Versteigerung - Eigentumswohnung und AAP
20 E 29/25s
Zwangsversteigerung einer Liegenschaft
09.10.2025
am 16.12.2025 um 10:00 Uhr
Bezirksgericht Innsbruck, Brunecker Straße 3, Verhandlungssaal 1, 1. Stock
25. November 2025 um 11.00 Uhr
Der Besichtigungstermin findet ohne Beisein einer Amtsperson (und ohne Schlosser) statt.
Bezirksgericht Innsbruck, Brunecker Straße 3, Servicecenter
Ausnahmslos von 08.00 bis 12.00 Uhr
Die 83+4/494 Miteigentumsanteile in EZ 1166, KG 81102 Amras (Wohnung Top 4 und KFZ-Abstellplatz
AP 5) werden nur gemeinsam ausgeboten und versteigert: Bei dieser Versteigerung wird gemäß § 146
Abs 1 EO von den gesetzlichen Versteigerungsbedingungen abgewichen, indem die genannten
Miteigentumsanteile, mit denen Wohnungseigentum an mehr als einer
Wohnung/Wohnungseigentumsobjekt verbunden ist, gem. § 146 Abs 1 Z 3 EO ausschließlich
gemeinsam unter Zugrundelegung des gesamten Schätzwertes von EUR 384.500,-- versteigert
werden.
Die verpflichtete Partei hat dem Exekutionsgericht nicht mitgeteilt, dass sie auf die Steuerbefreiung
gemäß § 6 Abs 1 Z 9 lit. a UStG 1994 verzichtet.
Der oben in der Mitte anzuklickende „Anhang zum Edikt“ ist zu beachten!
Ohne Anrechnung auf das Meistbot sind zu übernehmen:
C-LNR 6: Dienstbarkeit des Fahrens gemäß Punkt 10. Kauf- und Dienstbarkeitsvertrag vom 17.04.2018
auf Gst 62 für Gst .296 in EZ 613;
C-LNR 7: Vereinbarung über die Aufteilung der Aufwendungen gemäß § 32 WEG 2002 gemäß Pkt V.
Wohnungseigentumsvertrag vom 30.12.2021;
Gemäß § 11 Abs 3 Wohnungseigentumsgesetz sind im Fall der Zwangsversteigerung eines
Miteigentumsanteils die durch das Wohnungseigentum bewirkten Beschränkungen vom Ersteher
ohne Rücksicht auf den bücherlichen Rang und ohne Anrechnung auf das Meistbot zu übernehmen.
Gemäß § 27 Abs 3 Wohnungseigentumsgesetz ist die durch ein Vorzugspfandrecht besicherte
Forderung im Fall einer Zwangsversteigerung des Miteigentumsanteils durch Barzahlung zu
berichtigen, soweit sie in der Verteilungsmasse Deckung findet, ansonsten ist sie aber vom Ersteher
ohne Anrechnung auf das Meistbot zu übernehmen.
81102 Amras
1166
.42 und 62
10 und 17
Luigenstraße 3
6020 Innsbruck
Eigentumswohnung
Maisonettenwohnung Top 4 im Ober- und Dachgeschoss sowie Autoabstellplatz im Freien Top AP 5. Die Wohnung unterteilt sich in Diele (Garderobe), Wohnküche, WC im Obergeschoss und Galerie, Schlafzimmer, Bad/WC, Schrankraum im Dachgeschoss.
Siehe Langgutachten für die Detailbeschreibung der bewertungsgegenständlichen Anteile.
524 m²
76,32 m²
384.500,00 EUR
Küche, Einbauschrank
Siehe Punkt 2.3.8. im Langgutachten
4.500,00 EUR
38.450,00 EUR
192.250,00 EUR
Es wird ausdrücklich die Einsichtnahme in das Langgutachten des Sachverständigen Christian
Schlatter empfohlen.
Unter dem geringsten Gebot findet ein Verkauf nicht statt.
Das Vadium ist gemäß § 179 Abs 1 EO ausschließlich in Form einer (inländischen) Sparurkunde zu
erlegen (KEIN BARGELD!).
Natürliche Personen haben vor dem Bieten einen amtlichen Lichtbildausweis (Reisepass oder
Personalausweis) vorzulegen. Vertreter juristischer Personen haben entsprechende Unterlagen, aus
denen sich ihre Vertretungsbefugnis ergibt (zB Firmenbuchauszug, Auszug aus dem Vereinsregister)
und die nicht älter als 7 Tage sein dürfen, vorzulegen. Personen, die für eine andere Person bieten,
haben eine qualifizierte Vollmacht (eine öffentliche bzw öffentlich beglaubigte Vollmacht) mitzubringen.
Die Verpflichtete Partei hat zum Besichtigungstermin Kaufinteressenten die Besichtigung der
Liegenschaft und des Zubehörs zu gestatten.