Entfall des Termins - Wohnhaus mit Nebengebäude
9 E 13/24k
Zwangsversteigerung einer Liegenschaft
04.04.2025
Der Besichtigungstermin am 7.4.2025, 10 Uhr, entfällt.
am 09.04.2025 um 09:00 Uhr
Bezirksgericht Melk Verhandlungssaal 1
14401 Blindenmarkt
202
512/2 943 m²
Bauf.(20) 250 m²
Gärten (10) 693 m²
Legende:
Bauf.(10): Bauflächen (Gebäude)
Gärten (10): Gärten
3
Hauptstraße 71
3372 Blindenmarkt
Einfamilienhaus
Die Gemeinde Blindenmarkt, in der sich die bewertungsgegenständliche Liegenschaft befindet, liegt im Mostviertel im politischen Bezirk Melk im Bundesland Niederösterreich. Die bewertungsgegenständliche Liegenschaft EZ 202 liegt am westlichen Siedlungsrand der Ortschaft Blindenmarkt. Die Liegenschaft grenzt unmittelbar südlich an die Landesstraße L97 („Hauptstraße“) an, von der auch die Erschließung der Liegenschaft erfolgt. Das in Liegenschaft inneliegende Grundstück 512/2 weist eine annähernd rechteckige Grundrissform mit einem grundbücherlichen Flächenausmaß von 943 m² auf. Die Grundstücksfläche ist weitgehend eben und waagrecht und ist niveaugleich mit den angrenzenden Grundstücken. Auf dem Grundstück 512/2 besteht zum Bewertungsstichtag ein Wohnhaus. Das Gebäude ist in offener Bauweise errichtet. Die im Jahr 1901 in Massivbauweise errichtete Villa besteht aus Erdgeschoß und nicht ausgebautem Dachgeschoß und ist zum Teil unterkellert. Im Wohnhaus ist im Erdgeschoß eine Wohneinheit mit ca. 144 m² Wohnnutzfläche eingebaut. Die Nebenflächen im Kellergeschoß weisen eine Gesamtnutzfläche von ca. 72 m² auf. Im Jahr 2016 wurden an dem Wohnhaus laut Auskunft von Herrn Helmut Schirmbrand folgende Sanierungsmaßnahmen getätigt: Neuherstellung des Innenputzes, Instandsetzung der Boden-, Wand – und Deckenoberflächen, Einbau der Warmwasserzentralheizung, Erneuerung der Elektroinstallation, Erneuerung der Sanitärinstallation, Erneuerung der Sanitärräume samt Sanitärausstattung, Einbau neuer Fenster, Neueindeckung des Daches. Zu den vorstehenden, im Jahr 2016 durchgeführten Baumaßnahmen und zu den mit Einreichplan aus 2018 vorgesehenen Zubau zum Wohnhaus und Umbau des Nebengebäudes sind im Bauakt jeweils keine baubehördlichen Bewilligungen feststellbar. Bauweise (gem. Baubeschreibung bzw. soweit augenscheinlich erkennbar): Fundamente: Beton; Mauerwerk: NF-Ziegel Mauerwerk; Decken über KG: Platzlgewölbe; Decken über EG: Holztramdecke mit Beschüttung und Ziegelabdeckung; Fassaden: Mineralputz (ohne Vollwärmeschutz); Eternitvertäfelung (Westseite); Dach: Walmdach; Holzsparren, Schalung, Unterdach, Konterlattung, Lattung, Tondacheindeckung; Dach (Turm): Kegeldach; Holzsparren mit Einfachlattung; Eindeckung: Blecheindeckung; Kamine: Vollziegelmauerwerk; Regenrinnen und Verblechungen: verzinktes Eisenblech; Fenster EG: Holzfenster mit Alu-Vorsatzschalen; Fenster zweiflügelig mit Oberlichten jeweils mit 3-Scheiben-Isolierverglasung; Fenster KG: Kunststofffenster mit 2-Scheiben-Isoliervergllasung; Eingangstüren: Massivholztüren; Innentüren EG: Umfassungszargen und Massivholz-Füllungstürblätter lackiert; Heizung: Warmwasser-Zentralheizungsanlage; die Wärme sowie das Warmwasser wird über eine unterirdische Wärmeleitung von der auf dem östlich angrenzenden Grundstück 513/2 befindlichen, gemeinsamen Wärmeerzeugungsanlage bezogen; Wärmeabgabesystem: Fußbodenheizung und Radiatoren; die Regelung erfolgt über ein Bussystem; die Regenentwässerung erfolgt über einen Sickerschacht auf Eigengrund. Das Wohngebäude befindet sich zum Bewertungsstichtag in einem großteils saniertem Bau- und Erhaltungszustand.Die Nebenräume im Teilkeller verfügen jeweils über einen einfachen bis normalen, die Wohnräume im Erdgeschoß verfügen jeweils über einen normalen bis gehobenen Ausstattungsstandard.
