Kurzgutachten
BG Kufstein ()
10 E 23/26t
Zwangsversteigerung einer Liegenschaft
83008 Kufstein
2096
181/3
24
Alois-Hasenknopf Str. 6
6330 Kufstein
Wohnungseigentumsobjekt
Die Liegenschaft in EZ 2096, welche sich in Kufstein befindet, besteht aus einem Baukörper. Die bewertungsgegenständliche Wohnung ist im 3. Obergeschoss situiert und verfügt über einen Gang, ein Badezimmer (Waschbecken, Dusche, Badewanne), ein separates WC, einen offenen Küchenbereich (großzügige Einbauküche mit Koch- und Arbeitsbereich ausgeführt und unter anderem mit Cerankochfeld samt Dunstabzug und Miele Geräten) ein Wohnzimmer, einen Abstellraum, eine Garderobe, einen Vorraum, zwei Kinderzimmer sowie ein Elternschlafzimmer. Außerdem verfügt die Wohnung über einen großzügigen Balkon i.S.e. Dachterrasse mit Festungsblick.
1.440 m²
110,48 m²
• Gesicherte Frischwasserversorgung,
• Ordnungsgemäße Abwasserbeseitigung,
• Anschluss an das Stromnetz der Stadtwerke Kufstein,
• Anschluss an das örtliche Fernwärmenetz.
vorhanden - siehe Langgutachten!
vorhanden - siehe Langgutachten!
Wohngebiet § 38 (1) TROG 2022.
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07.07.2026
520.000,00 EUR
Einbauküche sowie versch. weiteres Zubehör; siehe Langgutachten inkl. Fotodokumentation
12.800,00 EUR
• Lfd. Nr. 2a TZ 336/2004: Dienstbarkeit der Errichtung und Erhaltung einer Durchfahrt zwischen den Tiefgaragen auf Gst 180/1 und 181/3 bzw. 181/3 und 181/1, des Fahrens auf der Tiefgaragenab- und -zufahrt bzw. durch die Tiefgarage auf Gst 181/3 gemäß Punkt Ia) Dienstbarkeitsvereinbarung 2003-12-03 für Gst 181/1 in EZ 1686 und Gst 180/1 in EZ 1454.
• Lfd. Nr. 3a TZ 336/2004: Dienstbarkeit der Errichtung, Benützung und Erhaltung einer oberirdischen Zufahrt auf Gst 181/3 gemäß Punkt Ic) Dienstbarkeitsvereinbarung 2003-12-03 für Gst 181/1 in EZ 1686 und Gst 180/1 in EZ 1454.
• Lfd. Nr. 4a TZ 336/2004: Dienstbarkeit der Errichtung, Benützung und Erhaltung unterirdischer Versorgungs- und Entsorgungsleitungen auf Gst 181/3 gemäß Punkt Id) Dienstbarkeitsvereinbarung 2003-12-03 für Gst 181/1 in EZ 1686 und Gst 180/1 in EZ 1454.
• Lfd. Nr. 6a TZ 859/2004: Vereinbarung über die Aufteilung der Aufwendungen gemäß § 32 WEG 2002.
• Lfd. Nr. 41a TZ 2088/2006: Dienstbarkeit des Fahrens auf dem Zufahrtsweg auf Gst 181/3 gemäß Punkt II.3. Dienstbarkeitsvereinbarung 2006-03-03 für Gst 180/8 in EZ 2017.
Es besteht KEINE Freizeitwohnsitzwidmung.
Die Lektüre des Langgutachtens ist unerlässlich!
Univ.Prof.Dr. Sven Bienert, REV MRICS
6323 Bad Häring, Brandlboden 3
