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Berichtigte Fassung
Dienststelle:

BG Hollabrunn (090)

Aktenzeichen:

8 E 9/24i

wegen:

Zwangsversteigerung einer Liegenschaft

Letzte Änderung am:

09.01.2025

Versteigerungstermin:

am 21.7.2025 um 09:00 Uhr

Versteigerungsort:

Bezirksgericht Hollabrunn, Winiwarterstraße 2, 1. Stock, Zimmer Nr. 16, Verhandlungssaal II

Telefonkontakt:

02952/2323 36

Ort und Zeit der Einsichtnahme:

Bezirksgericht Hollabrunn 08.00 bis 12.00 Uhr

Sonstiges:

Interessenten haben folgendes zu beachten:
Aufgrund des § 31 NÖ Grundverkehrsgesetz (Vorrang für Land- und Forstwirte bei land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken) sind bei der erneuten Versteigerung folgende Voraussetzungen zu beachten:
a) Für die erneute Versteigerung dürfen als Bieter oder Bieterin nur Personen zugelassen werden, die dem Exekutionsgericht eine rechtskräftige Entscheidung gemäß § 31 Abs. 2 Grundverkehrsgesetz oder eine Mitteilung nach § 31 Abs. 3 letzter Satz Grundverkehrsgesetz der Grundverkehrsbehörde Hollabrunn vorlegen.
b) Ein Antrag auf Zulassung ist innerhalb von vier Wochen nach der Bekanntmachung des neuen Versteigerungstermins bei der Grundverkehrsbehörde Hollabrunn einzubringen. Beruft sich jemand auf das Vorliegen einer Genehmigungsfreiheit gemäß §§ 5 Abs. 1 oder 18 Abs. 1 Grundverkehrsgesetz, hat die Behörde eine Zulassungsbestätigung auszustellen.


Grundbuch:

18116 Obernalb

EZ:

1819

Grundstücksnr.:

1417, 1418, 1419, 1420

BLNr:

2 und 3

PLZ/Ort:

2070 Obernalb


Kategorie(n):

land- und forstwirtschaftlich genutzte Liegenschaft

Beschreibung (WE):

Grünland, landwirtschaftlich genutzt

Grundstücksgröße:

5.355 m²


Schätzwert:

13.400,00 EUR

Wert des mitzuversteigernden Zubehörs:

nicht festgestellt

Vadium:

1.340,00 EUR

Geringstes Gebot:

6.700,00 EUR


Sonstige Hinweise:

Das Vadium beträgt EUR 1.340,-- und kann nur in Form eines Sparbuches erlegt werden.
Bieter haben sich durch Vorlage eines Reisepasse auszuweisen.


Kurzgutachten:

nicht verfügbar

Lageplan:

nicht verfügbar

Grundriss(e):

nicht verfügbar

Foto(s):

nicht verfügbar


Alle Edikte zum Fall:

Versteigerung Objekt 0 (21.07.2025 09:00)

2070 Obernalb


Bekannt gemacht am 9.1.2025

Sonstiges Edikt

"Sonstiges" hinzugefügt: Interessenten haben folgendes zu beachten:, Aufgrund des § 31 NÖ Grundverkehrsgesetz (Vorrang für Land- und Forstwirte bei land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken) sind bei der erneuten Versteigerung folgende Voraussetzungen zu beachten:, a) Für die erneute Versteigerung dürfen als Bieter oder Bieterin nur Personen zugelassen werden, die dem Exekutionsgericht eine rechtskräftige Entscheidung gemäß § 31 Abs. 2 Grundverkehrsgesetz oder eine Mitteilung nach § 31 Abs. 3 letzter Satz Grundverkehrsgesetz der Grundverkehrsbehörde Hollabrunn vorlegen., b) Ein Antrag auf Zulassung ist innerhalb von vier Wochen nach der Bekanntmachung des neuen Versteigerungstermins bei der Grundverkehrsbehörde Hollabrunn einzubringen. Beruft sich jemand auf das Vorliegen einer Genehmigungsfreiheit gemäß §§ 5 Abs. 1 oder 18 Abs. 1 Grundverkehrsgesetz, hat die Behörde eine Zulassungsbestätigung auszustellen.


Ausdruck vom: 10.05.2025 06:01:39 MESZ