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Dienststelle:

BG Grieskirchen (440)

Aktenzeichen:

7 E 11/23d

wegen:

Zwangsversteigerung von Wohnungseigentum

Bekannt gemacht am:

15.09.2026

Versteigerungstermin:

am 03.12.2026 um 09:30 Uhr

Versteigerungsort:

BG Grieskirchen, EG, VS 6

Sonstiges:

- Das Schätzungsgutachten ist aus der Ediktsdatei zu ersehen. Auf die Warnungen der Sachverständigen (zb. fehlender Stiegenlauf/Absturzsicherung, freiliegende Elektroleitungen) wird hingewiesen. Weiters wird auf den Umstand hingewiesen, dass auf der EZ 1098 ein Öltank der Wohnungseigentumseinheit II der EZ 230 befindet. Der Öltank liegt im Bereich des Geh- und Fahrtrechtes CLNr 1a (Gutachten S. 64). Es wird auf die mögliche offenkundige, aber nicht verbücherte Dienstbarkeit hingewiesen.
- Der Verpflichtete hat nicht bis spätestens 14 Tage nach Bekanntgabe des Schätzwertes dem Exekutionsgericht mitgeteilt, dass er auf die Steuerbefreiung gemäß § 6 Abs. 1 Z.9 lit. a UStG verzichtet.
- Ein Besichtigungstermin wird nur über Antrag der betreibenden Partei oder eines Interessenten festgesetzt.
- Es ergeht die Aufforderung, bei Anmeldung einer Forderung gleichzeitig bekanntzugeben, auf welches Konto - Bankinstitut mit Adresse, IBAN und BIC - ein allfälliger Zuweisungsbetrag überwiesen werden soll.
- Ein Bieter hat zum Versteigerungstermin einen amtlichen Lichtbildausweis mitzubringen. Angebote eines Vertreters dürfen nur zugelassen werden, wenn dessen Vertretungsbefugnis durch öffentliche Urkunden oder durch öffentlich beglaubigte Vollmacht nachgewiesen ist. Die Vollmacht muss eine besondere, zumindest auf die Gattung des Geschäfts, also auf das Bieten in der Zwangsversteigerung, lautende sein. Vertreter einer OG, KG, AG oder sonstigen handelsrechtlichen Gesellschaft oder Genossenschaft oder Erwerbsgesellschaft müssen neben der Vollmacht noch einen Firmenbuchauszug oder eine Bestätigung des Firmenbuchgerichts beibringen, damit die Vertretungsbefugnis derjenigen, die die Vollmacht ausgestellt haben, dargetan wird. Tritt als Bieter ein Verein oder eine sonstige Körperschaft auf, die lediglich in den Vormerkungen der Verwaltungsbehörde in Evidenz gehalten wird, so muss die einschreitende Person ihre Vertretungsbefugnis durch eine Bestätigung der Verwaltungsbehörde dartun.
- Der Liegenschaftserwerb unterliegt dem OÖ Grundverkehrsgesetz.
- Gemäß § 27 Abs 1 WEG 2002 besteht an jedem Miteigentumsanteil in dem durch § 216 Abs 1 Z 3 EO bestimmten Ausmaß ein gesetzliches Vorzugspfandrecht zu Gunsten der Forderungen der Eigentümergemeinschaft gegen den Eigentümer des Anteils und der Rückgriffsforderungen eines anderen Wohnungseigentümers aus der Inanspruchnahme von dessen Haftung nach dem WEG. Nach § 27 Abs 3 WEG 2002 ist die durch das Vorzugspfandrecht besicherte Forderung im Fall einer Zwangsversteigerung des Miteigentumsanteils durch Barzahlung zu berichtigen, soweit sie in der Verteilungsmasse Deckung findet, ansonsten aber vom Ersteher ohne Anrechnung auf das Meistbot zu übernehmen.
- Ob zum Zeitpunkt der Versteigerung eine Verpflichtung zur Einhaltung allfälliger COVID-Maßnahmen besteht, entnehmen Sie bitte zeitnah zum Termin der Ediktsdatei, wo diese nach Erlassung umgehend veröffentlicht werden. Derzeit bestehen keine Maßnahmen.


