Versteigerung - Baugrund in Bad Schallerbach
7 E 11/25g
Zwangsversteigerung einer Liegenschaft
10.04.2026
am 16.06.2026 um 09:30 Uhr
BG Grieskirchen, EG, VS 6
44030 Schönau
1048
590/12
5
Ecke Haydnstraße/Mozartstraße
4701 Bad Schallerbach
unbebaute Liegenschaft
Die Liegenschaft ("W - Wohn-Widmung") befindet sich im Zentrum von Bad Schallerbach.
Die Liegenschaft ist eingefriedet.
Seitens der Marktgemeinde Bad Schallerbach gibt es keinen Bebauungsplan. Es gilt die OÖ BauO.
Details siehe Langgutachten.
814 m²
260.000,00 EUR
Die auf der Liegenschaft vorhandenen Fahrnisse sind im ermittelten Verkehrswert nicht enthalten.
nicht festgestellt
26.000,00 EUR
130.000,00 EUR
-Das Schätzungsgutachten ist aus der Ediktsdatei zu ersehen.
-Der Verpflichtete hat nicht bis spätestens 14 Tage nach Bekanntgabe des Schätzwertes dem Exekutionsgericht mitgeteilt, dass er auf die Steuerbefreiung gemäß § 6 Abs. 1 Z.9 lit. a UStG verzichtet.
- Ein Besichtigungstermin wird nur über Antrag der betreibenden Partei oder eines Interessenten festgesetzt.
- Es ergeht die Aufforderung, bei Anmeldung einer Forderung gleichzeitig bekanntzugeben, auf welches Konto - Bankinstitut mit Adresse, IBAN und BIC - ein allfälliger Zuweisungsbetrag überwiesen werden soll.
- Ein Bieter hat zum Versteigerungstermin einen amtlichen Lichtbildausweis mitzubringen. Angebote eines Vertreters dürfen nur zugelassen werden, wenn dessen Vertretungsbefugnis durch öffentliche Urkunden oder durch öffentlich beglaubigte Vollmacht nachgewiesen ist. Die Vollmacht muss eine besondere, zumindest auf die Gattung des Geschäfts, also auf das Bieten in der Zwangsversteigerung, lautende sein. Vertreter einer OG, KG, AG oder sonstigen handelsrechtlichen Gesellschaft oder Genossenschaft oder Erwerbsgesellschaft müssen neben der Vollmacht noch einen Firmenbuchauszug oder eine Bestätigung des Firmenbuchgerichts beibringen, damit die Vertretungsbefugnis derjenigen, die die Vollmacht ausgestellt haben, dargetan wird. Tritt als Bieter ein Verein oder eine sonstige Körperschaft auf, die lediglich in den Vormerkungen der Verwaltungsbehörde in Evidenz gehalten wird, so muss die einschreitende Person ihre Vertretungsbefugnis durch eine Bestätigung der Verwaltungsbehörde dartun.
- Der Liegenschaftserwerb unterliegt dem OÖ Grundverkehrsgesetz.
- Auf die Warnungen und Hinweise der Sachverständigen in ihren Gutachten [zB Stolpergefahren, mangelhafte Absturzsicherung Stiegenhaus/Balkon, offene Stromleitung im Außenwandbereich, etwaig behördliche Auflagen im Zusammenhang mit den 2 Wohn-Einheiten im OG (Top 2 und „Zimmer Eigenbedarf“)] wird ausdrücklich hingewiesen.
- Ob zum Zeitpunkt der Versteigerung eine Verpflichtung zur Einhaltung allfälliger COVID-Maßnahmen besteht, entnehmen Sie bitte zeitnah zum Termin der Ediktsdatei, wo diese nach Erlassung umgehend veröffentlicht werden. Derzeit bestehen keine Maßnahmen.
Langgutachten (pdf) (2808 KB)
Katasterplan EZ 1048 (pdf) (1154 KB)
Fotobeilage EZ 1048 (pdf) (1318 KB)
nicht verfügbar
nicht verfügbar
nicht verfügbar
Alle Edikte zum Fall:
4701 Bad Schallerbach, Ecke Haydnstraße/Mozartstraße
4701 Bad Schallerbach, Haydnstraße 1
