Versteigerung - Anteile Grünlandgrundstücke
6 E 3/24w
Zwangsversteigerung einer Liegenschaft
20.12.2024
am 13.01.2025 um 14:00 Uhr
Bezirksgericht Baden, 1. Stk., VHS 4
Der für den 3.1.2025, 8:30 Uhr bis 9:30 Uhr, anberaumte Besichtigungstermin betreffend die
Liegenschaft GB 04104 Mitterndorf EZ 1173 (Mühlgarten 40, 2441 Mitterndorf an der Fischa)
wird verlegt auf den 9.1.2025, 8:30 Uhr bis 9:00 Uhr. Der Termin wird unter Beiziehung eines
Gerichtsvollziehers und eines Schlossers stattfinden.
In Abänderung der gesetzlichen Versteigerungsbedingungen wurde festgelegt, dass die
Liegenschaftsanteile BLNr 27 und BLNr 28 (jeweils 1/70) der EZ 1010 KG 04104 Mitterndorf
und die Liegenschaftsanteile BLNr 1 und 2 (jeweils 1/2) der EZ 1173 KG 04104 Mitterndorf als
wirtschaftliche Einheit gemeinsam angeboten werden und dass das geringste Gebot für diese
wirtschaftliche Einheit 195.000 Euro beträgt.
Die Höhe des Vadiums beträgt 26.019 Euro. Als Sicherheitsleistung kommen nur
Sparurkunden in Betracht.
Die verpflichteten Parteien haben nicht bis spätestens vierzehn Tage nach Bekanntgabe des
Schätzwertes dem Exekutionsgericht mitgeteilt, dass sie auf die Steuerbefreiung gemäß § 6
Abs 1 Z 9 lit a UStG 1994 verzichten.
Die sich auf die Liegenschaft beziehenden Urkunden, Schätzungsprotokolle usw. können
beim Bezirksgericht Baden eingesehen werden. Ablichtungen des gesamten
Schätzungsgutachtens sind gegen Kostenersatz erhältlich. Das Schätzungsgutachten ist aus
der Ediktsdatei zu ersehen.
Rechte an der Liegenschaft, welche die Versteigerung unzulässig machen würden, sind
spätestens im Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung bei Gericht anzumelden,
widrigens sie zum Nachteil eines gutgläubigen Erstehers in Ansehung der Liegenschaft selbst
nicht mehr geltend gemacht werden könnten.
Die Gläubiger, für die auf dieser Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellte Forderungen
haften, mit Ausnahme der Gläubiger mit bedingten Forderungen, werden aufgefordert,
bekannt zu geben, ob sie mit der Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter
gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden sind. Wird keine Erklärung
abgegeben, so wird die Forderung durch Barzahlung berichtigt.
Die öffentlichen Organe, die zur Vorschreibung und Eintreibung der von der Liegenschaft zu
entrichtenden Steuern, Zuschläge und sonstigen öffentlichen Abgaben berufen sind, werden
aufgefordert, in Ansehung der bereits pfandrechtlich sichergestellten Steuern, Zuschläge,
Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben bekannt zu geben, ob sie mit der Übernahme
der Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners
einverstanden sind. Wird keine Erklärung abgegeben, so wird die Forderung durch
Barzahlung berichtigt.
Die öffentlichen Organe, die zur Vorschreibung und Eintreibung der von der Liegenschaft zu
entrichtenden Steuern, Zuschläge und sonstigen öffentlichen Abgaben berufen sind, werden
aufgefordert, spätestens im Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung die bis dahin
rückständigen, von der Liegenschaft zu entrichtenden, durch bücherliche Eintragung oder
pfandweise Beschreibung noch nicht sichergestellten Steuern, Zuschläge, Gebühren und
sonstigen öffentlichen Abgaben samt Zinsen und anderen Nebengebühren anzumelden,
widrigens diese Ansprüche, ohne Rücksicht auf das ihnen sonst zustehende Vorrecht, erst
nach voller Befriedigung des betreibenden Gläubigers aus der Verteilungsmasse berichtigt
werden würden.
04104 Mitterndorf
1010
40/2 und 40/39
27 und 28
Mühlgarten 22
2441 Mitterndorf
unbebaute Liegenschaft, Sonstiges
Die zu bewertende Liegenschaftsanteile an EZ 1010 KG 04104 beziehen sich auf zwei Grundstücke, die sich in Mitterndorf an der Fischa befinden. Auf den Grundstücken sind keine Gebäude errichtet, sondern bestehen teilweise PKW-Stellplätze.
881 m²
190,00 EUR
kein Zubehör
26.019,00 EUR
195.000,00 EUR
Das Bewertungsgutachten umfasst 72 Seiten zuzüglich 44 Seiten Anhang inklusive Fotodokumentation.
Auf den Inhalt des Langgutachtens wird ausdrücklich verwiesen.
nicht verfügbar
nicht verfügbar
Alle Edikte zum Fall:
2441 Mitterndorf, Mühlgarten 40
2441 Mitterndorf, Mühlgarten 22
Bekannt gemacht am 3.12.2024
Sonstiges Edikt
"Ort und Zeit der Besichtigung" hinzugefügt: Den verpflichteten Parteien wird aufgetragen, die zu versteigernden Liegenschaften, 1. GB 04104 Mitterndorf EZ 1010 BLNr 27 und 28 (jeweils 1/70), Mühlgarten 22, 2441, Mitterndorf an der Fischa, 2. GB 04104 Mitterndorf EZ 1173 BLNr 1 und 2 (jeweils 1/2), Mühlgarten 40, 2441, Mitterndorf an der Fischa, am 16.12.2024 sowie am 3.1.2025 (jeweils von 8:30 bis 9:30 Uhr) von Kauflustigen, besichtigen zu lassen. Sollte der Zutritt am 16.12.2024 nicht möglich sein, wird der Termin am, 3.1.2025 (oder allenfalls ein Termin an einem anderen Tag) unter Beiziehung eines, Gerichtsvollziehers und eines Schlossers stattfinden.
Bekannt gemacht am 20.12.2024
Sonstiges Edikt
"Ort und Zeit der Besichtigung" von Den verpflichteten Parteien wird aufgetragen, die zu versteigernden Liegenschaften, 1. GB 04104 Mitterndorf EZ 1010 BLNr 27 und 28 (jeweils 1/70), Mühlgarten 22, 2441, Mitterndorf an der Fischa, 2. GB 04104 Mitterndorf EZ 1173 BLNr 1 und 2 (jeweils 1/2), Mühlgarten 40, 2441, Mitterndorf an der Fischa, am 16.12.2024 sowie am 3.1.2025 (jeweils von 8:30 bis 9:30 Uhr) von Kauflustigen, besichtigen zu lassen. Sollte der Zutritt am 16.12.2024 nicht möglich sein, wird der Termin am, 3.1.2025 (oder allenfalls ein Termin an einem anderen Tag) unter Beiziehung eines, Gerichtsvollziehers und eines Schlossers stattfinden. auf Der für den 3.1.2025, 8:30 Uhr bis 9:30 Uhr, anberaumte Besichtigungstermin betreffend die, Liegenschaft GB 04104 Mitterndorf EZ 1173 (Mühlgarten 40, 2441 Mitterndorf an der Fischa), wird verlegt auf den 9.1.2025, 8:30 Uhr bis 9:00 Uhr. Der Termin wird unter Beiziehung eines, Gerichtsvollziehers und eines Schlossers stattfinden. geändert.