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Dienststelle:

BG Grieskirchen (440)

Aktenzeichen:

7 E 11/25g

wegen:

Zwangsversteigerung einer Liegenschaft

Bekannt gemacht am:

10.04.2026

Versteigerungstermin:

am 16.06.2026 um 09:30 Uhr

Versteigerungsort:

BG Grieskirchen, EG, VS 6


Grundbuch:

44030 Schönau

EZ:

1048

Grundstücksnr.:

590/12

BLNr:

5

Liegenschaftsadresse:

Ecke Haydnstraße/Mozartstraße

PLZ/Ort:

4701 Bad Schallerbach


Kategorie(n):

unbebaute Liegenschaft

Beschreibung (WE):

Die Liegenschaft ("W - Wohn-Widmung") befindet sich im Zentrum von Bad Schallerbach.
Die Liegenschaft ist eingefriedet.
Seitens der Marktgemeinde Bad Schallerbach gibt es keinen Bebauungsplan. Es gilt die OÖ BauO.
Details siehe Langgutachten.

Grundstücksgröße:

814 m²


Schätzwert:

260.000,00 EUR

Beschreibung des mitzuversteigernden Zubehörs:

Die auf der Liegenschaft vorhandenen Fahrnisse sind im ermittelten Verkehrswert nicht enthalten.

Wert des mitzuversteigernden Zubehörs:

nicht festgestellt

Vadium:

26.000,00 EUR

Geringstes Gebot:

130.000,00 EUR


Sonstige Hinweise:

-Das Schätzungsgutachten ist aus der Ediktsdatei zu ersehen.
-Der Verpflichtete hat nicht bis spätestens 14 Tage nach Bekanntgabe des Schätzwertes dem Exekutionsgericht mitgeteilt, dass er auf die Steuerbefreiung gemäß § 6 Abs. 1 Z.9 lit. a UStG verzichtet.
- Ein Besichtigungstermin wird nur über Antrag der betreibenden Partei oder eines Interessenten festgesetzt.
- Es ergeht die Aufforderung, bei Anmeldung einer Forderung gleichzeitig bekanntzugeben, auf welches Konto - Bankinstitut mit Adresse, IBAN und BIC - ein allfälliger Zuweisungsbetrag überwiesen werden soll.
- Ein Bieter hat zum Versteigerungstermin einen amtlichen Lichtbildausweis mitzubringen. Angebote eines Vertreters dürfen nur zugelassen werden, wenn dessen Vertretungsbefugnis durch öffentliche Urkunden oder durch öffentlich beglaubigte Vollmacht nachgewiesen ist. Die Vollmacht muss eine besondere, zumindest auf die Gattung des Geschäfts, also auf das Bieten in der Zwangsversteigerung, lautende sein. Vertreter einer OG, KG, AG oder sonstigen handelsrechtlichen Gesellschaft oder Genossenschaft oder Erwerbsgesellschaft müssen neben der Vollmacht noch einen Firmenbuchauszug oder eine Bestätigung des Firmenbuchgerichts beibringen, damit die Vertretungsbefugnis derjenigen, die die Vollmacht ausgestellt haben, dargetan wird. Tritt als Bieter ein Verein oder eine sonstige Körperschaft auf, die lediglich in den Vormerkungen der Verwaltungsbehörde in Evidenz gehalten wird, so muss die einschreitende Person ihre Vertretungsbefugnis durch eine Bestätigung der Verwaltungsbehörde dartun.
- Der Liegenschaftserwerb unterliegt dem OÖ Grundverkehrsgesetz.
- Auf die Warnungen und Hinweise der Sachverständigen in ihren Gutachten [zB Stolpergefahren, mangelhafte Absturzsicherung Stiegenhaus/Balkon, offene Stromleitung im Außenwandbereich, etwaig behördliche Auflagen im Zusammenhang mit den 2 Wohn-Einheiten im OG (Top 2 und „Zimmer Eigenbedarf“)] wird ausdrücklich hingewiesen.
- Ob zum Zeitpunkt der Versteigerung eine Verpflichtung zur Einhaltung allfälliger COVID-Maßnahmen besteht, entnehmen Sie bitte zeitnah zum Termin der Ediktsdatei, wo diese nach Erlassung umgehend veröffentlicht werden. Derzeit bestehen keine Maßnahmen.


Lageplan:

nicht verfügbar

Grundriss(e):

nicht verfügbar

Foto(s):

nicht verfügbar


Alle Edikte zum Fall:

Versteigerung Baugrund in Bad Schallerbach (16.06.2026 09:30)

4701 Bad Schallerbach, Ecke Haydnstraße/Mozartstraße

Ausdruck vom: 18.04.2026 16:39:26 MESZ