Entfall des Termins - Eigentumswohnung
309 E 39/25m
Zwangsversteigerung von Wohnungseigentum
24.03.2026
am 22.4.2026 um 9:00 Uhr
Bezirksgericht Graz-West, Grieskai 88, 8020 Graz, Saal D/EG
63122 Straßgang
1008
59/56
90 (122/6398 Anteil) 93 (14/6398 Anteil)
Hanns-Koren-Ring 18
8054 Graz
Eigentumswohnung
Änderung der gesetzlichen Versteigerungsbedingungen:
Gemäß § 146 Abs 1 Z 3 EO werden die Liegenschaftsanteile B-LNr. 90 und 93 gemeinsam ausgeboten, zumal es sich um eine wirtschaftliche Einheit handelt.
Die bewertungsgegenständliche Wohnung befindet sich an der Adresse Hanns-Koren-Ring 18, im Stadtgebiet von Graz im Bezirk Straßgang im Südwesten von Graz. Die Wohnung W 3 befindet sich im 1. Obergeschoss und weist laut Nutzwertgutachten eine Wohnnutzfläche von 56,06 m² auf. Die Wohnung besteht aus Vorraum, Bad/WC, Küche und 2 Zimmer, sowie 6,95 m² Gang-Terrasse mit 48,08 Gartenfläche. Der Wohnung ist ein Kellerabteil mit 4,71 m² im Gemeinschaftskeller zugewiesen. Die Wohnung weist einen Mindestanteil von 122/6398 zu B-LNR 90 auf.
Die Wohnung ist mit Parkettböden und keramischen Fliesen ausgestattet. Die Fenster sind mit Isolierverglasung und teilweise mit Jalousien zur Verdunkelung ausgestattet. Die Türen sind als furnierte Vollbautüren mit furnierten Zargen ausgeführt. Die Wände in der Wohnung sind gespachtelt und weiß gestrichen. Das Bad ist mit einer Badewanne mit Brause, einem WC und einem Handwaschtisch ausgestattet. Die Warmwasseraufbereitung erfolgt über einen elektrischen Boiler. Die Wohnung wird mit einer Gasheizung (Warmwasserzentralheizung) und Radiatoren in den Räumen beheizt. Die Elektrik ist funktionsfähig und befindet sich am Stand der Technik. Die Elektrik der Wohnung muss von einem befugten Unternehmen geprüft und überarbeitet werden, da sowohl am Verteilerschrank als auch an der Leitungsführung unprofessionell gearbeitet wurde. Im Bereich der Abzweigdosen ist sichtbar, dass auch an den Unterputzinstallationen gearbeitet wurde. Es fehlen normgerechter Abdeckungen und es bestehen Gefahrenstellen. Im Bad und im Schlafzimmer wurden Spots eingebaut. Im Bad wurde damit begonnen, die Installationen für Unterhaltungselektronik herzustellen.
Da die Wohnung zum Zeitpunkt der Befundaufnahme mit Kleidung und Hausrat voll geräumt und verstellt der Zugang zu großen Bereichen der Wohnung nicht möglich war, kann nicht ausgeschlossen werden, dass Mängel oder Schäden bestehen, die bei der Befundaufnahme nicht erkennbar waren.
Von der Küche erreicht man eine keramisch verflieste Terrasse . Von der Terrasse führt eine Metalltreppe in den ebenerdig angelegten Garten, welcher der Wohnung als Zubehör zugeordnet ist.
Die monatlichen Betriebskosten betragen derzeit EUR 256,03. Das Instandhaltungskonto weist einen Saldo von EUR 78.508,24 auf. Es sind laut Hausverwaltung derzeit keine Sanierungen oder Investitionen geplant.
Für die bewertungsgegenständliche Wohnung besteht nach Information des Verpflichteten kein Mietverhältnis.
Ohne Anrechnung auf das Meistbot zu übernehmen ist:
C-LNR. 2 a 34728/1996 6076/2005 DIENSTBARKEIT Geh- und Fahrweg gem Pkt 6. Kaufvertrag 1992-06-12 Vertrag 1996-11-21 über Gst 59/56 für Gst 59/55 59/59 59/61 bis 59/75 b 32065/1998 anstelle Gst 59/1 nunmehr Gst 59/56 dienend
C-LNr. 7 a 20362/1999 DIENSTBARKEIT Errichtung, Duldung, Führung, Betrieb Wasserversorgungsleitung Absperrungen Unterflurhydranten Anschlußleitungen, künftige Anschlüsse , abzweigend von Versorgungsleitung gem PKT 2. 3. Vertrag 1999-07-30 auf Gst 59/56 für Grazer Stadtwerke Aktiengesellschaft
C-LNr. 8 a 1695/2001 DIENSTBARKEIT Duldung Errichtung Bestand Betrieb Erhaltung Kanal samt dazugehörigen Nebenanlagen auf Gst 59/56 gem § 2 Vertrag 2001-01-02 für Stadt Graz
Das Vadium kann nur in Form einer Sparurkunde erlegt werden.
