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Dienststelle:

BG Feldkirch (921)

Aktenzeichen:

5 E 2337/24i

wegen:

Zwangsversteigerung von Wohnungseigentum

Bekannt gemacht am:

25.03.2025

Versteigerungstermin:

am 8.5.2025 um 10:00 Uhr

Versteigerungsort:

Bezirksgericht Feldkirch, Chruerstraße 13, 6800 Feldkirch, Verhandlungssaal 104

Telefonkontakt:

05/76014 343 - 198

Besichtigungszeit:

am 9.4.2025 um 11:00 Uhr
in 6800 Feldkirch, Frenerweg 3


Grundbuch:

92116 Nofels

EZ:

1552

Grundstücksnr.:

4328

BLNr:

30

Liegenschaftsadresse:

Frenerweg 3

PLZ/Ort:

6800 Feldkirch


Kategorie(n):

Wohnungseigentumsobjekt

Beschreibung (WE):

Die Liegenschaft liegt in Feldkirch-Nofels, in einer verkehrsgünstigen Lage im Dreiländereck Österreich, Liechtenstein, Schweiz. Die unmittelbare Umgebung ist offen verbaut mit wohnlicher Nutzung. Es handelt sich um eine ruhige, gute Wohnlage. Die Wohnanlage besteht aus einem EG, OG und DG, mit insgesamt 7 Wohnungen. Das Gebäude ist in Massivbauweise errichtet, Zwischenwände Wohnungen beidseitig mit Gipskarton beplankt. Dach Flachdach, Decken Stahlbeton, Kunststoffrahmenfenster. Die Beheizung erfolgt über eine zentrale Gasfeuerung, Warmwasser zentral, zusätzlich Solaranlage. Das Gebäude befindet sich in einem dem Alter entsprechenden, guten Zustand. Wohnung Top 4: Gesamtnutzfläche: 80,10 m², Balkon zu Top 4: 12,40 m², Keller zu Top 4: 7,98 m².
Bodenbeläge Fliesen, Laminat, Wände, Decke verputzt, Bad/WC Wände teilweise verfliest.
Die Wohnung befindet sich in einem guten Zustand. Übliche Gebrauchsspuren sind sichtbar.

Grundstücksgröße:

1.032 m²

Objektgröße:

80,10 m²


Schätzwert:

323.500,00 EUR

Beschreibung des mitzuversteigernden Zubehörs:

Windfang: einfache Wandgarderobe
Küche: Einbauküche mit Geräten
Abstellraum: einfache Wandregale
Bad: Waschtisch mit Unterschrank

Wert des mitzuversteigernden Zubehörs:

0,00 EUR

Vadium:

32.350,00 EUR

Geringstes Gebot:

161.750,00 EUR


Sonstige Hinweise:

Verkehrswert Wohnung Top 4: 323.500,00
Verkehrswert Tiefgaragenplatz Top 13: 22.500,00
Verkehrswert gesamt 346.000,00
Laut Energieausweis Nr. 88892-2, erstellt am 21.10.2020 beträgt der HWB 43 kWh/m²a, fGEE 0,90.
Verweis auf vollinhaltliches Gutachten
Zur Nachricht
Die Versteigerungsbedingungen, die auf die Liegenschaften sich beziehenden Urkunden, Schätzungsprotokolle
usw. können von den Kauflustigen in der umstehend bezeichneten Gerichtsabteilung während der für den Parteienverkehr bestimmten Zeit eingesehen werden.
Bei dem umstehend bezeichneten Exekutionsgericht sind Ablichtungen des gesamten Schätzungsgutachtens gegen Kostenersatz erhältlich.
Allgemeine Aufforderung
Rechte, die diese Versteigerung unzulässig machen würden, sind spätestens im Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung bei Gericht anzumelden, widrigens sie zum Nachteil eines gutgläubigen Erstehers in Ansehung der Liegenschaft selbst nicht mehr geltend gemacht werden könnten.
Allgemeine Aufforderung an die Pfändgläubiger
Diejenigen Gläubiger, für die auf dieser Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellte Forderungen haften, mit Ausnahme der Simultanpfandgläubiger und der Gläubiger mit bedingten Forderungen, werden aufgefordert, vor dem Versteigerungstermin die Erklärung abzugeben, ob sie mit der Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden sind.
Wird keine Erklärung abgegeben , so wird die Forderung durch Barzahlung berichtigt. Der Gläubiger kann sich aber noch in der Verteilungstagsatzung mit der Übernahme der Schuld in Anrechnung auf das Meistbot durch den Ersteher und der Befreiung des früheren Schuldners einverstanden erklären.
Aufforderung an die öffentlichen Organe bezüglich der Steuern und sonstigen
öffentlichen Abgaben
Die öffentlichen Organe, die zur Vorschreibung und Eintreibung der von der Liegenschaft zu entrichtenden Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben berufen sind, werden aufgefordert, in Ansehung aller dieser öffentlichen Abgaben, die auf der oben bezeichneten Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellt sind, die Erklärung abzugeben, ob der Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners zugestimmt wird.
Wird keine Erklärung abgegeben, wird die Forderung durch Barzahlung berichtigt. Der Gläubiger kann sich aber noch in der Tagsatzung mit der Übernahme der Schuld in Anrechnung auf das Meistbot durch den Ersteher und der Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden erklären.
Die bis zum Versteigerungstermin rückständigen, von der Liegenschaft zu entrichtenden Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben samt Zinsen und anderen Nebengebühren , die noch nicht pfandrechtlich sichergestellt sind, müssen spätestens im Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung angemeldet werden, widrigens diese Ansprüche erst nach voller Befriedigung des betreibenden Gläubigers aus der Versteigerung berichtigt werden würden.
Ungültige Vereinbarungen
Vereinbarungen, wonach jemand verspricht, bei einer Versteigerung als Mitbieter nicht zu erscheinen oder nur bis zu einem bestimmten Preis oder sonst nur nach einem gegebenen Maßstab oder gar nicht mitzubieten, sind ungültig. Die für die Erfüllung dieses Versprechens zugesicherten Beträge, Geschenke oder anderen Vorteile können nicht eingeklagt werden. Was dafür wirklich gezahlt oder übergeben worden ist, kann zurückgefordert werden.
(Bel. Zu EF 216 - Versteigerungsedikt)


Foto(s):

Windfang (119 KB) Kochen/Essen (140 KB) Abstellraum (116 KB) Wohnen (120 KB) Vorraum (135 KB) Schlafen1 (114 KB) Bad (134 KB) Bad WC (133 KB) Schlafen2 (134 KB) Balkon (131 KB) Keller (136 KB) Keller innen (138 KB) Stiegenaufgang allg. (133 KB) Waschen/Trockner (128 KB) Boxen (97 KB) Südansicht (1429 KB) Südansicht (125 KB) Ostansicht (131 KB) Ostansicht/Nordansicht (124 KB)


Alle Edikte zum Fall:

Versteigerung Wohnung Top 4 (08.05.2025 10:00)

6800 Feldkirch, Frenerweg 3

Ausdruck vom: 18.04.2025 14:17:19 MESZ