Kurzgutachten
BG Melk ()
9 E 17/24y
Zwangsversteigerung einer Liegenschaft
14401 Blindenmarkt
1083
164/29
1
Auseestraße 31 a
3372 Blindenmarkt
Sonstiges
Die Gemeinde Blindenmarkt, in der sich die bewertungsgegenständliche Liegenschaft befindet, liegt im Mostviertel im politischen Bezirk Melk im Bundesland Niederösterreich. Die bewertungsgegenständliche Liegenschaft EZ 1083 liegt ca. 1,5 km südlich außerhalb des Zentrums von Blindenmarkt an der Südseite des Ausees I. Die Liegenschaft grenzt unmittelbar südlich und östlich an die Gemeindestraßen (Gst 181/3 und Gst 1182, öffentliche Verkehrsflächen) an, von diesen erfolgt auch die Erschließung der Liegenschaft. Das in der Liegenschaft inneliegende Grundstück 164/29 weist eine annähernd rechteckige Grundrissform mit einem grund-bücherlichen Flächenausmaß von 343 m² auf. Die Grundstücksfläche ist weitgehend eben und waagrecht und ist niveaugleich mit den angrenzenden Grundstücken. Auf dem Gst 164/29 besteht zum Bewertungsstichtag ein Doppelbungalow. Das Gebäude ist in offener Bauweise errichtet und war ursprünglich ein Teil der Freizeitanlage des Erholungsvereines der NÖ Landesbediensteten. Mit Kaufvertrag 2011-08-17 wurde die Liegenschaft von der Freizeitanlage abgetrennt. Der aufgrund der Baubewilligung aus dem Jahr 1970 errichtete Doppelbungalow ist in Massivbauweise errichtet und besteht aus Erdgeschoß mit Flachdach und ist nicht unterkellert. In jeder Bungalowhälfte ist jeweils ein Windfang, ein Wohnraum, eine Essnische, eine Schlafnische und ein Bad untergebracht. Die Gesamtnutzfläche je Bungalowhälfte beträgt ca. 32 m².
An die östliche Bungalowhälfte ist nördlich an das Bad ein Abstellraum in Holzbauweise mit einer Nutzfläche von ca. 3,5 m² angebaut. Weiters wurde an der östlichen und nördlichen Seite dieser Bungalowhälfte eine Überdachung (Carport und Terrasse) mit einer Grundrissfläche von ca. 50 m² angebaut. Die Einfahrt in dieses Carport erfolgt vom öffentlichen Gut über eine elektrisch betreibbares Schiebetor. An dem ursprünglich bestehenden Doppelbungalow wurden ab dem Jahr 2009 erkennbar nachträgliche Baumaßnahmen durchgeführt: Errichtung einer überdachten Einfahrt (Carport) und Terrasse samt Einfriedung; Anbringung einer Vollwärmeschutzfassade; Austausch der Fenster; Verbau der Eingangsbereiche als Windfang; Zubau eines Flugdaches; Anbau eines Abstellraumes; Verbindung der beiden Bungalowhälften (Durchgang); Errichtung Vorsatz-Edelstahlkamin. Zu diesen nachträglichen Baumaßnahmen liegen im Bauakt keine Benützungsbewilligungen bzw. Fertigstellungsmeldungen gem. § 30 (2) Z 3 NÖBO auf, sodass ein baubehördlicher Konsens dafür nicht feststellbar ist. Bauweise (gem. Baubeschreibung bzw. soweit augenscheinlich erkennbar): Fundamente: Stampfbetonmauerwerk 30 cm; Außenwände: Ziegelmauerwerk (Hohlblocksteine 25 cm); Decke: Fertigteildecke mit Presskieseindeckung; Fassaden: Vollwärmeschutzfassade mit Silikatputz; Kamin: Außen-Edelstahlkamin; Regenrinnen und Verblechungen: Aluminiumblech beschichtet; Fenster: Kunststofffenster mit 2-Scheiben-Isolierverglasung mit Insektenschutzgittern; Eingangstüren: Kunststofftüren mit 2-Scheiben-Isolierverglasung; Innentüren EG: Stahlzargen mit furnierten Türblättern; Glasschiebetür (Verbindung zwischen den Bungalowhälften); Heizung: Einzelofenheizung: 1 Pelletsofen;
