Kurzgutachten
BG Eisenkappel ()
3 E 5/26v
Zwangsversteigerung einer Liegenschaft
76219 Rückersdorf
154
149/3
3
Kleinzapfen 16
9133 Sittersdorf
Einfamilienhaus
Unsere Liegenschaft befindet sich ganz nördlich am Ortsrand von Kleinzapfen. Entlang der Nordwestseite wird das Grundstück durch den Kleinzapfner Bach begrenzt.
Die Bauherstellung des Objektes stammt aus dem Jahr 1957. An der Westseite wurde im EG nachträglich ein Windfang (WF) angebaut, für welchen es aber weder einen Plan noch eine Baubewilligung gibt.
Das zweigeschossige Hauptgebäude ist nur teilweise unterkellert und mit einem Krüppelwalmdach versehen. Das Dachgeschoss ist gänzlich für Wohnzwecke ausgebaut.
An der West- und auch an der Ostseite sind jeweils sanierungsbedürftige Balkone zu den Wohn- bzw. Schlafräumen angeordnet.
Die Außenabmessungen des Gebäudes betragen laut Plan 8,15 m x 9,12 m. Der Windfang an der Westseite ist nicht unterkellert und beinhaltet einen Vorraum und einen Waschraum. Die Außenabmessungen des WF-Zubaus betragen in etwa 2,5 m x 7,0 m.
Die Flachdachdecke ist aber auf die gesamte Breite des Wohnhauses ausgebildet und weist eine Länge von rund 8,15 m auf. Somit ist auch der Hauseingang mit dem Stufenpodest aus Natursteinplatten überdacht.
Die Wohnnutzfläche (WNF) im Erdgeschoss (EG) beläuft sich auf insgesamt 70 m². Die neu ausgebaute bzw. renovierte Wohnnutzfläche im Dachgeschoss (DG) beträgt rund 52 m². Die Höhe der Mansarde ist mit rund 1,46 m gegeben.
Nur der westliche Teil des Alttraktes ist unterkellert, wobei im Keller die Zentralheizungsanlage untergebracht ist. Die Fassade bzw. Außenwand wurde noch nicht gedämmt und befindet sich noch in der ursprünglichen verputzten, alten Bauausführung.
938 m²
122,00 m²
Die Liegenschaft ist an die Wasserversorgungsanlage der Gemeinde Sittersdorf und an die Kanalisationsanlage vom Abwasserverband Völkermarkt-Jaunfeld angeschlossen. Die Stromversorgung erfolgt durch die Kelag mittels Erdkabel.
Baubescheid zur Errichtung des Einfamilienwohnhauses vom 24.04.1957; Mitteilung über die Errichtung einer Zentralheizung bis 15 kW vom 19.04.2019
Liegt nicht vor.
Bauland "Dorfgebiet"
Das Wohnhaus wird von den Kindern der Wohnungsberechtigten bewohnt.
25.03.2026
150.000,00 EUR
Im Keller des Wohnhauses ist eine zentrale Pelletsheizungsanlage mit einem Heizkessel Type PelletsUnit ETA TU15 und einer Nennheizleistung von ca. 15 kW vorhanden, Baujahr wahrscheinlich 2019. Zudem ist auch noch ein E-Warmwasserboiler Type Euroline AT200 vorhanden.
15.000,00 EUR
C-LNr 5 – TZ 317/2017 Wohnungsgebrauchsrecht
Entsprechend Pkt. VI. des Übergabsvertrages vom 21.04.2017 ist für Frau Brigitte Pollak, geboren 31.01.1978 das ausschließliche und unentgeltliche Wohnungsrecht im Parterre und im Obergeschoss des Wohnhauses samt Nutzung des gesamten Gartens und des Kellers verbüchert.
Rechte: TZ 629/1971 Grunddienstbarkeit Gehen und Fahren an Gst 149/2
Wertmindernd ist gegenständlich vor allem die schmale und relativ lange Servitutsstraße, welche nur als Schotterweg ausgebaut ist.
Der Barwert des Wohnungsgebrauchsrechtes C-LNr 5 / TZ 317/2017 beträgt rund € 157.300,--. Dieses Wohnungsrecht ist jedoch den Pfandrechten nachgereiht, weshalb eine Berücksichtigung in der Verkehrswertermittlung nicht stattfindet.
Bmstr. Ing. Karl Liesnig
9150 Bleiburg, Kumeschgasse 12
