Versteigerung - Wohnung
15 E 34/25b
Zwangsversteigerung von Wohnungseigentum
30.10.2025
am 9.12.2025 um 10:00 Uhr
Bezirksgericht Feldbach, Verhandlungssaal A/Parterre
03152/3055-52
Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 11.30 Uhr
Bezirksgericht Feldbach, Servicecenter-Parterre
62111 Feldbach
1102
Grundbuch 62111 Feldbach B-LNr. 24 - Anteil 49/489:
Gst.Nr. .767 Gst. Fläche *950 Bauf(10) 223 Gärten (10) 727 Gaulhoferstraße 7, Wohnungseigentum an W 10 m. Kelleranteil
24
Gaulhoferstraße 7/10
8330 Feldbach
Eigentumswohnung
Die gegenständliche Liegenschaft befindet sich etwa 800 m südöstlich des Feldbacher Hauptplatzes, nahe der Katastralgemeindegrenze zu Mühldorf.
Die von der ÖWGES Gemeinnützige WohnbaugesmbH, 8010 Graz errichtete Wohnanlage besteht aus zwei zusammengebauten, viergeschoßigen Mehrfamilienwohnhäusern. Das Gebäude umfasst drei Geschoße mit insgesamt 24 Wohnungen. Die Erschließung erfolgt über zwei Stiegenhäuser. Eine Liftanalge ist nicht vorhanden. Im Norden der Liegenschaft befindet sich zudem eine große asphaltierte Parkplatzfläche, die u.a. von den Bewohnern der Wohnanlage zum Abstellen der Fahrzeuge genutzt wird.
Die gegenständliche Wohnung befindet sich im dritten Obergeschoß. Der Vorraum (7,09 m²) erschließt den Abstellraum (1,07 m²), ein WC (1,05 m²), eine Küche (8,69 m²) mit Durchgang in das Bad (3,94 m²) sowie das Elternschlafzimmer (16,17 m²), ein Kinderzimmer (11,71 m²) und ein Wohnzimmer (21,40 m²). Vom Wohnzimmer gelangt man auf den Balkon (4,49 m²).
Zur Wohnung gehört ein zugewiesenes Kellerabteil. Der Dachbodenraum ist für alle Bewohner zugänglich und wird als Wäschetrockenraum verwendet.
Das Objekt Gaulhoferstrasse 7 wird von der ÖWG, 8010 Graz verwaltet.
Laut vorliegender Betriebskostenvorschreibung der ÖWG ist ab 1. Juli 2025 ein Betriebskosten a-conto von brutto € 253,04/Monat ohne Heizkosten eingehoben worden.
Über die Höhe der monatlichen Strom- und Heizkosten liegen keine Angaben vor.
950 m²
72,12 m²
93.200,00 EUR
kein Zubehör
9.320,00 EUR
46.600,00 EUR
Das Vadium beträgt: EUR 9.320,-- und kann nur in Form einer Sparurkunde (ausschließlich Sparbuch) erlegt werden.
Weiters ist ein amtlicher Lichtbildausweis (Reisepass, Führerschein oder Personalausweis) zum Termin mitzubringen.
An die dinglich Berechtigten, insbesondere an die Pfandgläubiger einschließlich der
Gläubiger, zu deren Gunsten eine Höchstbetragshypothek eingetragen ist, sowie bezüglich
der Steuern und Abgaben an die öffentlichen Organe ergehen die in der folgenden Nachricht
enthaltenen Aufforderungen.








