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Dienststelle:

BG St. Pölten ()

Aktenzeichen:

43 E 22/25k

wegen:

Zwangsversteigerung einer Liegenschaft


Grundbuch:

19118 Gemeinlebarn ua

EZ:

234

BLNr:

9 ua

PLZ/Ort:

3454 Hasendorf


Kategorie(n):

land- und forstwirtschaftlich genutzte Liegenschaft

Beschreibung (WE):

Zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf die Kurzgutachten Nr. 1, 2, 3 und 4, sowie das Langgutachten (als pdf-Datei abrufbar) verwiesen.


Widmung:

Grünland-Land- u. Forstwirtschaft (Glf)

Bestandsverhältnisse:

keine bekannt


Stichtag:

11.12.2025

Schätzwert:

391.600,00 EUR

Wert des mitzuversteigernden Zubehörs:

kein Zubehör

Lasten:

Dingliche Rechte: grundbücherlich sichergestellt
~ KG 19102 Adletzberg EZ 95
Keine
~ KG 19102 Adletzberg EZ 192
A2-LNr.1: Eröffnung der Einlage für Gst 678 aus EZ 175
~ KG 19118 Gemeinlebarn EZ 234
A2-LNr.2: Aufstellung Gst 1794
~ KG 19118 Gemeinlebarn EZ 429
Keine
Dingliche Lasten: grundbücherlich sichergestellt
~ KG 19102 Adletzberg EZ 95
C-LNr.5: Pfandrecht
C-LNr.6: Einleitung des Versteigungsverfahrens
~ KG 19102 Adletzberg EZ 192
C-LNr.1: Pfandrecht
C-LNr.2: Einleitung des Versteigungsverfahrens
~ KG 19118 Gemeinlebarn EZ 234
C-LNr.2, 6: Diverse Pfandrechte
C-LNr.3: Dienstbarkeit der Gasleitung und der technischen Anlagen auf Gst 1794 geb. P 1 2 Dienstbarkeitsverträge 1969-11-17 1969-11-24 für NIOGAS
C-LNr.4: Dienstbarkeit der Gasleitung und der technischen Anlagen auf Gst 1794 geb. P 1 2 Dienstbarkeitsverträge 1972-06-29 1972-07-11 für NIOGAS
~ KG 19118 Gemeinlebarn EZ 429
C-LNr.5: Pfandrecht
C-LNr.6: Einleitung des Versteigungsverfahrens
Rechte/Lasten: außerbücherlich
~ Offene Vorschreibungen/Anliegerleistungen bei der Stadtgemeinde Herzogenburg: Entsprechend einer schriftlichen Auskunft einer Vertreterin des der Stadtgemeinde Herzogenburg (E-Mail vom 03.11.2025) bestehen für die Grundsteuer keine offenen Vorschreibungen.
~ Offene Vorschreibungen/Anliegerleistungen bei der Stadtgemeinde Traismauer: Entsprechend einer schriftlichen Auskunft einer Vertreterin des der Stadtgemeinde Traismauer (E-Mail vom 10.11.2025) bestehen für die Grundsteuer keine offenen Vorschreibungen.
Weitere Rechte/Lasten sind dem Autor nicht bekannt bzw. wurden diesem nicht bekannt gegeben.


Sonstige Hinweise:

~ Bestandverträge
Allfällige Bestandrechte wurden dem Autor nicht bekannt gegeben. Vorliegender Bewertung wurde unterstellt, dass gegenständliche Liegenschaften bestandfrei seien bzw. allfällig bestehende Pachtverträge kurzfristig, längstens innerhalb eines Jahres, aufgelöst werden könnten. Sollte dies nicht zutreffen, so würde sich der ausgewiesene Verkehrswert allenfalls verändern.
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~ Anschluss an das öffentliche Gut
Einige Grundstücke haben keinen direkten Anschluss an das öffentliche Gut. Betreffend die Zufahrten sind keine Rechtsunsicherheiten bekannt bzw. dem gefertigten Sachverständigen keine mitgeteilt worden. Demnach wurde vorliegender Bewertung unterstellt, dass betreffend die Zufahrten zu diesen Grundstücken keine Rechtsunsicherheiten bestünden. Sollte dies nicht zutreffen, so könnte sich der in vorliegendem Gutachten ausgewiesene Verkehrswert entsprechend verändern.
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Überlegungen betreffend Verwertungseinheiten
Entsprechend Exekutionsordnung § 143 Abs. 3 u. 4 hat der Sachverständige, wenn mehrere Grundbuchskörper eine wirtschaftliche Einheit bilden, den Wert jedes Grundbuchskörpers für sich allein und alle zusammen als wirtschaftliche Einheit zu bewerten. Weiters ist in Fällen, wo offenkundig durch die getrennte Verwertung einzelner Grundstücke oder von Grundstücksgruppen eines Grundbuchskörpers ein höherer Wert erzielbar ist, der Wert dieser getrennt auszuweisen.
Entsprechend dieser Anordnung werden folgend Verwertungseinheiten zur Erzielung eines optimalen Verwertungsergebnisses wie unten dargestellt gebildet.
+ Verwertungseinheit 1
Landwirtschaftlich genutzte Fläche (Acker), bestehend aus der EZ 234 GstNr. 1794 KG 19118 Gemeinlebarn mit einer Gesamtfläche von 10.875 m²
+ Verwertungseinheit 2
Forstwirtschaftlich genutzte Fläche (Auwald), bestehend aus der EZ 429 GstNr. 1046 KG 19118 Gemeinlebarn mit einer Gesamtfläche von 7.082 m²
+ Verwertungseinheit 3
Landwirtschaftlich genutzte Fläche (Acker), bestehend aus der EZ 95. 575 KG 19102 Adletzberg mit einer Gesamtfläche von 11.446 m²
+ Verwertungseinheit 4
Landwirtschaftlich genutzte Fläche (Acker), bestehend aus der EZ 192 GstNr. 678 KG 19102 Adletzberg mit einer Gesamtfläche von 22.682 m²
Diese Verwertungseinheiten entsprechen den in Befund und Bewertung gebildeten Einheiten.
Es ist jedenfalls davon auszugehen, dass bei einer Verwertung der gesamten Grundbuchkörper EZZ 234 und 429 je KG 19118 Gemeinlebarn und EZZ 95 und 192 je KG 19102 Adletzberg gegenüber der getrennten Verwertung oben gebildeter Einheiten 1, 2, 3 und 4 ein um rd. 5 % geringerer Wert erzielbar erscheint. Somit errechnet sich:
Gesamtliegenschaft 55.085 m² mit € 412.217,30 abzüglich Wertabschlag von -5 %, d.s. € -20.610,87, Gesamtliegenschaft VW sohin gesamt (gerundet) € 391.600,00
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Beachten Sie bitte die Langfassung des Gutachtens, in der die bewertungsrelevanten Merkmale detailliert beschrieben sind (als PDF abrufbar).

erstellt von:

Dipl.Ing. Gerhard Josef Maier
3511 Furth bei Göttweig, Oberfucha 1

Ausdruck vom: 18.08.2026 00:23:34 MESZ