Versteigerung - Objekt 0
309 E 19/25w
Zwangsversteigerung von Wohnungseigentum
20.03.2026
am 22.4.2026 um 11:00 Uhr
Bezirksgericht Graz-West, Grieskai 88, 8020 Graz, Saal D/EG
0316 8074 6117
63104 Lend
1512,1482
760/6, 760/7
83 (54/1653 Anteil) 277 (2/169 Anteil)
Hanuschgasse 6
8020 Graz
Sonstiges
Änderung der gesetzlichen Versteigerungsbedingungen:
Die Liegenschaft EZ 1482 handelt es sich lediglich um eine Allgemeinfläche, die der Erschließung der Geschossbauten der EZ 1512 dient, weshalb die oben genannten Liegenschaftsanteile gem. § 146 EO gemeinsam ausgeboten werden.
Die Liegenschaft KG 63104 Lend, EZ 1512, ist mit einem mehrgeschossigen unterkellerten Geschoßbau bebaut und liegt das zu bewertende Wohnungseigentumsobjekt an der Orientierungsnummer 6 im Hochparterre. Der Zugang zum Gebäude erfolgt Volksgarten seitig über die Hanuschgasse. Beim Bewertungsgegenstand in der KG 63104 Lend, EZ 1512, handelt es sich die als sonstige selbständige Räumlichkeit gewidmete Bürofläche Top 1 mit einem Nutzwert von 54/1653 Anteilen laut Gutachten von Herrn SR Ferdinand Panhofer, datiert mit 03.09.1960 sowie das ideelle Miteigentum von 2/169-Anteilen an KG 63104 Lend, EZ 1482.
Der Bürofläche ist zubehörlich 1 Kellerabteil zugeordnet.
Laut Nutzwertgutachten und örtlicher Besichtigung besteht Top 1 aus 4 Büroräumen und hat eine Nutzfläche von 86,32m² exklusive Kellerabteil. Die Konfiguration stimmte mit dem Planstand überein.
Die Beheizung der Gebäude erfolgt mittels Fernwärme, der Gesamtzustand des Gebäudes lässt auf eine regelmäßige Instandhaltung schließen.
Die Liegenschaft KG 63104 Lend, EZ 1482, GST-NR 760/7, dient der Erschließung der Geschossbauten an den Orientierungsnummern Hanuschgasse 6 und 8 sowie Strauchergasse 24, 26 und 28, und ist teilweise asphaltiert, wobei der von der Strauchergasse her erreichbare asphaltierte Straßenteil als Parkfläche für die Bewohner reserviert ist. Das Areal ist im südlichen Bereich mit verschiedenen Bäumen und Sträuchern bewachsen.
Ohne Anrechnung auf das Meistbot zu übernehmen sind:
EZ 1482
C-LNr. 1 auf Anteil B-LNR 2 3 4 10 13 15 17 bis 25 27 28 31 34 bis 39 41 43 46 48 bis 52 57 bis 60 62 63 65 67 bis 70 77 78 79 82 83 86 88 89 91 93 94 96 97 98 101 104 105 107 109 111 113 116 117 118 120 121 122 124 129 130 131 134 136 bis 140 143 145 146 148 149 150 152 153 155 157 bis 160 162 164 165 174 175 178 bis 183 188 189 190 193 bis 197 200 bis 203 206 207 213 bis 216 219 bis 224 226 227 228 231 232 233 235 bis 248 252 253 255 bis 266 270 bis 273 275 bis 280 a 10862/1954 Gesuch um Fondshilfe gern § 15 WWG (ZI 963)
C-LNr. 2 a 18763/1890 2282/1962 REALLAST der Verpflichtung, den im Vertragsplan als Figur i k 1 m - i dargestellten Grundteil des Gst 759 von 15 m2 um den Preis von 150 fl an die Stadt gemeinde Graz dann abzutreten und lastenfrei zu übergeben, wenn das Haus Straucherg. 30 demoliert oder in diesem Teil umgebaut werden wird, für Stadtgemeinde Graz b 4300/1955 Übertragung der vorangehenden Eintragung (en) aus EZ 387 hins 18763/1890
C-LNr. 3 a 5132/1954 2282/1962 DIENSTBARKEIT Geh-, Fahr- und Reitweg über Gst 760/7 gern Par 8 Kaufvertrag 1953-12-29 für EZ 390 b 4300/1955 Übertragung der vorangehenden Eintragung (en) aus EZ 387 hins 5132/1954
Diese Anmerkung/Dienstbarkeiten sind ohne Anrechnung auf das Meistbot zu übernehmen.
Das Vadium kann nur in Form einer Sparurkunde erlegt werden.
Unter dem geringsten Gebot findet ein Verkauf nicht statt.
