Die bis zum Versteigerungstermin rückständigen, von der Liegenschaft zu entrichtenden Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben samt Zinsen und anderen Nebengebühren, die noch nicht pfandrechtlich sichergestellt sind, müssen spätestens im Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung angemeldet werden, widrigens diese Ansprüche erst nach voller Befriedigung des betreibenden Gläubigers aus der Verteilungsmasse berichtigt werden würden.
Im übrigen wird auf das Versteigerungsedikt unter http://www.edikte.justiz.gv.at verwiesen.


Grundbuch:

23332 Rohrbach am Steinfelde

EZ:

38

Grundstücksnr.:

425/2

BLNr:

4

Liegenschaftsadresse:

Ruedlstraße 6

PLZ/Ort:

2630 Ternitz


Kategorie(n):

gewerbliche Liegenschaft

Beschreibung (WE):

Auf der gegenständlichen Liegenschaft befindet sich ein in geschlossener Bauweise errichtetes Gebäude, bestehend aus einem mit Flachdach ausgeführten Erdgeschoß.
Das Objekt besteht aus:
o Gastraum mit 44 Sitzplätzen
o Vorplatz mit 17,66m2: im überdachten Bereich Richtung Ruedlstraße sind 11 Sitzplätze vorhanden.
o Gäste-WC mit einem gemeinsamen Waschraum
o Schank mit 4 Hockern
o Verkauf
o Küche
o Eisküche
o Technik/Lager
o Abstellraum
o WC Personal
o Straßenseitig Schanigarten mit 24 Plätzen

Grundstücksgröße:

230 m²

Objektgröße:

120,00 m²


Schätzwert:

290.200,00 EUR

Beschreibung des mitzuversteigernden Zubehörs:

Fix eingebaute Möblierung 10.000 EUR
Nicht fix eingebaute Möbel 3.200 EUR

Wert des mitzuversteigernden Zubehörs:

13.200,00 EUR

Vadium:

29.020,00 EUR

Geringstes Gebot:

290.200,00 EUR


Sonstige Hinweise:

geringstes Gebot 100% des Schätzwertes


Kurzgutachten:

Kurzgutachten Eisdiele

Grundriss(e):

Grundriss (181 KB)

Foto(s):

Fotos siehe Langgutachten (130 KB)

Ausdruck vom: 10.08.2025 21:33:31 MESZ