Kurzgutachten
BG Meidling ()
33 E 58/23a
Zwangsversteigerung von Wohnungseigentum
01305 Meidling
2612
18
Rechte Wienzeile 231 ident Rotenmühlgasse 2
1120 Wien
Wohnungseigentumsobjekt
Beim bewertungsgegenständlichen Objekt handelt es sich um einen Rohdachboden. Laut Auskunft der Baubehörde liegen keine Unterlagen für einen etwaigen Dachgeschossausbau vor. Das Dach ist in einem sanierungsbedürftigen Zustand. Augenscheinlich wurde vor einiger Zeit eine „Abdichtungsschicht“ auf den Boden aufgetragen.
Im Rahmen der Befundaufnahme war ersichtlich, dass Kabel und Antennen vom Rohdachboden zu den darunterliegenden Geschossen verlaufen.
Der Istzustand stimmt nicht mit dem Konsensplan der Baubehörde überein, es sind keine Dachbodenabteile vorhanden.
Gemäß dem Wohnungseigentumsvertrag vom 29. November 1994 (1477/1995) steht es dem präsumtiven Erwerber zu, das Dachgeschoss auszubauen und an den zu schaffenden Wohnungen ohne Ausgleichszahlungen an die Miteigentümer Wohnungseigentum zu begründen.
Gemäß dem Kaufvertrag vom 11. Juni 2019 (TZ 2676/2019) wurde vereinbart, dass bei Dachgeschossausbau die straßenseitige Fassade und das Stiegenhaus saniert werden muss. Das Ausmaß der durchzuführenden Sanierungen wurde nicht beschrieben. Weiters wird festgehalten, dass ein Lift mit Zugänglichkeit in jedem Geschoss zu errichten ist und dieser, sollte er gefördert errichtet werden können, jedem Eigentümer zur Verfügung gestellt werden muss.
553 m²
316,00 m²
Die Liegenschaft ist augenscheinlich an alle zum Betrieb notwendigen öffentlichen Versorgungs- und Entsorgungsleitungen angeschlossen. Im Rahmen der Befundaufnahme konnte nicht geprüft werden, ob die vorhandenen Steigleitungen für einen hinkünftigen Dachgeschossausbau ausreichen.
12.02.2025
190.000,00 EUR
kein Zubehör
Es wird empfohlen ins Langgutachten Einsicht zu nehmen.
Mag. Markus Reithofer, MSc, MRICS
1180 Wien, Gersthofer Straße 89