An die dinglich Berechtigten, insbesondere an die Pfandgläubiger einschließlich der Gläubiger, zu deren Gunsten eine Höchstbetragshypothek eingetragen ist, sowie bezüglich der Steuern und Abgaben an die öffentlichen Organe ergehen die in der folgenden Nachricht enthaltenen Aufforderungen.
2.449 m²
86,32 m²
167.000,00 EUR
Küchenblock bestehend aus Ceranfeld mit 2 Kochstellen, 1 Waschbecken, Untertischboiler, einem Geschirrspüler, einem Kühlschrank und einer Mikrowelle.
nicht festgestellt
16.700,00 EUR
83.500,00 EUR
WICHTIGER HINWEIS:
Aufgrund der verstärkten Einlasskontrollen werden Sie ersucht, keine größeren Taschen oder Rucksäcke mitzubringen, um den Einlass nicht zu verzögern. Es wird Ihnen empfohlen, zumindest eine halbe Stunde vor dem Termin beim Einlass zu erscheinen, um rechtzeitig zur Versteigerung eingelassen zu werden.
Weiters werden Sie ersucht, zur Versteigerung zusätzlich eine Fotokopie ihres Lichtbildausweises, der im Original vorzuweisen ist, mitzubringen.
Zur Nachricht
Die Versteigerungsbedingungen, die auf die Liegenschaften sich beziehenden Urkunden, Schätzungsprotokolle usw. können von den Kauflustigen in der umstehend bezeichneten Gerichtsabteilung während der für den Parteienverkehr bestimmten Zeit eingesehen werden.
Eine Kurzfassung und die Langfassung des Schätzgutachtens sind aus der Ediktsdatei (Abfragemöglichkeit unter: www.edikte.justiz.gv.at oder bei Gericht) zu ersehen.
Der Verpflichtete hat dem Gericht nicht mitgeteilt, dass er auf die Steuerbefreiung gemäß § 6 Abs 1 Z 9 lit a UStG 1994 verzichtet.
Allgemeine Aufforderung
Rechte, die diese Versteigerung unzulässig machen würden, sind spätestens im Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung bei Gericht anzumelden, widrigens sie zum Nachteil eines gutgläubigen Erstehers in Ansehung der Liegenschaft selbst nicht mehr geltend gemacht werden könnten.
Allgemeine Aufforderung an die Pfandgläubiger
Diejenigen Gläubiger, für die auf dieser Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellte Forderungen haften, mit Ausnahme der Simultanpfandgläubiger und der Gläubiger mit bedingten Forderungen, werden aufgefordert, vor dem Versteigerungstermin die Erklärung abzugeben, ob sie mit der Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden sind.
Wird keine Erkärung abgegeben, so wird die Forderung durch Barzahlung berichtigt. Der Gläubiger kann sich aber noch in der Verteilungstagsatzung mit der Übernahme der Schuld in Anrechnung auf das Meistbot durch den Ersteher und der Befreiung des früheren Schuldners einverstanden erklären.
Aufforderung an die öffentlichen Organe bezüglich der Steuern und sonstigen
öffentlichen Abgaben
Die öffentlichen Organe, die zur Vorschreibung und Eintreibung der von der Liegenschaft zu entrichtenden Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben berufen sind, werden aufgefordert, in Ansehung aller dieser öffentlichen Abgaben, die auf der oben bezeichneten Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellt sind, die Erklärung abzugeben, ob der Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners zugestimmt wird.
Wird keine Erklärung abgegeben, wird die Forderung durch Barzahlung berichtigt. Der Gläubiger kann sich aber noch in der Tagsatzung mit der Übernahme der Schuld in Anrechnung auf das Meistbot durch den Ersteher und der Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden erklären.
Die bis zum Versteigerungstermin rückständigen, von der Liegenschaft zu entrichtenden Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben samt Zinsen und anderen Nebengebühren, die noch nicht pfandrechtlich sichergestellt sind, müssen spätestens im Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung angemeldet werden, widrigens diese Ansprüche erst nach voller Befriedigung des betreibenden Gläubigers aus der Versteigerung berichtigt werden würden.
Ungültige Vereinbarungen
Vereinbarungen, wonach jemand verspricht, bei einer Versteigerung als Mitbieter nicht zu erscheinen oder nur bis zu einem bestimmten Preis oder sonst nur nach einem gegebenen Maßstab oder gar nicht mitzubieten, sind ungültig. Die für die Erfüllung dieses Versprechens zugesicherten Beträge, Geschenke oder anderen Vorteile können nicht eingeklagt werden. Was dafür wirklich gezahlt oder übergeben worden ist, kann zurückgefordert werden.
nicht verfügbar






