Kurzgutachten
BG Graz-West ()
309 E 32/25g
Zwangsversteigerung von Wohnungseigentum
63104 Lend
628
1346
18
Babenbergerstraße 123
8020 Graz
Eigentumswohnung
Das Mehrparteienhaus wurde mit Baubewilligungsbescheid 12.06.1885 errichtet und mit Baubewilligungsbescheid vom 12.02.1960 (GZ A10/3-746/1-1960) Dachausbau, Baubewilligungsbescheid vom 20.07.1966 (GZ A10/3-K II-1431/1-1966) Balkon, Baubewilligungsbescheid vom 08.06.1989 (GZ A10/3-K II-2072/1989-1) Dachausbau und -Baubewilligungsbescheid bzgl. Änderung im Dachgeschoß vom 15.10.1991 (GZ A10/3-KII-4.163/1991-2) mehrmals verändert. Die Benützungsbewilligung konnte nicht erhoben werden.
Gemäß Nutzwertgutachten besteht das Gebäude aus einem Kellergeschoß, einem Erdgeschoss einem Obergeschoß und einem Dachgeschoß. In Summe wurden auf der Liegenschaft neun selbständige Wohnungseigentumsobjekte errichtet. Diese unterteilen sich in zwei sonstige selbständige Räumlichkeiten und sieben Eigentumswohnungen.
Die Wohnung befindet sich in einem mehrgeschossigen, in Massivbauweise errichteten Gebäude. Die tragenden Wände bestehen aus Hochlochziegel bzw. Beton, die Decken sind massiv aus Stahlbeton gefertigt und weisen eine verputzte und gemalte Oberfläche auf. Die Hauptstiege ist als Massivtreppenhaus ausgebildet, ein Aufzug ist nicht vorhanden, was für Gebäude mittleren Alters typisch ist. Das Dach des Hauses ist als Satteldach mit einzelnen Gauben konstruiert, und verfügt über eine harte Eindeckung.
Die Wohnungseingangstür ist eine einfache Holztür, welche Gebrauchsspuren aufweist, jedoch funktionsfähig erscheint. Die Innenwände der Wohnung sind in Massivbauweise ausgeführt, weiß gestrichen und zum Teil im Sanitärbereich gefliest. Die optischen Eindrücke deuten auf eine einfach ausgestattete, jedoch benutzbare Innenraumgestaltung hin. Der Wohnstandard entspricht einfachen, älteren Ausstattungsmerkmalen mit sichtbaren Abnutzungen.
Die Böden bestehen in den Wohn- und Schlafbereichen aus Parkett, welcher punktuell Abnutzungsspuren und leichte Verschmutzungen zeigt. Im Sanitärbereich sowie in der Küche wurden keramische Fliesen verlegt. Diese weisen stellenweise Ausblühungen, Verfärbungen oder Fugenabnutzung auf. Innentüren sind in Holzausführung verbaut, jedoch ist bei mehreren Türelementen die Beschichtung bzw. die Kante beschädigt oder abgegriffen.
Fenster sind als einfach verglaste Kunststofffenster eingebaut, der Zustand ist allgemein funktionsfähig, jedoch gibt es keine Hinweise auf energetisch optimierte oder lärmschutztechnisch hochwertige Fensterelemente. Sonnenschutz in Form von Rollläden, Jalousien oder Markisen ist nicht vorhanden. Die Wohnung verfügt über keinen eigenen Freibereich.
Bezüglich der haustechnischen Ausstattung kann festgestellt werden, dass keine zentrale Heizungsanlage besteht. Ein Fernwärmeanschluss in der Wohnung konnte nicht befundet werden. Geheizt wird vermutlich elektrisch über Einzelöfen.
Warmwasser wird über einen E-Boiler im Badbereich bereitgestellt. Die sanitären Einrichtungen umfassen ein WC, ein Waschbecken sowie eine Dusche; die Ausstattung ist funktional, entspricht aber nicht mehr heutigem Standard.
Die Küche besteht aus einem einfachen Küchenblock mit integriertem Kochfeld, Backrohr, Spüle, Geschirrspüler und Dunstabzug. In der Küche sind zusätzlich freie Lagerregale sowie Haushaltsgeräte (z. B. Waschmaschine) untergebracht. Auch hier zeigen sich Gebrauchsspuren und die Notwendigkeit einer teilweisen Erneuerung. Elektroinstallationen sind grundsätzlich vorhanden, jedoch ist die Qualität der Verkabelung und Absicherung nicht Ö-Norm gerecht. Insgesamt ist festzuhalten, dass aus technischer Sicht ein klarer Instandhaltungs- und teilweise auch Sanierungsbedarf besteht.
Abschließend kann gesagt werden, dass die Wohnung in ihrer derzeitigen Ausführung einem einfachen, aber bewohnbaren Standard entspricht. Aufgrund des Alters vieler Bauteile sowie der sichtbaren Abnutzungen wird eine vollständige Adaptierung in den kommenden Jahren erforderlich sein, um einen zeitgemäßen Wohnkomfort sowie die Anforderungen an Energieeffizienz und Wohnqualität zu erfüllen.
Die bewertungsgegenständliche Eigentumswohnung Top W 4 umfasst lt. Nutzwert-Festsetzungsgutachten eine Nutzfläche von ca. 57,53 m². Sie besteht aus einem Vorraum, WC, Abstellraum, Küche, Wohnzimmer und einem weiteren Zimmer.
Ein Kellerabteil als auch KFZ-Abstellplatz sind der Wohnung nicht zugeordnet.
317 m²
57,53 m²
Auf dem Grundstück befinden sich die öffentliche Kanalisation, ein Trinkwasseranschluss und das Stromnetz des örtlichen EVU. Ein Anschluss an das Fernwärmenetz befindet sich ebenfalls am Grundstück. In Grundstücksnähe (Babenbergerstraße) befindet sich die Ferngasleitung des örtlichen EVU.
12.06.1885
Die zu bewertende Liegenschaft ist im Flächenwidmungsplan der Gemeinde i.d.g.F. als Wohnen Allgemein (WA) mit einer Bebauungsdichte von 0,6 bis 1,4 ausgewiesen.
Am Tag der Befundaufnahme war der Bewertungsgegenstand vom Verpflichteten selbst bewohnt und möbliert. Es wurde kein Bestandsverhältnis bekanntgegeben.
16.07.2025
117.000,00 EUR
Bei der Befundaufnahme am 16.07.2025 konnte folgendes bewertungsrelevantes Zubehör identifiziert werden:
Küche: Elektrogeräte (Backrohr, Kochfeld, Geschirrspüler, Kühlschrank, Abzugshaube) und Systemmöbel samt Spüle mit Armatur
500,00 EUR
EZ 628
A2-Blatt:
Im A2-Blatt finden sich keine eingetragenen Rechte/Lasten.
C-Blatt:
Im C-Blatt finden sich keine eingetragenen Rechte/Lasten.
Die Bewertung erfolgt unter der Fiktion der Geldlastenfreiheit.
Dr. Josef Bernhofer
8041 Graz, Johann-Weitzer-Weg 21