Grundbuch:

44211 Peuerbach

EZ:

1098

Grundstücksnr.:

84/4, 85

BLNr:

1, 2

PLZ/Ort:

4722 Peuerbach


Kategorie(n):

bebaubare Liegenschaft

Beschreibung (WE):

Die Liegenschaft liegt in zentraler Lage in Peuerbach.
Die Liegenschaft besteht aus 2 Grundstücken (99 m2 und 885 m2).
Das "kleinere" Grundstück ist befestigt.
Auf der "größeren" Parzelle befindet sich ein Öltank für die Heizung eines Wohnungseigentumsobjektes der Nachbarliegenschaft.
Unterhalb des Öltanks ist eine Stützmauer vorhanden.
Die Zufahrt erfolgt über die angrenzende Liegenschaft (Grundbücherlich eingetragenes Geh- und Fahrtrecht).
Details siehe Langgutachten!

Grundstücksgröße:

984 m²


Schätzwert:

69.000,00 EUR

Beschreibung des mitzuversteigernden Zubehörs:

Die auf der Liegenschaft vorhandenen Fahrnisse sind im errechneten Verkehrswert nicht enthalten.

Wert des mitzuversteigernden Zubehörs:

nicht festgestellt

Vadium:

29.580,00 EUR

Geringstes Gebot:

266.220,00 EUR


Sonstige Hinweise:

ACHTUNG: Gemeinsame Versteigerung beider Liegenschaften EZ 1098 und 230 je KG Peuerbach.
Das gemeinsame geringste Gebot (90 %) beträgt EUR 266.220,--.
Ohne Anrechnung auf das Meistbot sind zu übernehmen:
- EZ 1098: Dienstbarkeit des Gehens und Fahrens gem. Pkt 13 Vertrag 1982-08-07 hins Gst 84/4 für EZ 230 (CLNr 1a)
- EZ 230: Dienstbarkeit des Gehens und Fahrens gem Pkt 12 Schenkungsvertrag 1982-08-07 hins Gst 84/1 für Gst 84/4 in EZ 1098 (CLNr 1a)
- EZ 230: Fruchtgenussrecht gem Pkt 11 Wohnungseigentumsvertrag 1982-08-07 hins Gst 84/1 für Luzia Rogger 1961-01-26 (CLNr 2a), sofern aufgrund der Vorrangeinräumung (CLNr 2b: Vorrang von LNR 6 vor LNR 2) das Pfandrecht lt. CLNr 6a im Meistbot Deckung findet.
- EZ 230: Wohnungsrecht gem VP Drittens lit a) Übergabsvertrag 1993-11-06 für Berta Berger, geb. 1932-04-02 (CLNr 7a), sofern das Pfandrecht lt. CLNr 6a im Meistbot Deckung findet (wobei darauf hingewiesen wird, dass Berta Berger verstorben ist)
Sonstige Abweichungen von den gesetzlichen Versteigerungsbedingungen:
- Gem. § 146 Abs 1 Z 2 EO wird in Abänderung der gesetzlichen Versteigerungsbedingungen festgelegt, dass die Liegenschaften EZ 1098 (BLNr 1 und 2) und EZ 230 (BLNr 7), je KG 44211 Peuerbach gemeinsam versteigert werden.
- Gem. § 146 Abs 1 Z 5 EO wird in Abänderung der gesetzlichen Versteigerungs­bedingungen festgelegt, dass ein geringstes Gebot in Höhe von 90 % des Schätzwerts der Versteigerung zugrunde gelegt wird.


Lageplan:

nicht verfügbar

Grundriss(e):

nicht verfügbar

Foto(s):

nicht verfügbar


Alle Edikte zum Fall:

Versteigerung Wohnungseigentum Peuerbach (03.12.2026 09:30)

4722 Peuerbach, Stefan-Fadinger-Straße 12

Versteigerung Grundstück Peuerbach (03.12.2026 09:30)

4722 Peuerbach

Ausdruck vom: 16.09.2026 01:37:27 MESZ