Versteigerung - Top TG 6
10 E 47/25w
Zwangsversteigerung einer Liegenschaft
18.03.2026
am 07.05.2026 um 09:00 Uhr
Verhandlungssaal 2, Parterre
05 76014 3452
Mittwoch, 6.5.2026 um 10:00 Uhr
Rupert Hagleitner Straße 5-7, 6300 Wörgl
Bezirksgericht Kufstein Exekutionsabteilung 1. Stock
Zimmer 206,
Montag bis Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr
Die Versteigerung findet auf Antrag der betreibenden Partei
Sparkasse Kufstein, Tiroler Sparkasse von 1877, v.d.HRR Rechtsanwälte GmbH zu 10E 47/25 w, auf Grund der gesetzlichen Versteigerungsbedingungen statt.
Versteigert wird die Liegenschaft
8. EZ 1387, GB 83020 Wörgl-Kufstein, B-LNr. 32, 12/8798-tel Anteile verbunden mit
Wohnungseigentum an KFZ-Abstellplatz in der Tiefgarage Top TG 6 mit 13,80 m²,
Liegenschaftsadresse Rupert Hagleitner-Straße 5-7, 6300 Wörgl
Schätzwert gesamt: EUR 15.900,00
Geringstes Gebot: EUR 7.950,00
Vadium (kein Bargeld): EUR 1.590,00
Zu 1) bis 28):
Zu übernehmen sind hinsichtlich 1. bis 28 ohne Anrechnung auf das Meistbot die in CLNr. 1, 4, 6und 11 einverleibten Dienstbarkeiten, Lasten und Vereinbarungen.
Als Sicherheitsleistung (Vadium) kommen nur inländische Sparurkunden (Sparbuch) in Betracht, die auch auf den Namen des Bieters lauten oder mit Losungswort gesichert sein können.
Auf das beim Bezirksgericht Kufstein, Exekutionsabteilung aufliegende Gutachten wird hingewiesen.
Objektbeschreibung mit Fotoserie auch im Internet unter "www.edikte.justiz.gv.at"
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Bei Nichterlag des Meistbotes binnen 2 Wochen ab Zuschlagserteilung sind 4 % Meistbotszinsen zu bezahlen ( § 201 Abs 3 EO).
Es ging keine Mitteilung gem § 6/1 Ziff. 9A UStG 1994 von der verpflichteten Partei ein.
Unter dem geringsten Gebot findet ein Verkauf nicht statt.
Es wird ein Besichtigungstermin dieser Liegenschaft festgesetzt für den
Mittwoch, den 6.5.2026 10.00 Uhr
Die verpflichtete Partei hat eine Besichtigung der zur Versteigerung kommenden Werte durch Interessenten zu der festgesetzten Zeit zu ermöglichen und für freien Zutritt zu sorgen, widrigenfalls sie mit Ordnungsstrafen dazu verhalten werden könnte und die durch ihr Verhalten auflaufenden Kosten zu ersetzen hat.
Zur Nachricht :
Die Versteigerungsbedingungen, die auf die Liegenschaften sich beziehenden Urkunden, Schätzungsprotokolle usw. können von den Kauflustigen in der umstehend bezeichneten Gerichtsabteilung während der für den Parteienverkehr ( ausschließlich vormittags) bestimmten Zeit eingesehen werden.
Allgemeine Aufforderung
Rechte, die diese Versteigerung unzulässig machen würden, sind spätestens zum Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung bei Gericht anzumelden, widrigens sie zum Nachteil eines gutgläubigen Erstehers in Ansehung der Liegenschaft selbst nicht mehr geltend gemacht werden könnten.
Allgemeine Aufforderung an die Pfandgläubiger
An die dinglich Berechtigten, insbesondere an die Pfandgläubiger einschließlich der Gläubiger, zu deren Gunsten eine Höchstbetragshypothek eingetragen ist, sowie bezüglich der Steuern und Abgaben an die öffentlichen Organe ergehen die in der folgenden Nachricht enthaltenen Aufforderungen.
Diejenigen Gläubiger, für die auf dieser Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellte Forderungen haften, mit Ausnahme der Simultanpfandgläubiger und der Gläubiger mit bedingten Forderungen, werden aufgefordert, vor dem Versteigerungstermin die Erklärung abzugeben, ob sie mit der Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden sind.
Wird keine Erklärung abgegeben, so wird die Forderung durch Barzahlung berichtigt. Der Gläubiger kann sich aber noch in der Verteilungstagsatzung mit der Übernahme der Schuld in Anrechnung auf das Meistbot durch den Ersteher und der Befreiung des früheren Schuldners einverstanden erklären.
Aufforderung an die öffentlichen Organe
bezüglich der Steuern und sonstigen öffentlichen Abgaben
Die öffentlichen Organe, die zur Vorschreibung und Eintreibung der von der Liegenschaft zu entrichtenden Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben berufen sind, werden aufgefordert, in Ansehung aller dieser öffentlichen Abgaben, die auf der oben bezeichneten Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellt sind, die Erkärung abzugeben, ob der Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners zugestimmt wird.
Wird keine Erkärung abgegeben, wird die Forderung durch Barzahlung berichtigt. Der Gläubiger kann sich aber noch in der Tagsatzung mit der Übernahme der Schuld in Anrechnung auf das Meistbot durch den Ersteher und der Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden erklären.
Die bis zum Versteigerungstermin rückständigen, von der Liegenschaft zu entrichtenden Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben samt Zinsen und anderen Nebengebühren, die noch nicht pfandrechtlich sichergestellt sind, müssen spätestens im Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung angemeldet werden, widrigens diese Ansprüche erst nach voller Befriedigung des betreibenden Gläubigers aus der Versteigerung berichtigt werden würden.
Ungültige Vereinbarungen
Vereinbarungen, wonach jemand verspricht, bei einer Versteigerung als Mitbieter nicht zu erscheinen oder nur bis zu einem bestimmten Preis oder sonst nur nach einem gegebenen Maßstab oder gar nicht mitzubieten, sind ungültig. Die für die Erfüllung dieses Versprechens zugesicherten Beträge, Geschenke oder anderen Vorteile können nicht eingeklagt werden. Was dafür wirklich gezahlt oder übergeben worden ist, kann zurückgefordert werden.
83020 Wörgl-Kufstein
1387
191/9
32
Rupert-Hagleitner-Straße 5-7
6300 Wörgl
Wohnungseigentumsobjekt
12/8798 Anteile samt Wohnungseigentum am Top TG 6 Kfz-Tiefgaragenabstellplatz
7.040 m²
13,80 m²
15.900,00 EUR
kein Zubehör
1.590,00 EUR
7.950,00 EUR
Es wird auf sämtliche im Langgutachten vorhanden Hinweise verwiesen.
nicht verfügbar
nicht verfügbar
Alle Edikte zum Fall:
6300 Wörgl, Rupert-Hagleitner-Straße 5-7
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