Unter dem geringsten Gebot findet ein Verkauf nicht statt.
An die dinglich Berechtigten, insbesondere an die Pfandgläubiger einschließlich der Gläubiger, zu deren Gunsten eine Höchstbetragshypothek eingetragen ist, sowie bezüglich der Steuern und Abgaben an die öffentlichen Organe ergehen die in der folgenden Nachricht enthaltenen Aufforderungen.
56,06 m²
204.000,00 EUR
Es ist eine Einbauküche bestehend aus Unter- und Oberschränken vorhanden. Die Küche ist mit kunststofffurnierten Korpussen und einer Kunststoffarbeitsplatte ausgeführt. Sie ist mit einem Cerankochfeld und einem Backrohr von Neff, einem Dunstabzug, einem Geschirrspüler, einer Spüle sowie einem Kühlschrank ausgestattet.
2.000,00 EUR
20.400,00 EUR
102.000,00 EUR
WICHTIGER HINWEIS:
Aufgrund der verstärkten Einlasskontrollen werden Sie ersucht, keine größeren Taschen oder Rucksäcke mitzubringen, um den Einlass nicht zu verzögern. Es wird Ihnen empfohlen, zumindest eine halbe Stunde vor dem Termin beim Einlass zu erscheinen, um rechtzeitig zur Versteigerung eingelassen zu werden.
Weiters werden Sie ersucht, zur Versteigerung zusätzlich eine Fotokopie ihres Lichtbildausweises, der im Original vorzuweisen ist, mitzubringen.
Zur Nachricht
Die Versteigerungsbedingungen, die auf die Liegenschaften sich beziehenden Urkunden, Schätzungsprotokolle usw. können von den Kauflustigen in der umstehend bezeichneten Gerichtsabteilung während der für den Parteienverkehr bestimmten Zeit eingesehen werden.
Eine Kurzfassung und die Langfassung des Schätzgutachtens sind aus der Ediktsdatei (Abfragemöglichkeit unter: www.edikte.justiz.gv.at oder bei Gericht) zu ersehen.
Der Verpflichtete hat dem Gericht nicht mitgeteilt, dass er auf die Steuerbefreiung gemäß § 6 Abs 1 Z 9 lit a UStG 1994 verzichtet.
Allgemeine Aufforderung
Rechte, die diese Versteigerung unzulässig machen würden, sind spätestens im Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung bei Gericht anzumelden, widrigens sie zum Nachteil eines gutgläubigen Erstehers in Ansehung der Liegenschaft selbst nicht mehr geltend gemacht werden könnten.
Allgemeine Aufforderung an die Pfandgläubiger
Diejenigen Gläubiger, für die auf dieser Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellte Forderungen haften, mit Ausnahme der Simultanpfandgläubiger und der Gläubiger mit bedingten Forderungen, werden aufgefordert, vor dem Versteigerungstermin die Erklärung abzugeben, ob sie mit der Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden sind.
Wird keine Erkärung abgegeben, so wird die Forderung durch Barzahlung berichtigt. Der Gläubiger kann sich aber noch in der Verteilungstagsatzung mit der Übernahme der Schuld in Anrechnung auf das Meistbot durch den Ersteher und der Befreiung des früheren Schuldners einverstanden erklären.
Aufforderung an die öffentlichen Organe bezüglich der Steuern und sonstigen
öffentlichen Abgaben
Die öffentlichen Organe, die zur Vorschreibung und Eintreibung der von der Liegenschaft zu entrichtenden Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben berufen sind, werden aufgefordert, in Ansehung aller dieser öffentlichen Abgaben, die auf der oben bezeichneten Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellt sind, die Erklärung abzugeben, ob der Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners zugestimmt wird.
Wird keine Erklärung abgegeben, wird die Forderung durch Barzahlung berichtigt. Der Gläubiger kann sich aber noch in der Tagsatzung mit der Übernahme der Schuld in Anrechnung auf das Meistbot durch den Ersteher und der Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden erklären.
Die bis zum Versteigerungstermin rückständigen, von der Liegenschaft zu entrichtenden Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben samt Zinsen und anderen Nebengebühren, die noch nicht pfandrechtlich sichergestellt sind, müssen spätestens im Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung angemeldet werden, widrigens diese Ansprüche erst nach voller Befriedigung des betreibenden Gläubigers aus der Versteigerung berichtigt werden würden.
Ungültige Vereinbarungen
Vereinbarungen, wonach jemand verspricht, bei einer Versteigerung als Mitbieter nicht zu erscheinen oder nur bis zu einem bestimmten Preis oder sonst nur nach einem gegebenen Maßstab oder gar nicht mitzubieten, sind ungültig. Die für die Erfüllung dieses Versprechens zugesicherten Beträge, Geschenke oder anderen Vorteile können nicht eingeklagt werden. Was dafür wirklich gezahlt oder übergeben worden ist, kann zurückgefordert werden.
