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Dienststelle:

BG Baden (040)

Aktenzeichen:

5 E 28/24i

wegen:

Zwangsversteigerung eines Liegenschaftsanteils

Bekannt gemacht am:

15.04.2025

Versteigerungstermin:

am 10.06.2025 um 14:00 Uhr

Versteigerungsort:

Bezirksgericht Baden, 2500 Baden, Conrad v. Hötzendorf Pl. 6, Verhandlungssaal 5, 1.Stock

Besichtigungszeit:

Den verpflichteten Parteien wird aufgetragen, die zu versteigernden Liegenschaftsanteile
Grundbuch 04021 Möllersdorf
EZ 410
B-LNr. 4 + 5
je 1/2 Anteil
am 12.5.2025, 9:00-10:00 Uhr und den 26.5.2025, 9:00-10:00 Uhr
von Kauflustigen besichtigen zu lassen.

Sonstiges:

Zubehör: Kücheneinrichtung laut Gutachten
Den Verpflichteten ist die Entfernung des Zubehörs untersagt.
Im Übrigen wird auf die Fassung des Schätzungsgutachtens und des Versteigerungsedikts in
der Ediktsdatei im Internet verwiesen.
Ohne Anrechnung auf das Meistbot sind zu übernehmen:
• C-LNr. 1a: DIENSTBARKEIT einer elektrischen Leitung gem Par 1 Vereinbarung 1955-
09-22 hins Gst 1216/2 .378 für Stadt Wien (Wiener Stadtwerke-Elektrizitätswerke)
Unter dem geringsten Gebot findet ein Verkauf nicht statt.
Gemäß § 147 EO kann das Vadium ausschließlich in Form von Sparbüchern erlegt werden.
Die verpflichtete Partei hat nicht bis spätestens 14 Tage nach Bekanntgabe des Schätzwertes
dem Exekutionsgericht mitgeteilt, dass sie auf die Steuerbefreiung des § 6 Abs. 1 Z 9 lit. a
UStG 1994 verzichtet.
An die dinglich Berechtigten, insbesondere an die Pfandgläubiger einschließlich der
Gläubiger, zu deren Gunsten eine Höchstbetragshypothek eingetragen ist, sowie bezüglich
der Steuern und Abgaben an die öffentlichen Organe ergehen die in der folgenden Nachricht
enthaltenen Aufforderungen.
Die verpflichtete Partei hat die Besichtigung der Liegenschaft samt Zubehör durch
Kaufinteressenten zu gestatten. Auch Dritte haben die Besichtigung zu dulden.
Zur Nachricht:
Die Versteigerungsbedingungen, die auf die Liegenschaften sich beziehenden Urkunden,
Schätzungsprotokolle usw. können von den Kauflustigen in der umstehend bezeichneten
Gerichtsabteilung während der für den Parteienverkehr bestimmten Zeit eingesehen werden.
Bei dem umstehend bezeichneten Exekutionsgericht sind Ablichtungen des gesamten
Schätzungsgutachtens gegen Kostenersatz erhältlich. Das Schätzungsgutachten und eine
Kurzfassung ist aus der Ediktsdatei zu ersehen (www.edikte.justiz.gv.at).
Allgemeine Aufforderung:
Rechte, die diese Versteigerung unzulässig machen würden, sind spätestens im
Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung bei Gericht anzumelden, widrigens sie
zum Nachteil eines gutgläubigen Erstehers in Ansehung der Liegenschaft selbst nicht mehr
geltend gemacht werden könnten.
Allgemeine Aufforderung an die Pfandgläubiger:
Diejenigen Gläubiger, für die auf dieser Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellte
Forderungen haften, mit Ausnahme der Gläubiger mit bedingten Forderungen, werden
aufgefordert, vor dem Versteigerungstermin die Erklärung abzugeben, ob sie mit der
Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen
Schuldners einverstanden sind.
Wird keine Erklärung abgegeben, so wird die Forderung durch Barzahlung berichtigt. Der
Gläubiger kann sich aber noch in die Verteilungstagsatzung mit der Übernahme der Schuld in
Anrechnung auf das Meistbot durch den Ersteher und der Befreiung des früheren Schulderns
einverstanden erklären.
Aufforderung an die öffentlichen Organe bezüglich der Steuern und sonstigen
öffentlichen Abgaben:
Die öffentlichen Organe, die zur Vorschreibung und Eintreibung der von der Liegenschaft zu
entrichtenden Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben berufen
sind, werden aufgefordert, in Ansehung aller dieser öffentlichen Abgaben, die auf der oben
bezeichneten Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellt sind, die Erklärung abzugeben, ob der
Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen
Schuldners zugestimmt wird.
Wird keine Erklärung abgegeben, wird die Forderung durch Barzahlung berichtigt. Der
Gläubiger kann sich aber noch in der Tagsatzung mit der Übernahme der Schuld in
Anrechnung auf das Meistbot durch den Ersteher und der Befreiung des bisherigen
Schuldners einverstanden erklären.
Die bis zum Versteigerungstermin rückständigen, von der Liegenschaft zu entrichtenden
Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben samt Zinsen und anderen
Nebengebühren, die noch nicht pfandrechtlich sichergestellt sind, müssen spätestens im
Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung angemeldet werden, widrigens diese
Ansprüche erst nach voller Befriedigung des betreibenden Gläubigers aus der
Verteilungsmasse berichtigt werden würden.
Ungültige Vereinbarungen:
Vereinbarungen, wonach jemand verspricht, bei einer Versteigerung als Mitbieter nicht zu
erscheinen oder nur bis zu einem bestimmten Preis oder sonst nur nach einem gegebenen
Maßstab oder gar nicht mitzubieten, sind ungültig. Die für die Erfüllung dieses Versprechens
zugesicherten Beträge, Geschenke oder anderen Vorteile können nicht eingeklagt werden.
Was dafür wirklich gezahlt oder übergeben worden ist, kann zurückgefordert werden.
______________________________________________
Die zu versteigernde Liegenschaft war von dem Hochwasser im September 2024 betroffen.
Der geschätzte Verkehrswert berücksichtigt den Umstand, dass damals der
Grundwasserspiegel im Bereich der Liegenschaft angestiegen ist sowie weiters, dass der
Wasserstand im Kellergeschoss des Einfamilienhauses eine Höhe von rund 1 Meter betragen
hat und Schäden am Mauerwerk verursacht hat. Es wird darauf hingewiesen, dass etwaige,
mit dem Hochwasser einhergehende Kontaminierungen der Liegenschaft nicht
ausgeschlossen werden können.


