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Berichtigte Fassung
Dienststelle:

BG Klosterneuburg (017)

Aktenzeichen:

8 E 535/25d

wegen:

Versteigerung einer gemeinschaftlichen Liegenschaft

Letzte Änderung am:

14.10.2025


Für die Liegenschaft(en) Grundbuch

Grundbuch:

01708 Gerasdorf

Einlagezahl:

3930

Grundstücksnummer

2157/8

BLNr:

2;3

Adresse:

Johann Kincl Gasse 22
2201 Gerasdorf

wurde beim Versteigerungstermin kein Bietanbot abgegeben. Diesem Versteigerungstermin lag folgendes Versteigerungsedikt zu Grunde: Versteigerungsedikt

Es wird daher gemäß § 352b Z 3 EO eine Frist festgelegt, die am 17.11.2025 endet, innerhalb der schriftliche Anbote an das BG Klosterneuburg zu richten sind. Das schriftliche Anbot muss mindestens 700.000,00 EUR betragen. Das schriftliche Anbot ist in einem verschlossenen Kuvert abzugeben.

Sonstige Hinweise:
Die verschlossenen Kuverts werden in einer öffentlichen Tagsatzung am 24.11.2025 09:30, Bezirksgericht Klosterneuburg, Tauchnergasse 3, 1. Stock, VHS I, 3400 Klosterneuburg, geöffnet. Der Inhalt der einlangenden verschlossenen Kuverts ist bis zur Öffnung durch den Richter in der Tagsatzung von der Akteneinsicht ausgenommen. Der Bieter mit dem höchsten Anbot wird zum Erlag des Vadiums von 70.000,00 EUR binnen 14 Tagen aufgefordert. Bei rechtzeitigem Erlag des Vadiums ist diesem Bieter mit Beschluss der Zuschlag zu erteilen. Das (restliche) Meistbot ist binnen zwei Monaten ab Rechtskraft der Zuschlagserteilung bei Gericht zu erlegen.


Kurzgutachten:

nicht verfügbar

Lageplan:

nicht verfügbar

Grundriss(e):

nicht verfügbar

Foto(s):

nicht verfügbar


Bekannt gemacht am 14.10.2025

Sonstiges Edikt

"Sonstiges" von Als Vadium werden nur legitimierte Sparbücher, ab einer Einlage von € 15.000,-- nur Namenssparbücher angenommen. Namenssparbücher müssen auf den Bieter, lauten. Angebote eines Vertreters dürfen nur zugelassen werden, wenn dessen Vertretungsbefugnis durch öffentliche Urkunden oder durch öffentlich beglaubigte, Vollmacht nachgewiesen ist. Die verpflichtete Partei hat gegenüber dem Exekutionsgericht nicht mitgeteilt, dass sie auf die Steuerbefreiung gemäß § 6 Abs. 1 Z 9 lit.a UStG 1994 verzichtet. auf Als Vadium werden nur legitimierte Sparbücher, ab einer Einlage von € 15.000,-- nur Namenssparbücher angenommen. Namenssparbücher müssen auf den Bieter, lauten. Angebote eines Vertreters dürfen nur zugelassen werden, wenn dessen Vertretungsbefugnis durch öffentliche Urkunden oder durch öffentlich beglaubigte, Vollmacht nachgewiesen ist. Die verpflichtete Partei hat gegenüber dem Exekutionsgericht nicht mitgeteilt, dass sie auf die Steuerbefreiung gemäß § 6 Abs. 1 Z 9 lit.a UStG 1994 verzichtet., DIE SCHRIFTLICHEN ANBOTE DÜRFEN DEN SCHÄTZWERT/AUSRUFPREIS UM EIN VIERTEL UNTERSCHREITEN. , DAS SCHRIFTILICHE ANBOT IST IN EINEM VERSCHLOSSENEN KUVERT MIT VERMERK "ÖFFNUNG NUR IM VERFAHREN 8 E 535/25 d DURCH DIE RICHTERIN" ABZUGEBEN. , AUF DEM KUVERT IST JEDENFALLS DER ABSENDER SAMT ZUSTELLFÄHIGER ANSCHRIFT ZU VERMERKEN. geändert.
"Ende der Angebotsfrist" hinzugefügt: 17.11.2025
"Tagsatzungsdatum für schriftliche Anbote" hinzugefügt: 24.11.2025
"Tagsatzungszeit für schriftliche Anbote" hinzugefügt: 09:30
"Tagsatzungsort für schriftliche Anbote" hinzugefügt: Bezirksgericht Klosterneuburg, Tauchnergasse 3, 1. Stock, VHS I, 3400 Klosterneuburg
"Geringstes Gebot für Schriftliche Anbote" hinzugefügt: 700.000,00
"Vadium für Schriftliche Anbote" hinzugefügt: 70.000,00


Ausdruck vom: 16.10.2025 07:53:10 MESZ