Versteigerung - Objekt 1
11 E 1672/24b
Zwangsversteigerung einer Liegenschaft
15.10.2024
am 09.12.2024 um 09:00 Uhr
Bezirksgericht Steyr, Erdgeschoss, Saal A
05760121- 62732
02.12.2024, von 13.00 Uhr bis 14.00 Uhr
Sollte zu diesem Termin eine Besichtigung nicht möglich sein, so wird ausschließlich über Antrag eines Interessenten als Ersatztermin der 04.12.2024, 13.00 Uhr bis 14.00 Uhr unter Beiziehung eines Gerichtsvollziehers und nötigenfalls eines Schlüsseldienstes angesetzt.
Bezirksgericht Steyr, Zimmer 110, nur unter telefonischer Vereinbarung
Gemäß § 147 (1) EO kommen als Sicherheitsleistung nur Sparurkunden - somit nicht: Bargeld, Wertpapiere und Bankgarantie - in Betracht.
Gemäß § 170 Z 10 EO wird darauf hingewiesen, dass die verpflichtete Partei nicht mitgeteilt hat, dass sie auf die Steuerbefreiung gemäß § 6 Abs 1 Z 9 lit a UStG 1994 verzichtet.
Ohne Anrechnung auf das Meistbot sind zu übernehmen:
Duldung des Überbaus einer Steinmauer des Nachbargrundstücks, eines Abwasserrohrs sowie eines Fernsehkabels, alles entlang der Grundstücksgrenze zur Liegenschaft EZ 775 KG 51002 Bad Hall für die Liegenschaft EZ 775 KG 51002 Bad Hall.“ (gemäß Punkt Fünftens Zif. 6 und 7 des Kaufvertrages vom 19.07.2021, abgeschlossen zwischen der QualiBau GmbH und Frau Eveline und DI Ingo Wedam - sieh SV-Gutachten des Ing. Karl Klinglmayr, Seite 18)
51002 Bad Hall
773
623/4
6
Magazinstraße 8
4540 Bad Hall
unbebaute Liegenschaft
Die gegenständliche Liegenschaft (Bauparzelle) liegt ca. 700m nördlich vom Stadtamt Bad Hall.
GST. Nr. 623/4 ist eine unbebaute Hangparzelle.
926 m²
153.000,00 EUR
kein Zubehör
kein Zubehör
15.300,00 EUR
76.500,00 EUR
Bei Kaufinteresse die Liegenschaft unbedingt besichtigen und in das Langgutachten Einsicht nehmen.
nicht verfügbar