Grundbuch:

04021 Möllersdorf

EZ:

410

Grundstücksnr.:

.378, 1216/2

BLNr:

4+5

Liegenschaftsadresse:

Mühlgasse 31

PLZ/Ort:

2514 Möllersdorf


Kategorie(n):

Einfamilienhaus

Beschreibung (WE):

Das Einfamilienhaus wurde um das Jahr 1960 errichtet. Das Gebäude besteht aus einem Kellergeschoss, einem Erdgeschoss und Dachgeschoss.
Das Erdgeschoss besteht aus einem Vorraum, einem WC, einem Bad, einer Küche und einem Zimmer. Die Raumhöhe beträgt rund 2,60m. Dem Erdgeschoss ist gartenseitig eine Terrasse mit Natursteinpflasterung vorgelagert.
Im Dachgeschoss befinden sich ein Vorraum, ein Kabinett und ein Zimmer, dem Vorraum ist gartenseitig ein kleiner Balkon vorgelagert. Die Raumhöhe beträgt im Dachgeschoss rund 2,30m, im Bereich der seitlichen Außenwände sind Dachschrägen vorhanden.
Das Kellergeschoss besteht aus drei Kellerräumen, die Raumhöhe im Kellergeschoss beträgt rund 2,20m.
Das Gebäude ist in Massivbauweise errichtet, das Dach ist als Satteldach ausgebildet. Das Einfamilienhaus wird durch Kunststoff-, Alu- bzw. Holzkastenfenster belichtet. Die Beheizung und Warmwasserversorgung des Gebäudes erfolgt durch eine Gaszentralheizung, zusätzlich ist ein Holzofen vorhanden.
Der Garten ist begrünt und mit einzelnen Bäumen und Sträuchern bewachsen. Im Anschluss an die Terrasse befindet sich ein gemauerter Teich sowie ein gemauerter (unfertiger) Swimmingpool. Im Garten, auf der Terrasse und im Pool sind Holzpaletten und diverses Baumaterial (Eigentum der Firma des Herrn VU) gelagert.
An der ostseitigen Grundstücksgrenze ist ein Garagengebäude in Massivbauweise errichtet, straßenseitig sind zwei Container aufgestellt (Eigentum der Firma des Herrn VU).
Im Bereich des nordseitigen Gartens befindet sich eine elektrische Freileitung (Dienstbarkeit im Grundbuch eingetragen).
Das Gebäude ist in einem dem Alter entsprechend stark abgewohnten Zustand vorhanden.
Das Einfamilienhaus ist möbliert, die Möblierung und das sonstige Inventar sind nicht Gegenstand der Bewertung.
Bauwerksstatische und vermessungstechnische Überprüfungen sowie bautechnische und haustechnische Bauwerksüberprüfungen haben durch den Sachverständigen im Zuge der Befundaufnahme auftragsgemäß nicht stattgefunden (kein bautechnisches Gutachten), die Beschreibung der vorhandenen Bauausführungen erfolgte ausschließlich durch augenscheinliche Befundung des Gebäudebestandes (ohne Bauwerksöffnungen).

Grundstücksgröße:

948 m²

Objektgröße:

106,00 m²


Schätzwert:

240.000,00 EUR

Beschreibung des mitzuversteigernden Zubehörs:

Einbauküche: Zeitwert NULL Euro.

Wert des mitzuversteigernden Zubehörs:

0,00 EUR

Vadium:

24.000,00 EUR

Geringstes Gebot:

180.000,00 EUR


Sonstige Hinweise:

Wohnnutzfläche EG und DG: rund 106m²
Nutzfläche KG: rund 67m²
Nutzfläche Garage: rund 13m²


Foto(s):

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Ausdruck vom: 27.04.2025 17:58:13 MESZ