Infrarotplattenheizkörper (Bad/WC 1+2), Infrarotstrahler (Bad 1+2), 1 Elektronachtspeicherofen; Warmwasserbereitung: Elektrowarmwasserspeicher(Fassungsvermögen ca. 30 l). Der Doppelbungalow befindet sich zum Bewertungsstichtag in einem guten Bau- und Erhaltungszustand. Die Wohnräume verfügen jeweils über einen einfachen bis normalen Ausstattungsstandard. Außenanlagen: Flugdach: Boden: Betonplatten; Dach: Pultdach: Holzsparren, Holzstaffeln, teilweise Vollschalung, Eindeckung: Wellplatten; überdachte Einfahrt und Terrasse: Boden: Betonpflastersteine; WPC Dielen; Holzständerkonstruktion teilweise mit Bretterschalung; Dach: Pultdach, Holzsparren, Holzstaffeln, Eindeckung: Wellplatten; nicht bebaute Freifläche: Grünfläche/Wiese mit Strauchbestand; Einfriedungen: Aluminium Schiebetor mit elektrischem Antrieb und Infrarotschranke; Aluminiumsteher mit Metallgitterzaunelementen, Aluminium-Gittertür.
343 m²
64,00 m²
Strom, öffentl. Kanal- und Wasserleitung;
Zweifamilienbungalow: 1970; 2009: Carport
Zweifamilienbungalow: 1975;
Bauland-Sondergebiet-Ferienheim (BS-Ferienheim)
bestandfreie Bewertung;
Nachdem die Verpflichtete bei der Befundaufnahme nicht anwesend und auch kein Kontakt zu ihr möglich war, wird für die Bewertung von der Annahme ausgegangen, dass hinsichtlich der bewertungsgegenständlichen Liegenschaft keine Bestandrechte bestehen. Die Bewertung erfolgt somit unter der Annahme der Bestandfreiheit.
02.04.2025
122.000,00 EUR
2 einzeilige Kücheneinbaublöcke mit Ober und Unterschränken; Einbaugeräte: 1 Elektroherd mit Ceranfeld, 1 Spüle mit Armatur, 1 Geschirrspüler, 1 Kühlschrank;
2.000,00 EUR
1 a 60/1956 163/1987 2428/2011 DIENSTBARKEIT der elektrischen Leitung über Gst 164/29 gem. Dienstbarkeitsbestellungsvertrag 1956-01-19 für Republik Österreich (Eisenbahnverwaltung)
Die Dienstbarkeit der elektrischen Leitung betrifft die über das Gst 164/29 führende Hochspannungs-Freileitung.
2 a 2428/2011 DIENSTBARKEIT der Wasserleitung gem Pkt IV. (3) Kaufvertrag 2011-08-17 über Gst 164/29 für Gst 164/11
Nachdem die Verpflichtete bei der Befundaufnahme nicht anwesend und auch kein Kontakt zu ihr möglich war, wird für die Bewertung von der Annahme ausgegangen, dass hinsichtlich der bewertungsgegenständlichen Liegenschaft – ausgenommen die unter CLNR 1 a und 2 a intabulierten Dienstbarkeiten (Realrecht der elektrischen Leitung und Realrecht der Wasserleitung) - keine sonstigen Rechte zu Gunsten Dritter bestehen. Die Bewertung erfolgt somit unter Aufrechterhaltung der unter C-LNR 1 a und 2 a intabulierten Lasten und unter der Annahme der Freiheit von weiteren Belastungen aufgrund von Reallasten und Dienstbarkeiten; geldlastenfreie Bewertung.
Interessenten wird empfohlen, in das Langgutachten Einsicht zu nehmen.
Mag. Franz Steiner
3943 Schrems, Mittelgasse 20