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Berichtigte Fassung
Dienststelle:

BG Mödling (161)

Aktenzeichen:

30 E 3/26f

wegen:

Zwangsversteigerung einer Liegenschaft

Letzte Änderung am:

28.10.2026

Sonstiges:

Die Versteigerung wurde über Antrag der betreibenden Partei gem. § 45a EO aufgeschoben.

Termin:

am 30.11.2026 um 11:00 Uhr

Ort:

Bezirksgericht Mödling, Wienerstraße 4-6, 2340 Mödling, Saal 1 /EG


Grundbuch:

16120 Münchendorf

EZ:

1501

Grundstücksnr.:

1305/18

BLNr:

1

PLZ/Ort:

2482 Münchendorf


Kategorie(n):

Sonstiges

Beschreibung (WE):

Die Liegenschaft befindet sich in einer Randparzelle. Die Konfiguration ist als annähernd dreieckig, das Niveau als eben zu bezeichnen. Als Gesamtgröße ist gemäß dem Grundbuchstand eine Fläche von 1.210 m2 ausgewiesen. Die Liegenschaft befindet sich im Grenzkataster. Erschlossen wird die Liegenschaft über die ostseitig verlaufende Johann Wurth Gasse. Weiters besteht ein Zugang vom westseitig verlaufenden Gehweg entlang der Triesting. Eingefriedet ist das Grundstück mit einem Maschendrahtzaun. Das Grundstück ist überwiegend bewachsen. Mittig befindet sich auf der Liegenschaft eine Gartenhütte aus Holz, die augenscheinlich baufällig ist. Weiters sind auf der Liegenschaft diverse Holzabschnitte und sonstige Fahrnisse gelagert.

Grundstücksgröße:

1.210 m²


Schätzwert:

51.000,00 EUR

Wert des mitzuversteigernden Zubehörs:

nicht festgestellt

Vadium:

5.100,00 EUR

Geringstes Gebot:

25.500,00 EUR


Sonstige Hinweise:

Es wird empfohlen in das Langgutachten Einsicht zu nehmen.


Bekannt gemacht am 28.10.2026

Entfall des Termins

Entfall des Termins am 30.11.2026 um 11:00 Uhr.
"Sonstiges" von Zur Liegenschaft gehört als Zubehör: /, Ohne Anrechnung auf das Meistbot sind zu übernehmen: öffentlich rechtliche Lasten., Unter dem geringsten Gebot findet ein Verkauf nicht statt., Das Vadium beträgt: EUR 5.100,- (Es können nur Sparurkunden erlegt werden [§ 179 EO])., Ein amtlicher Lichtbildausweis und ein Staatsbürgerschaftsnachweis, gegebenenfalls ein, Firmenbuchauszug bzw. eine beglaubigte Spezialvollmacht sind mitzubringen. Weiters wird die Mitnahme eines Kugelschreibers empfohlen., An die dinglich Berechtigten, insbesondere an die Pfandgläubiger einschließlich der Gläubiger, zu deren Gunsten eine Höchstbetragshypothek eingetragen ist, sowie bezüglich der Steuern und Abgaben an die öffentlichen Organe ergehen die in der Ediktsdatei im, Anhang des Ediktes enthaltenen Aufforderungen., Die verpflichtete Partei hat keine Erklärung im Sinn des § 6 Abs 1 Z 9 lit a UStG 1994 abgegeben. auf Die Versteigerung wurde über Antrag der betreibenden Partei gem. § 45a EO aufgeschoben. geändert.


Ausdruck vom: 05.11.2026 20:46:40 MEZ