Auf dem Grundstück 512/2 besteht im Abstand von ca. 3,5 m südlich vom Wohnhaus ein Nebengebäude in Massivbauweise. Das Nebengebäude ist unmittelbar an die westliche Grundgrenze angebaut. Das in Massivbauweise errichtete Nebengebäude besteht zum Bewertungsstichtag aus Erdgeschoß und nicht ausgebautem Dachboden und ist nicht unterkellert. Im Erdgeschoß befinden sich 2 Räume mit einer Gesamtnutzfläche von ca. 27 m². Das Nebengebäude befindet sich zum Bewertungsstichtag in einem Rohbauzustand. Die mit dem baubehördlich nicht bewilligten Einreichplan aus 2018 geplanten Umbauarbeiten sind zum Bewertungsstichtag nicht fertiggestellt. Bauweise (soweit augenscheinlich erkennbar): Fundamente: Beton; Mauerwerk: Ziegelmauerwerk; Decken über EG: Holztramdecke mit Bretterbelag; Fassaden: Mineralputz (ohne Vollwärmeschutz); Dach: Pultdach; Holzsparren, Schalung, Dacheindeckung: Stehfalzblech; Regenrinnen und Verblechungen: verzinktes Eisenblech; die Anschlüsse für Strom, Kanal und Wasser sind über unterirdische Leitungen vom Keller im Wohnhaus bereits vorbereitet. Das Nebengebäude befindet sich zum Bewertungsstichtag annähernd in einem Rohbauzustand. Zum Bewertungsstichtag besteht keine interne Treppe vom Erdgeschoß in das Dachgeschoß.
943 m²
243,00 m²
366.000,00 EUR
nicht festgestellt
36.600,00 EUR
183.000,00 EUR
Interessenten wird empfohlen, in das Langgutachten Einsicht zu nehmen.
Schätzwert unter Berücksichtigung der aufgrund von Abgabenbescheiden mit dinglicher Wirkung auf der Liegenschaft haftenden Beträge
Das Vadium ist ausschließlich in Form einer Sparurkunde eines inländischen Kreditinstitutes zu erlegen (§ 179 EO).
Die Verpflichtete hat nicht bis spätestens 14 Tage nach Bekanntgabe des Schätzwertes dem Exekutionsgericht mitgeteilt, ob sie auf die Steuerbefreiung des § 6 Abs 1 Z 9 lit a UStG 1994 verzichtet.
Bietinteressenten haben ihre Identität und ihre Staatsangehörigkeit entweder durch
a) Reisepass oder
b) Personalausweis oder
c) Lichtbildausweis
in Verbindung mit einem Staatsbürgerschaftsnachweis
nachzuweisen.
Diese Urkunden sind deshalb zum Versteigerungstermin mitzubringen.
Bekannt gemacht am 12.3.2025
Sonstiges Edikt
"Ort und Zeit der Besichtigung" hinzugefügt: Die Besichtigung der Liegenschaft findet am 7.4.2025 um 10:00 Uhr statt.
Bekannt gemacht am 4.4.2025
Entfall des Termins
Entfall des Termins am 09.04.2025 um 09:00 Uhr.
"Sonstiges" hinzugefügt: Der Besichtigungstermin am 7.4.2025, 10 Uhr, entfällt.