Versteigerung - Große Eigentumswohnung Traisen
7 E 235/25x
Zwangsversteigerung von Wohnungseigentum
19.03.2026
am 29.04.2026 um 10:00 Uhr
Bezirksgericht Lilienfeld, Babenbergerstraße 18, 3180 Lilienfeld, Verhandlungssaal 1
02762/52470-13
Das Originalgutachten kann bei diesem Gericht während der Parteienverkehrszeiten eingesehen werden. (Di-Fr 8-12 Uhr)
Als Vadium werden nur legitimierte Sparbücher angenommen. Namenssparbücher müssen auf den Bieter lauten. Ab einer Einlage von 15.000,- Euro werden nur Namenssparbücher angenommen. Bargeld ist nicht zulässig.
Jeder Bieter muss einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis und Staatsbürgerschaftsnachweis vorweisen. Vertreter einer juristischen Person müssen
zusätzlich einen aktuellen Firmenbuchauszug vorweisen.
Ein Vertreter eines Bieters muss eine öffentlich beglaubigte Spezialvollmacht vorlegen.
An ausländische Staatsangehörige wird der Zuschlag vorbehaltlich der Genehmigung durch die Grundverkehrsbehörde erteilt. An die dinglich Berechtigten, insbesondere an die Pfandgläubiger einschließlich der Gläubiger, zu deren Gunsten eine Höchstbetragshypothek eingetragen ist, sowie bezüglich
Steuern und Abgaben an die öffentlichen Organe ergehen die im Anhang zum Edikt (oben in der Mitte anzuklicken) enthaltenen Aufforderungen.
19329 Traisen
667
978/13
20 und 21
Berthold Fischer-Lände 6/6
3160 Traisen
Eigentumswohnung
Eigentumswohnung 126,26 m² im 2. OG (ohne Lift), mit Loggia/Balkon, eigener Garage, Kellerabteil
Raumangebot: Wohnzimmer, 3 Zimmer, Küche, Essdiele, Bad inkl. WC, Vorraum, Abstellraum, Wirtschaftsraum
1.142 m²
126,26 m²
175.700,00 EUR
Kellerabteil, eigene Garage mit automatischem Sektionaltor, Wert im Schätzwert inkludiert.
nicht festgestellt
17.570,00 EUR
87.850,00 EUR
Zur Liegenschaft gehört kein Zubehör.
Die verpflichteten Parteien hat dem Exekutionsgericht gegenüber keine Mitteilung nach § 6 Abs 1 Z 9 lit a UStG 1994 abgegeben.
Unter dem geringsten Gebot findet ein Verkauf nicht statt.
Als Vadium werden nur legitimierte Sparbücher angenommen. Namenssparbücher müssen auf den Bieter lauten. Ab einer Einlage von 15.000,- Euro werden nur Namenssparbücher angenommen. Bargeld ist nicht zulässig.
An die dinglich Berechtigten, insbesondere an die Pfandgläubiger einschließlich der Gäubiger, zu deren Gunsten eine Höchstbetragshypothek eingetragen ist, sowie bezüglich Steuern und Abgaben an die öffentlichen Organe ergehen die in der folgenden Nachricht enthaltenen Aufforderungen.





